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Aufstellen einer Freiland-Photovoltaikanlage ist Bauleistung!
FG Hessen, Urteil vom 16.05.2017 - 4 K 63/17
1. Bauleistungen sind nach § 48 Abs. 1 Satz 3 EStG alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken und deren bestimmungsgemäßer Nutzung dienen.
2. Der Begriff des Bauwerks ist weit auszulegen und umfasst nicht nur Gebäude, sondern darüber hinaus sämtliche irgendwie mit dem Erdboden verbundene oder infolge ihrer eigenen Schwere auf ihm ruhende, aus Baustoffen oder Bauteilen mit baulichem Gerät hergestellte Anlagen.
3. Auch das Aufstellen einer Freiland-Photovoltaikanlage ist grundsätzlich als Bauleistung anzusehen.