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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 119/05


Bester Treffer:
IBRRS 2006, 1684; IMRRS 2006, 1045
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Kreditrecht - Kein Anspruch auf Neuberechnung geleisteter Teilzahlungen

BGH, Urteil vom 09.05.2006 - XI ZR 119/05

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35 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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1 Beitrag gefunden
IMR 2006, 61 BGH - Finanzierte Fondsbeteiligung: Kausalität zwischen Haustürsituation und Darlehensvertrag?

34 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 1545; IMRRS 2021, 0571
MietrechtMietrecht
In Bezug genommener Lageplan nicht beigefügt: Verstoß gegen Schriftform

OLG Hamm, Urteil vom 26.11.2020 - 5 U 112/19

1. Wird ein Grundstück überlassen, um dort eine Windkraftanlage zu betreiben, handelt es sich um einen Mietvertrag und nicht um einen Pachtvertrag.

2. Eine außerordentliche Kündigung eines Mietvertrages muss binnen einer angemessenen Frist erfolgen. Eines Rückgriffs auf § 314 Abs. 3 BGB bedarf es dazu nicht, da die Norm nur Ausfluss eines für Dauerschuldverhältnisse auch schon vor Inkrafttreten des § 314 Abs. 3 BGB geltenden Grundsatzes ist (Anschluss an BGH, IMR 2010, 1031 - nur online).

3. Die Schriftform i.S.v. § 550 BGB ist nicht gewahrt, wenn der Vertrag auf einen Lageplan Bezug nimmt, der dem Vertrag nicht beigefügt, für den Vertrag aber von erheblicher Bedeutung ist.

4. Eine Existenzbedrohung alleine reicht nicht aus, um einer ordentlichen Kündigung, die auf einen Formmangel gestützt ist, den Einwand der Treuwidrigkeit entgegenzuhalten.

5. In der Berufungsinstanz ist für die in erster Instanz obsiegende Partei der Übergang von einem Feststellungsantrag zu einem Leistungsantrag als Klageerweiterung nach § 264 Nr. 2 ZPO nur mit einer Anschlussberufung möglich, die binnen der Frist zur Berufungserwiderung erfolgen muss. Für eine wirksame Fristsetzung bedarf es keines Hinweises auf den Anwaltszwang, wenn die Partei bereits anwaltlich vertreten ist.

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IBRRS 2018, 1205
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, vom 09.01.2018 - XI ZR 17/15

1. Ein Darlehensvertrag, der durch die Bestellung eines Pfandrechts an einem Inhabergrundschuldbrief gesichert wird, fällt nicht unter die Ausnahmeregelung des § 491 Abs. 2 Nr. 2 BGB aF (jetzt: § 491 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BGB). (Rn. 46)*)

2. Ein Verbraucherdarlehensvertrag, der auf Grund einer formunwirksam erteilten Vollmacht geschlossen wurde, kann unter den Voraussetzungen des § 494 Abs. 2 Satz 1 BGB geheilt werden.  (Rn. 53)*)

3. Wird das Darlehen an den vollmachtlosen Vertreter als Empfangsboten ausbezahlt, ist der Verbraucherdarlehensvertrag erst dann geheilt, wenn jener die Darlehensvaluta mit dessen Einverständnis an den Darlehensnehmer weiterleitet oder aufgrund einer neuen Weisung des Darlehensnehmers über sie disponiert.  (Rn. 58)*)

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IBRRS 2018, 1708; IMRRS 2018, 0618
Mit Beitrag
BankrechtBankrecht
Immobiliendarlehensvertrag: Widerruf wegen fristverkürzender Klausel ist wirksam!

LG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2017 - 10 O 143/17

Eine AGB-Klausel im Immobiliendarlehensvertrag, die die Regelung des § 193 BGB bezogen auf das Widerrufsrecht und dessen Rechtsfolgen abbedingt, ist unwirksam.

