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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: "VK 2-38/09"
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IBR 2010, 417 | VK Rheinland-Pfalz - Vergabeverzicht bzw. Aufhebung der Ausschreibung: Wann rechtmäßig? |
1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2010, 1785; VPRRS 2010, 0155
Mit Beitrag
Vergabe
Rechtswidriger Verzicht auf eine europaweite Vergabe
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 09.10.2009 - VK 2-38/09
1. Der Verzicht auf die Vergabe ist rechtswidrig, wenn er gegen das Willkürverbot verstößt und für die Antragstellerin eine Diskriminierung darstellt.
2. Sofern es sich um eine Scheinaufhebung handelt, die dazu führen würde, einen Bewerber, der in dem ursprünglichen Verfahren keine Chance hatte, im Rahmen einer freihändigen Vergabe zu begünstigen, ist die Aufhebung nicht rechmäßig.
3. Der Auftraggeber hat die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen einer rechtmäßigen Aufhebung bzw. eines rechtmäßigen Verzichts auf die Vergabe.
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