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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Laufendes Gesetzgebungsverfahren begründet keine besondere Dringlichkeit!

2 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2005, 1223 VK Bund - Laufendes Gesetzgebungsverfahren begründet keine besondere Dringlichkeit!

1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2005, 2575; VPRRS 2005, 0506
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Begründet laufendes Gesetzgebungsverfahren besondere Dringlichkeit?

VK Bund, Beschluss vom 09.06.2005 - VK 3-49/05

1. Die zwingenden, durch Europäisches Gemeinschaftsrecht vorgegebenen vergaberechtlichen Fristen haben sich nicht einem innerhalb der Bundesregierung selbstgesetzten Terminplan unterzuordnen. Stattdessen hat sich die Planung der Bundesregierung ihrerseits an den vergaberechtlichen Fristen zu orientieren.

2. Die Darlegung, welchen Teilnahmeantrag der potenzielle Bieter bei einer fehlerfreien Ausschreibung abgegeben hätte, ist im Nachprüfungsverfahren nicht erforderlich.

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