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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Auftraggeber macht Kostenerstattung geltend: Abnahme nach Kündigung erforderlich?

43 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IBR 2006, 1590 OLG Brandenburg - Auftraggeber macht Kostenerstattung geltend: Abnahme nach Kündigung erforderlich?
IBR 2001, 361 OLG Nürnberg - Kündigung: Wie werden Mehrkosten für Restfertigstellung abgerechnet?

34 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 0459
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Mängelansprüche ohne ordnungsgemäße Mängelanzeige!

OLG Naumburg, Urteil vom 25.06.2022 - 2 U 63/18

1. Der Auftraggeber kann keine Gewährleistungsansprüche geltend machen, wenn er den behaupteten Mangel nicht ordnungsgemäß anzeigt. Der Mangel muss zumindest hinsichtlich seines äußeren objektiven Erscheinungsbildes so genau beschrieben werden, dass der Auftragnehmer zweifelsfrei ersehen kann, was im Einzelnen beanstandet bzw. welche Abhilfe von ihm verlangt wird.

2. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen setzt im VOB/B-Vertrag eine fristgebundene Aufforderung zur Mängelbeseitigung voraus.

3. Eine individualvertraglich vereinbarte Verjährungsfrist für Mängelansprüche gilt nicht für den Fall des arglistigen Verschweigens von Mängeln.

4. Dem umfassend mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten oder Ingenieur obliegt im Rahmen seiner Betreuungsaufgaben nicht nur die Wahrung der Auftraggeberrechte gegenüber dem Bauunternehmer, sondern auch und zunächst die objektive Klärung von Mangelursachen, selbst wenn zu diesen eigene Planungs- oder Aufsichtsfehler gehören.

5. Die dem Architekten bzw. Ingenieur vom Bauherrn eingeräumte Vertrauensstellung gebietet es, diesem im Laufe der Mängelursachenprüfung auch Mängel des eigenen Werks zu offenbaren, so dass der Bauherr seine Auftraggeberrechte auch gegen den Bauüberwacher rechtzeitig vor Eintritt der Verjährung wahrnehmen kann.

6. Ist die sog. Sekundärhaftung begründet, so führt sie dazu, dass sich der Architekt bzw. Ingenieur nicht auf die Einrede der Verjährung des gegen ihn gerichteten Gewährleistungsanspruchs berufen darf.




IBRRS 2023, 3044
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann ist eine (Schluss-)Rechnung prüfbar?

KG, Urteil vom 24.09.2021 - 7 U 35/15

1. Der Werklohnanspruch des Auftragnehmers wird unabhängig von einer förmlichen Abnahme fällig, wenn der Auftraggeber diese endgültig verweigert und sich darauf beschränkt, die Rechnung wegen aus seiner Sicht fehlender Prüfbarkeit anzugreifen und hilfsweise Schadensersatz wegen behaupteter Fertigstellungsmehrkosten geltend zu machen. In einem solchen Fall entsteht ein Abrechnungsverhältnis.

2. Prüfbar ist eine (Schluss-)Rechnung, wenn sie - gegebenenfalls unter Beifügung von Aufmaßen und anderen Unterlagen - nachvollziehbar angibt, welche Massen der Auftragnehmer für welche Positionen berechnet, welche Leistungen mit diesen Positionen gemeint sind und welcher Einheitspreis für sie angesetzt wird. Der Auftraggeber muss die Berechtigung der Forderung, gemessen an den vertraglichen Vereinbarungen, überprüfen können.

3. ...




IBRRS 2022, 0083
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mangelhaftes Dach wird neu errichtet: Kein merkantiler Minderwert!

