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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Verg 28/13


Bester Treffer:
IBRRS 2014, 0761; VPRRS 2014, 0221
VergabeVergabe
Verpflichtungserklärung zum Arbeitnehmerschutz: Eignungsanforderung?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.01.2014 - Verg 28/13


53 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IBR 2014, 226 OLG Düsseldorf - Verpflichtungserklärungen zum Arbeitnehmerschutz sind keine Eignungsanforderungen!
VPR 2014, 58 OLG Düsseldorf - Verpflichtungserklärungen zum Arbeitnehmerschutz sind keine Eignungsanforderungen

39 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 3591; VPRRS 2023, 0271
VergabeVergabe
Kein Fortsetzungsfeststellungsantrag ohne besonderes Feststellungsinteresse!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.10.2023 - Verg 18/23

1. Hat sich der zunächst statthafte Nachprüfungsantrag erledigt, kann der Antragsteller feststellen lassen, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat, wenn er ein besonderes Feststellungsinteresse an der Entscheidung hat.

2. Ein besonderes Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes gemäß vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern.

3. Das besondere Feststellungsinteresse kann gegeben sein, wenn der Antrag der Vorbereitung einer Schadensersatzforderung dient, eine hinreichend konkrete Wiederholungsgefahr besteht oder die Feststellung zur Rehabilitierung des Bieters erforderlich ist, weil der angegriffenen Entscheidung ein diskriminierender Charakter zukommt.

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IBRRS 2022, 0550; VPRRS 2022, 0043
Mit Beitrag
VergabeVergabe
„Geschlossene EU-Lieferkette" verstößt gegen Gleichheitsgrundsatz!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.12.2021 - Verg 54/20

1. Der Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter, der die Entwicklung eines gesunden und effektiven Wettbewerbs zwischen den sich um einen öffentlichen Auftrag bewerbenden Unternehmen fördern soll, gebietet, dass alle Bieter bei der Abfassung ihrer Angebote die gleichen Chancen haben, was voraussetzt, dass die Angebote aller Wettbewerber den gleichen Bedingungen unterworfen sein müssen.

2. Eine Differenzierung nach Herkunftsstaaten, bei denen Bieter, die in bestimmten Herkunftsstaaten produzieren, einen Wirtschaftlichkeitsbonus erhalten, der anderen Bietern allein wegen ihrer Fertigung in einem nicht privilegierten Staat vorenthalten wird, begegnet grundlegenden Bedenken, weil diese Bieter nicht den gleichen Bedingungen unterworfen sind.

3. Eine Ungleichbehandlung allein wegen des Herkunftsstaates gestatten - von einigen Ausnahmen abgesehen - weder das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen noch die für dessen Auslegung relevanten europäischen Richtlinien.




IBRRS 2022, 1116; VPRRS 2022, 0084
VergabeVergabe
Antragsrücknahme nach Zuschlagserteilung ≠ Fortsetzungsfeststellungsantrag!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.2021 - Verg 45/20

1. Mit dem vom Auftraggeber wirksam erteilten Zuschlag erledigt sich das Vergabenachprüfungsverfahren, ohne dass es insoweit einer Prozesserklärung der Verfahrensbeteiligten bedarf.

2. Nimmt der Antragsteller den Nachprüfungsantrag nach Zuschlagserteilung zurück, ist die Erklärung dahingehend auszulegen, keinen Fortsetzungsfeststellungsantrag stellen zu wollen.

3. Über die Notwendigkeit eines Verfahrensbeteiligten, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden.

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IBRRS 2022, 1272; VPRRS 2022, 0096
VergabeVergabe
Antragsrücknahme nach Zuschlagserteilung ist Erledigungserklärung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2021 - Verg 33/20

1. Mit dem wirksam erteilten Zuschlag erledigt sich das Vergabenachprüfungsverfahren, ohne dass es insoweit einer Prozesserklärung der Verfahrensbeteiligten bedarf. Eine später erklärte Rücknahme des Nachprüfungsantrags ist als Erledigungserklärung auszulegen.

2. Die nach dem Gesichtspunkt der Billigkeit zu treffende Kostenentscheidung hat sich an dem voraussichtlichen Verfahrensausgang zum Zeitpunkt des Eintritts des erledigenden Ereignisses zu orientieren.

3. Die Erstattungspflicht umfasst außer den Kosten für die Hauptsache und das Verfahren nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB auch die Kosten, die durch ein Verfahren nach § 176 GWB entstanden sind.

4. Über die Notwendigkeit eines Verfahrensbeteiligten, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden.

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VPRRS 2021, 0013
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
„Lieferkette“ ist kein zulässiges Zuschlagskriterium!

VK Bund, Beschluss vom 03.12.2020 - VK 1-94/20

1. Bei dem Zuschlagskriterium "Lieferkette" handelt es sich nicht um ein objektives und damit geeignetes Kriterium, das eine willkürfreie Zuschlagserteilung unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ermöglicht.

2. Die Ungleichbehandlung von Produktionsstandorten in sog. Drittstaaten (= kein EU-Mitgliedsstaat, kein Freihandelsabkommen mit der EU und kein GPA-Unterzeichnerstaat) ist vergaberechtlich unzulässig.

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VPRRS 2021, 0028
GesundheitGesundheit
„Lieferkette“ ist kein zulässiges Zuschlagskriterium!