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IBRRS 2013, 4988
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 14.11.2013 - IX ZR 253/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2894; IMRRS 2012, 2114
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Beitritt zu Kapitalanlagegesellschaft als Haustürgeschäft

BGH, Urteil vom 22.05.2012 - II ZR 14/10

1. Der Annahme, der Verbraucher sei zum Abschluss eines Vertrages (hier: Beitritt zu einer Kapitalanlagegesellschaft) durch eine sogenannten Haustürsituation nach § 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB bestimmt worden, steht nicht entgegen, dass der Besuch des Vermittlers in der Privatwohnung des Verbrauchers aus Anlass eines kurze Zeit vorher bereits erklärten (hier: wegen Insolvenz der Gesellschaft gescheiterten) Beitritts des Verbrauchers zu einer anderen Anlagegesellschaft erfolgt ist, da es grundsätzlich auf den Anlass des Besuchs nicht ankommt.*)

2. Eine Klage auf Freistellung muss die Forderung, von der der Beklagte den Kläger freistellen soll, nach Grund und Höhe hinreichend bestimmt bezeichnen.*)

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IBRRS 2010, 5138
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 26.10.2010 - XI ZR 367/07

1. Die in der späteren Prolongationsvereinbarung zu einem Kreditvertrag enthaltene Widerrufsbelehrung kommt als Nachbelehrung zu dem ursprünglichen Vertrag von vornherein nur dann in Betracht, wenn sie einen für den Darlehensnehmer erkennbaren Bezug zu dem früheren Vertrag aufweist, dessen Belehrungsmangel geheilt werden soll. (amtlicher Leitsatz)*)

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IBRRS 2010, 2353; IMRRS 2010, 1721
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen die Bank

OLG Celle, Beschluss vom 18.03.2010 - 3 U 1/10

Weichen die tatsächlichen Mieteinkünfte aus einer zu Kapitalanlagezwecken kreditfinanziert erworbenen Immobilie von den Angaben in einem bei Vertragsanbahnung gefertigten Finanzierungsbeispiel negativ ab, hat der Erwerber mit Zugang der ersten Mietabrechnung, die die Mindereinnahmen ohne weiteres erkennen lässt, Kenntnis von den schadensbegründenden Umständen bzw. hätte diese bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt haben können, womit die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen die kreditgebende Bank in Gang gesetzt wird.*)

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IBRRS 2009, 2114; IMRRS 2009, 1116
ProzessualesProzessuales

BGH, Urteil vom 26.05.2009 - XI ZR 242/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 1830
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 24.03.2009 - XI ZR 456/07

a) Eine Widerrufsbelehrung, nach der die Widerrufsfrist erst mit Eingang der vom Kreditnehmer unterzeichneten Vertragsurkunde bei der Bank zu laufen beginnen soll, vermittelt dem Kreditnehmer nicht mit hinreichender Klarheit die Kenntnis über den Fristbeginn.

b) Es gibt keinen rechtlichen Obersatz des Inhalts, dass die Vermutung der Ursächlichkeit einer Haustürsituation für den späteren Abschluss eines Darlehensvertrages ohne Rücksicht auf die konkreten Umstände des Einzelfalls bei einer Zeitspanne von drei Wochen zwischen Hausbesuch und Vertragsschluss entfällt.

c) Zur Frage einer arglistigen Täuschung potentieller Fondsgesellschafter durch Gründungsgesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds und Vermittler der Fondsbeteiligung.*)

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IBRRS 2009, 0974; IMRRS 2009, 0593
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Fehlende Gesamtbetragsangabe in Darlehen

BGH, Urteil vom 20.01.2009 - XI ZR 504/07

1. Die im Darlehensvertrag entgegen § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1b VerbrKrG fehlende Gesamtbetragsangabe hat bei vereinbarungsgemäßer Auszahlung der Darlehensvaluta zur Folge, dass der Darlehensnehmer die Neuberechnung der monatlichen Leistungsraten unter Berücksichtigung der auf den gesetzlichen Zinssatz verminderten Zinsen und gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB die Rückzahlung überzahlter Zinsen verlangen kann.*)

2. Ein Wahlrecht des Verbrauchers, statt dessen die den gesetzlichen Zinssatz übersteigenden, in den vereinbarten Ratenzahlungen enthaltenen Zinsen zur Tilgung des Darlehensrückzahlungsanspruchs zu verrechnen, besteht nicht (Abgrenzung zu BGHZ 112, 352).*)

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