OLG Naumburg, Urteil vom 30.07.2021 - 2 U 41/19

1. Sind in einem Generalunternehmervertrag zur Errichtung eines Parkhauses bezüglich der Trapezbleche des Daches weder ein konkretes Schutzsystem der Stahlbleche noch eine konkrete Befestigungsart geregelt und enthalten nachfolgende Ausführungspläne hierzu zwar die Angabe "Oberflächenschutz durch Bandverzinkung ..." bzw. die Angabe von Edelstahlschrauben, letztere jedoch mit dem Zusatz "oder gleichwertig", ist es von der Ausführungsfreiheit des Auftragnehmers gedeckt, dass er technisch und funktional gleichwertige Stahltrapezbleche bzw. Befestigungsmaterialien verwendet.*)

2. Maßgebliche Anhaltspunkte für die Bestimmung der anerkannten Regeln der Technik i.S.v. § 13 Abs. 1 Satz 2 VOB/B 2012 bieten der Inhalt der EU-weiten technischen Zulassung der Baumaterialien und auch die Verwendungshinweise des Herstellers (hier: für Setzbolzen zur Befestigung von Stahlblechen).*)

3. Ein merkantiler Minderwert einer baulichen Anlage im Sinne einer Schadensposition liegt vor, wenn trotz vollständiger und ordnungsgemäßer Instandsetzung eine geringere Verwertbarkeit verbleibt, weil die maßgeblichen Verkehrskreise ein im Vergleich zur vertragsgemäßen Ausführung geringeres Vertrauen in die Qualität des Bauwerks haben. Daran fehlt es, wenn ein als mangelhaft gerügtes Dach vollständig demontiert und neu errichtet wird.*)

4. Eine ursprünglich im Generalunternehmervertrag vereinbarte Vertragsstrafe für die Überschreitung einer nach dem Kalender bestimmten Fertigstellungsfrist wird nicht verwirkt, wenn die Vertragsparteien im Verlaufe der Bauarbeiten und im Hinblick auf einen vom Bauherrn angeordneten vorübergehenden Baustopp vereinbaren, dass der Bauzeitenplan nicht mehr verbindlich ist und sich die Fertigstellungsfrist auf unbestimmte Zeit verschiebt.*)




IBRRS 2022, 1454
BauvertragBauvertrag
Mängel vor Abnahme: Kostenerstattung auch ohne Kündigung!?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.06.2021 - 11 U 226/20

1. Verwendet der Auftragnehmer ein anderes als das vertraglich vereinbarte Baumaterial, ist seine Leistung mangelhaft.

2. Voraussetzung für einen Anspruch auf Ersatz der Kosten der ordnungsmäßen Bauherstellung durch einen Dritten wegen eines Mangels vor Abnahme setzt voraus, dass

a) die Leistung als mangelhaft erkannt wurde und der Auftragnehmer seiner Pflicht zur Beseitigung des Mangels nicht nachgekommen ist,

b) eine dem Auftragnehmer zur Beseitigung des Mangels gesetzte angemessene Frist fruchtlos abgelaufen ist,

c) dem Auftragnehmer die Kündigung angedroht wurde und

d) der Auftraggeber nach fruchtlosem Ablauf der zur Beseitigung des Mangels gesetzten Frist die Kündigung des Vertrags erklärt hat.

3. Einer Kündigung bedarf es nicht, wenn der Auftragnehmer die vertragsgemäße Fertigstellung endgültig verweigert (BGH, IBR 2009, 14).

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IBRRS 2022, 1912
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kalkulationsirrtum berechtigt nicht zur Anfechtung!

OLG Stuttgart, Urteil vom 09.02.2021 - 10 U 308/20

1. Behauptet der Auftragnehmer eines sog. Detail-Pauschalvertrags, der ursprünglich vereinbarte Pauschalpreis sei nachträglich erhöht worden, hat er diese Vertragsänderung darzulegen und zu beweisen.

2. Ein verdeckter Kalkulationsirrtum berechtigt den Auftragnehmer nicht zur Anfechtung der Preisvereinbarung.

3. Erbringt der Auftragnehmer einen Teil der Leistung nicht und lässt der Auftraggeber diese Leistungen anderweitig ausführen, ohne dem Auftragnehmer zuvor den Auftrag zu entziehen, liegt eine sog. freie Kündigung vor und der Auftragnehmer hat Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.

