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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 81/03


Bester Treffer:
IBRRS 2004, 0363; IMRRS 2004, 0189
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Befristeter Ausschluss des gesetzlichen Kündigungsrechts des Mieters

BGH, Urteil vom 22.12.2003 - VIII ZR 81/03


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2 Beiträge gefunden
IMR 2016, 323 AG Saarbrücken - Kein Kündigungsausschluss über zwei Jahre in Allgemeinen Geschäftsbedingungen!
IBR 2004, 1082 BGH - Befristeter Ausschluss des gesetzlichen Kündigungsrechts des Mieters in einem Wohnungsmietvertrag zulässig!

19 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 3815; IMRRS 2019, 1392
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Anmietung von Wohnraum zur Flüchtlingsunterbringung ist Gewerberaummiete

BGH, Urteil vom 23.10.2019 - XII ZR 125/18

1. Ein Mietvertrag, den eine Gemeinde abgeschlossen hat, um in dem Mietobjekt ihr zugewiesene Flüchtlinge unterbringen zu können, ist unbeschadet seiner Bezeichnung kein Wohnraummietvertrag i.S.v. § 549 Abs. 1 BGB (Fortführung von BGHZ 94, 11 = NJW 1985, 1772).*)

2. Eine in diesem Vertrag enthaltene formularmäßige Klausel, mit der für beide Mietvertragsparteien das Recht zur ordentlichen Kündigung für die Dauer von 60 Monaten ausgeschlossen wird, ist nicht wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.*)




IBRRS 2019, 3206; IMRRS 2019, 1208
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Erbe vergisst zu kündigen: Werden Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis zu Nachlasserbenschulden?

BGH, Urteil vom 25.09.2019 - VIII ZR 122/18

1. Unterlässt der nach § 564 Satz 1, § 1922 Abs. 1 BGB in das Mietverhältnis eingetretene Erbe, dieses nach § 564 Satz 2 BGB außerordentlich zu kündigen, liegt allein hierin keine Verwaltungsmaßnahme, welche die nach Ablauf dieser Kündigungsfrist fällig werdenden Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis zu Nachlasserbenschulden beziehungsweise Eigenverbindlichkeiten werden lässt, für die der Erbe - auch - persönlich haftet.*)

2. Eine persönliche Haftung tritt jedoch etwa dann ein, wenn der Erbe nach wirksamer Beendigung des Mietverhältnisses seiner (fälligen) Pflicht aus § 546 Abs. 1, § 985 BGB zur Räumung und Herausgabe der Mietsache nicht nachkommt.*)




IBRRS 2019, 3221; IMRRS 2019, 1212
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Erbe vergisst zu kündigen: Mietschulden werden zu Eigenverbindlichkeiten!

BGH, Urteil vom 25.09.2019 - VIII ZR 138/18

1. Unterlässt der nach § 564 Satz 1, § 1922 Abs. 1 BGB in das Mietverhältnis eingetretene Erbe dieses nach § 564 Satz 2 BGB außerordentlich zu kündigen, liegt allein hierin keine Verwaltungsmaßnahme, welche die nach Ablauf dieser Kündigungsfrist fällig werdenden Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis zu Nachlasserbenschulden beziehungsweise Eigenverbindlichkeiten werden lässt, für die der Erbe - auch - persönlich haftet.*)

2. Eine persönliche Haftung tritt jedoch etwa dann ein, wenn der Erbe nach wirksamer Beendigung des Mietverhältnisses seiner (fälligen) Pflicht aus § 546 Abs. 1, § 985 BGB zur Räumung und Herausgabe der Mietsache nicht nachkommt.*)




IBRRS 2018, 1842; IMRRS 2018, 0668
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Individualvertraglicher Kündigungsausschluss zulässig?

BGH, Beschluss vom 08.05.2018 - VIII ZR 200/17

Zur Zulässigkeit eines individualvertraglich vereinbarten dauerhaften Kündigungsausschlusses.*)

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IBRRS 2013, 3288; IMRRS 2013, 1693
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Unwirksame Befristung = Kündigungsverzicht

BGH, Urteil vom 10.07.2013 - VIII ZR 388/12

Zur ergänzenden Vertragsauslegung im Falle der Unwirksamkeit einer Befristung des Mietvertrags.*)

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IBRRS 2011, 0004; IMRRS 2011, 0003
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Unwirksamkeit eines formularmäßigen Kündigungsausschlusses

BGH, Urteil vom 08.12.2010 - VIII ZR 86/10

Ein formularmäßiger Kündigungsausschluss ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn er einen Zeitraum von vier Jahren - gerechnet vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter den Vertrag erstmals beenden kann - überschreitet.*)

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IBRRS 2010, 4256; IMRRS 2010, 3124
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kautionszahlung nur bei insolvenzfestem Konto!