VK Bund, Beschluss vom 02.12.2020 - VK 1-92/20

1. Bei dem Zuschlagskriterium "Lieferkette" handelt es sich nicht um ein objektives und damit geeignetes Kriterium, das eine willkürfreie Zuschlagserteilung unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ermöglicht.

2. Die Ungleichbehandlung von Produktionsstandorten in sog. Drittstaaten (= kein EU-Mitgliedsstaat, kein Freihandelsabkommen mit der EU und kein GPA-Unterzeichnerstaat) ist vergaberechtlich unzulässig.

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IBRRS 2021, 0031; VPRRS 2021, 0004
VergabeVergabe
Keine Zugangsbeschränkung von Waren aus Drittländern!

VK Bund, Beschluss vom 01.12.2020 - VK 1-90/20

1. Zuschlagskriterien verfolgen den Zweck, die Angebote aufgrund der vom Auftraggeber gewählten Kriterien zu vergleichen, um auf dieser Grundlage das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln. Insoweit kann ein öffentlicher Auftraggeber u. a. auch ökologische und soziale Aspekte bei den Zuschlagskriterien berücksichtigen.

2. Ein Zuschlagskriterium muss einen diskriminierungsfreien Vergleich der Angebote auf einer objektiven Grundlage ermöglichen.

3. Produktionsstandorte in sog. Drittstaaten (= kein EU-Mitgliedsstaat, kein Freihandelsabkommen mit der EU und kein GPA-Unterzeichnerstaat) dürfen nicht ungleich behandelt werden.

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IBRRS 2018, 4290; VPRRS 2018, 0409
VergabeVergabe
Wann ist eine Änderung „wesentlich“ i.S.v. § 20 Abs. 3 Vg?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.09.2018 - Verg 17/18

1. Die Angebotsfrist ist zu verlängern, wenn (1.) zusätzliche Informationen trotz rechtzeitiger Anforderung durch ein Unternehmen nicht spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt werden oder (2.) der öffentliche Auftraggeber wesentliche Änderungen an den Vergabeunterlagen vornimmt.

2. Eine wesentliche Änderung der Vergabeunterlagen ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls objektiv zu bestimmen; Änderungen an den Vergabeunterlagen sind in der Regel wesentlich, wenn sie sich kausal auf die Angebotserstellung auswirken.

3. Es ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden, dass der öffentliche Auftraggeber die Plausibilisierung der angebotenen Leistung bereits mit der Abgabe des Angebots verlangt.

4. Grundsätzlich darf der öffentliche Auftraggeber davon ausgehen, dass ein Bieter seine vertraglichen Zusagen erfüllen wird. Er ist erst dann verpflichtet, durch Einholung ergänzender Informationen die Erfüllbarkeit des Leistungsversprechens beziehungsweise die hinreichende Leistungsfähigkeit des Bieters zu prüfen, wenn sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass dies zweifelhaft sein könnte.

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VPRRS 2018, 0183
Instrumente und HilfsmittelInstrumente und Hilfsmittel
Zweckmäßigkeitsgebot des § 127 Abs. 1 Satz 6 SGB V gilt nicht im Oberschwellenbereich!

VK Bund, Beschluss vom 05.04.2018 - VK 1-17/18

1. Im Oberschwellenbereich findet das Zweckmäßigkeitsgebot des § 127 Abs. 1 Satz 6 SGB V aus vorrangigen EU-rechtlichen Gründen keine Anwendung. Das EU-Vergaberecht schreibt vor, dass ein öffentlicher Auftraggeber seinen Bedarf entweder vergaberechtlich oder so decken muss, dass Vergaberecht gar nicht zur Anwendung kommt.

2. Entscheidet sich ein öffentlicher Auftraggeber für die Durchführung eines Vergabeverfahrens, ist daneben für Zweckmäßigkeits- oder sonstige Erwägungen, die ggf. dazu führen, von einem Vergabeverfahren abzusehen, kein Raum.

3. Bei der Anforderung des Auftraggebers, Pflegeexperten einzusetzen, handelt es sich nicht um ein Eignungskriterium, sondern um eine Anforderung an die Auftragsausführung sowie um ein Zuschlagskriterium.

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VPRRS 2018, 0274
GesundheitGesundheit
Einsatz von Pflegeexperten: Anforderung an Auftragsausführung und Zuschlagskriterium!

VK Bund, Beschluss vom 14.03.2018 - VK 1-11/18

1. Bei der Anforderung, Pflegeexperten einzusetzen, handelt es sich nicht um ein Eignungskriterium, sondern um eine Anforderung an die Auftragsausführung sowie um ein Zuschlagskriterium.

2. Der Auftraggeber ist grundsätzlich darin frei, die Anforderungen an die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung zu bestimmen. Voraussetzung ist, dass diese Bestimmung anhand nachvollziehbarer objektiver und auftragsbezogener Gründe getroffen worden ist.

3. Der Einsatz von Pflegeexperten wirkt sich konkret auf die Qualität der Leistung gegenüber den Versicherten aus und ist deshalb ein zulässiges Zuschlagskriterium.

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6 Abschnitte im "Ziekow/Völlink, Vergaberecht" gefunden

I. Bedeutung der Vorschrift (VgV § 46 Rn. 1-2)