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IBRRS 2021, 0051
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Eigentum durch Einbau verloren: Wertausgleich nur innerhalb der Leistungskette!

LG Bremen, Urteil vom 20.11.2020 - 4 O 1136/19

1. Ein Werkunternehmer, der mit der Sanierung eines Schiffrumpfs beauftragt wird, wird auch mit dann nicht (Mit-)Eigentümer des Rumpfs, wenn dieser nach Ende der Arbeiten des Unternehmers zu 70 % aus von diesem eingebrachtem Stahl besteht.

2. Wer das Eigentum an seiner Sache wegen originären Erwerbs verloren hat, kann Entgelt oder Bereicherungsausgleich nur innerhalb der Leistungsbeziehung verlangen.

3. Der Besteller kann wegen eines Mangels des Werks nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zu Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Er kann von dem Unternehmer für die zur Beseitigung des Mangels erforderlichen Aufwendungen Vorschuss verlangen.

4. Ein Anspruch auf Vorschusszahlung setzt voraus, dass der Besteller dem Unternehmer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt hat. Eine Fristsetzung ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn dem Besteller die Nacherfüllung unzumutbar ist.

5. Die Gründe für die Unzumutbarkeit der Nacherfüllung werden regelmäßig in der Person des Unternehmers oder in nachteiligen Auswirkungen der Nacherfüllung für den Besteller zu suchen sein. Eine Unzumutbarkeit liegt etwa vor, wenn der Unternehmer sich bei der Ausführung als so unzuverlässig erwiesen hat, dass der Besteller nicht mehr in ihn das Vertrauen zu setzen braucht, er werde die erforderlich gewordenen Nachbesserungsarbeiten ordnungsgemäß durchführen.

6. Allein die Vielzahl der vom Besteller gerügten Mängel vermag einen solchen Vertrauensverlust nicht zu rechtfertigen.

7. Der Besteller kann keinen Vorschuss verlangen, wenn ihm aufgrund der Einbehaltung des Werklohns hinreichende Mittel zur Durchführung der Mängelbeseitigung zur Verfügung stehen.

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VPRRS 2020, 0300
DienstleistungenDienstleistungen
Wann ist ein Kooperationsvertrag zwischen öffentlichen Auftraggebern ein öffentlicher Auftrag?

VK Berlin, Beschluss vom 09.03.2020 - VK B 1-43/19

Ein Kooperationsvertrag zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einer staatlichen Hochschule ist ein (ausschreibungspflichtiger) öffentlicher Auftrag, wenn es sich bei den zu erbringenden Leistungen um reine Hilfsdienstleistungen handelt und die zu erfüllende öffentliche Aufgabe lediglich einem der Beteiligten obliegt.

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IBRRS 2023, 2894
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abrechnungsverhältnis durch Hausverbot?

OLG Köln, Urteil vom 31.01.2019 - 3 U 125/15

1. Einer Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung für den Werklohnanspruch bedarf es nicht, wenn der Auftraggeber nicht mehr die Erfüllung des Vertrags verlangt, sondern er etwa wegen Mängeln nur noch auf Zahlung gerichtete Ansprüche oder lediglich Gegenansprüche geltend macht. Dadurch wird das Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis umgewandelt.

2. Ein Abrechnungsverhältnis tritt auch ein, wenn die Abnahme des Werks ernsthaft und endgültig abgelehnt wird, der Auftraggeber also - aus welchen Gründen auch immer - erklärt, er werde die Werkleistung des Unternehmers überhaupt nicht (also nie) abnehmen.

3. Die Frage, ob ein vom Auftraggeber ausgesprochenes Hausverbot zum Vorliegen eines Abrechnungsverhältnisses führt, ist differenziert zu beantworten. Das Hausverbot darf nicht isoliert betrachtet werden, vielmehr ist auch der Kontext zu berücksichtigen, in dem dieses Hausverbot ausgesprochen wurde.

