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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: X ZR 244/00
BGH, Urteil vom 09.07.2002 - X ZR 244/00
Volltext5 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2002, 557 | BGH - Wann hat der Gutachtervertrag Schutzwirkung zu Gunsten Dritter? |
3 Volltexturteile gefunden |
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 04.02.2015 - 2 U 7/14
Zur Haftung des Sachverständigen im Rahmen der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Haftung aus Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte.*)
VolltextBGH, Urteil vom 13.01.2009 - VI ZR 205/08
Der vom Geschädigten mit der Schadensschätzung beauftragte Sachverständige hat bei der Ermittlung des Fahrzeugrestwerts grundsätzlich nur solche Angebote einzubeziehen, die auch sein Auftraggeber berücksichtigen müsste.*)
VolltextBGH, Urteil vom 09.07.2002 - X ZR 244/00
1. Gehen beide Vertragsteile bei Auftragserteilung übereinstimmend davon aus, daß die Prüfung auch im Interesse eines Dritten durchgeführt werden und das Ergebnis diesem Dritten als Entscheidungsgrundlage dienen soll, so kann in solchen Fällen in der Übernahme des Auftrags die schlüssige Erklärung des Gutachters liegen, auch im Interesse des Dritten gewissenhaft und unparteiisch prüfen zu wollen.
2. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei dem Gutachter nicht um einen staatlich anerkannten Sachverständigen handelt.
3. Zur Würdigung einer Zeugenaussage.
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