BGH, Urteil vom 13.10.2010 - VIII ZR 98/10

Der Mieter darf die Zahlung der Kaution an den Vermieter von der Benennung eines insolvenzfesten Kontos abhängig machen.*)

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IBRRS 2010, 2742; IMRRS 2010, 2009
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietvertrag: Automatische Verlängerung um 5 Jahre in AGB zulässig!

BGH, Urteil vom 23.06.2010 - VIII ZR 230/09

In einem vor Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes abgeschlossenen, auf ursprünglich fünf Jahre befristeten Mietvertrag hält eine formularmäßige Verlängerungsklausel folgenden Inhalts der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 BGB stand:

"Wird das Mietverhältnis nicht auf den als Endtermin vorgesehenen Tag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt, so verlängert es sich jedes Mal um 5 Jahre."*)

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IBRRS 2009, 0003; IMRRS 2009, 0003
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Einseitiger formularmäßiger Kündigungsverzicht des Mieters unwirksam

BGH, Urteil vom 19.11.2008 - VIII ZR 30/08

Außerhalb einer wirksamen Staffelmietvereinbarung oder eines wirksamen Zeitmietvertrages kann ein einseitiger, formularvertraglicher Kündigungsverzicht des Mieters nicht vereinbart werden.

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IBRRS 2007, 2899; IMRRS 2007, 1124
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung

BGH, Urteil vom 18.04.2007 - VIII ZR 182/06

Die außerordentliche fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung nach § 543 Abs. 1, § 569 Abs. 1 BGB ist grundsätzlich erst zulässig, wenn der Mieter dem Vermieter zuvor gemäß § 543 Abs. 3 Satz 1 BGB eine angemessene Abhilfefrist gesetzt oder eine Abmahnung erteilt hat.*)




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6 Nachrichten gefunden
Mietvertrag: Einseitiger Kündigungsausschluss unwirksam
(16.01.2009) Ist in einem Formularmietvertrag ein einseitiger Kündigungsausschluss des Mieters vereinbart, benachteiligt dies den Mieter unangemessen. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) macht Marcus Zachmann von der Quelle Bausparkasse alle Vermieter und Mieter aufmerksam.
Dokument öffnen mehr…

Mieterbund: Einseitiger Kündigungsverzicht unwirksam - Bundesgerichtshof stärkt Mieterrechte
(05.01.2009) „Das ist ein gutes und wichtiges Urteil für alle Mieterinnen und Mieter“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 30/08).
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IMR 2009, 38 Dokument öffnen BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 30/08

312.000 Mietrechtsverfahren jährlich – 20 Prozent aller Zivilprozesse
Zudem die wichtigsten BGH-Entscheidungen

(31.05.2007) 20,6 Prozent aller Zivilprozesse betreffen eine Mietrechtsstreitigkeit. Rund 312.000 Verfahren in Wohnraummietsachen wurden im Jahr 2005 abgeschlossen, 299.133 bei den Amtsgerichten und 13.336 bei den Landgerichten als Berufungsinstanz. Im Anschluss noch die wichtigsten Urteile des Bundesgerichtshofs.
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Kündigungsausschluss wirksam - Mieterbund kritisiert BGH-Entscheidung
(26.08.2004) Das Kündigungsrecht kann auch mit einem Formularmietvertrag wirksam für Mieter und Vermieter – hier zwei Jahre lang – ausgeschlossen werden, entschied der Bundesgerichtshof (VIII ZR 379/03).
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen BGH, 30.06.2004 - VIII ZR 379/03

BGH: Zur Zulässigkeit des Ausschlusses des gesetzlichen Kündigungsrechts des Mieters in einem Wohnungsmietvertrag
(23.12.2003) Der unter anderem für das Wohnungsmietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage zu entscheiden, ob in einem Wohnungsmietvertrag der Mieter durch individual-vertragliche Vereinbarung (befristet) auf sein gesetzliches Kündigungsrecht wirksam verzichten kann.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen BGH, 22.12.2003 - VIII ZR 81/03

Nach BGH-Entscheidung: Rechtslage für Mieter verschlechtert
(23.12.2003) Mieter und Vermieter können im Mietvertrag vereinbaren, dass das Kündigungsrecht des Mieters für einen festen Zeitraum ausgeschlossen wird, hier 60 Monate (BGH VIII ZR 81/03; siehe auch News vom heutigen Tage).
„Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist für mich nicht nachvollziehbar und unter Berücksichtigung der Ziele der Mietrechtsreform 2001 auch völlig unverständlich“, sagte Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB) in einer ersten Stellungnahme.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IBR 2004, 1082 Dokument öffnen BGH, 22.12.2003 - VIII ZR 81/03


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Schreiben privater Verbände

Eckpunktepapier Mietrechtsreform
Eckpunktepapier des BFW e.V. zur Mietrechtsreform und zur sofortigen Stärkung des frei finanzierten Mietwohnungsneubaus
(vom 18.08.2006)
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