4. Auch die Veräußerung des Objekts lässt das Erfordernis der Abnahme nicht entfallen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Auftraggeber durch die Veräußerung weitere Nachbesserungen verhindert und damit zum Ausdruck gebracht hat, dass er nur noch an einer abschließenden Regelung des Rechtsverhältnisses interessiert ist.

5. Der Auftragnehmer kann trotz fehlender Abnahme Ansprüche aus seiner Schlussrechnung geltend machen, wenn der Auftraggeber sich in Verzug mit der Annahme der Mängelbeseitigung befindet.




IBRRS 2020, 1672
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Planung einer Deponie muss effektiven Erosionsschutz vorsehen!

OLG Brandenburg, Urteil vom 17.01.2019 - 12 U 215/14

1. Die Planung des Gesamtkonzepts einer Deponie und dem Systemaufbau der Deponieoberfläche muss ein hinreichend robustes System vorsehen, das mit ausreichender Sicherheit seine Funktion erfüllen kann und einen effektiven Erosionsschutz an strategisch wichtigen Punkten sicherstellt.

2. Haben sich die Mängel der Planung oder Bauüberwachung bereits im Bauwerk verkörpert, ist die Leistung des Architekten bzw. Ingenieurs nicht mehr nachbesserungsfähig, so dass die Geltendmachung von Schadensersatz keiner Fristsetzung zur Nacherfüllung bedarf.

3. Wird ein VOB-Bauvertrag einvernehmlich aufgehoben, kann der Auftraggeber wegen einer mangelhaft ausgeführten Leistung Schadensersatz verlangen, wenn er zum Zeitpunkt der Vertragsaufhebung zur Kündigung wegen Mängeln berechtigt gewesen ist.

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IBRRS 2018, 2863
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sanierung einer Sichtbetonfassade erfordert Instandsetzungsplanung!

OLG München, Urteil vom 31.07.2018 - 28 U 3161/16 Bau

1. Will der Auftragnehmer in den Bauvertrag mit einem privaten Auftraggeber die VOB/B einbeziehen, muss er dem Auftraggeber einen Text der VOB/B aushändigen. Ein bloßer Verweis auf die VOB/B in seinem Angebot reicht nicht aus.

2. Der Auftraggeber kann im BGB-Bauvertrag bereits vor der Abnahme Mängelrechte geltend machen, wenn er nicht mehr die (Nach-)Erfüllung des Vertrags verlangen kann und das Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis übergegangen ist.

3. Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer keine Frist zur Mängelbeseitigung setzen, wenn der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung endgültig und ernsthaft verweigert. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Auftragnehmer durch seine Erklärungen und sein Verhalten eindeutig zum Ausdruck bringt, dass er seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird und es damit ausgeschlossen erscheint, dass er sich durch eine Aufforderung zur Leistung umstimmen lässt.

4. Eine endgültige Erfüllungsverweigerung ist regelmäßig anzunehmen, wenn der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung mit der Auffassung, Mängel lägen nicht vor, beharrlich sogar dann verweigert, wenn die Mängel durch ein Gutachten im selbständigen Beweisverfahren bestätigt sind und auch im Gerichtsverfahren die Mängelbeseitigungspflicht bestritten wird.

5. Den Auftraggeber trifft an der Entstehung eines Mangels ein (geringes) Mitverschulden, wenn er vor der Sanierung einer Sichtbetonfassade keine Instandsetzungsplanung durchgeführt bzw. keinen Planer hiermit beauftragt hat.

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1 Materialientext gefunden

Gesetzentwürfe

Rechtsdienstleistungsgesetz
Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts (Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG)
(vom 13.04.2005)
Dokument öffnen Text

1 Abschnitt im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden

1. Allgemeine Grundsätze (§ 4 Abs. 7 VOB/B Rn. 48-57)


3 Abschnitte im "Roquette/Schweiger, Vertragsbuch Privates Baurecht" gefunden

II. ÖPP-Projektvertrag ( Rn. 1-522)

II. Arbeitsgemeinschaftsvertrag (ARGE-Vertrag) ( Rn. 1-243)