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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 131/09


Bester Treffer:
IBRRS 2010, 2043; IMRRS 2010, 1473
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mängelbeseitigung: Aufwand für Vermieter muss vertretbar sein!

BGH, Urteil vom 21.04.2010 - VIII ZR 131/09

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2 Beiträge gefunden
IMR 2013, 498 LG Berlin - Neues Haus des Vermieters versperrt Fenster des Mieters: Trotzdem kein Abriss!
IMR 2010, 267 BGH - Mängelbeseitigung: "Opfergrenze" für Vermieter

15 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 0241; IMRRS 2024, 0096; IVRRS 2024, 0041
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Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Folgenbeseitigungsanspruch ist nicht "gedeckelt"!

OVG Magdeburg, Beschluss vom 12.01.2024 - 4 L 204/22

Der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch auf Entfernung einer öffentlichen Abwasserleitung von einem Privatgrundstück besteht auch dann, wenn der Wert der in Anspruch genommenen Flächen weitaus geringer ist als die durch die Folgenbeseitigung entstehenden Kosten.*)

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IBRRS 2022, 3527; IMRRS 2022, 1550
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WohnraummieteWohnraummiete
Muss Vermieter bei Instandsetzung Ersatzwohnung zahlen?

AG Bad Urach, Urteil vom 07.03.2022 - 1 C 239/21

1. Kann der Mieter eine Mietwohnung wegen Instandsetzungsmaßnahmen nicht nutzen, trägt der Vermieter aufgrund der Risikoverteilung im Wohnungsmietrecht die Aufwendungen des Mieters für eine Ersatzwohnung in angemessenem Umfang.*)

2. Bei dem Ersatz für Verpflegung und Nebenkosten ist zu berücksichtigen, ob der Mieter eigene Aufwendungen erspart.*)

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IBRRS 2021, 0644; IMRRS 2021, 0235
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BauträgerBauträger
Abtretung von Mängelansprüchen befreit Bauträger nicht von der Mängelhaftung!

LG Karlsruhe, Urteil vom 23.12.2020 - 6 O 141/20

Keine nachrangige Haftung des Bauträgers gegenüber dem Bauherrn, wenn im Vertrag der mögliche Durchgriff wegen Baumängeln auf Nachunternehmer durch eine "Abtretung sicherungshalber" geregelt ist.*)

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IBRRS 2020, 2286; IMRRS 2020, 0960
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WohnraummieteWohnraummiete
Vermieter muss Schönheitsreparaturen bei unrenoviert überlassener Wohnung und unwirksamer Abwälzung durchführen

BGH, Urteil vom 08.07.2020 - VIII ZR 163/18

1. An die Stelle einer nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksamen Klausel zur Durchführung von Schönheitsreparaturen durch den Mieter bei einer ohne angemessenen Ausgleich unrenoviert beziehungsweise renovierungsbedürftig überlassenen Wohnung tritt nach § 306 Abs. 2 BGB die gesetzliche Regelung des § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB (Bestätigung der Senatsurteile IMR 2008, 261; IMR 2015, 220; vom 08.07.2020 - VIII ZR 270/18, zur Veröffentlichung bestimmt).*)

2. Die hiernach den Vermieter treffende Instandhaltungslast - vorliegend die Ausführung von Schönheitsreparaturen - bestimmt sich nach dem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand; dies kann auch der unrenovierte beziehungsweise renovierungsbedürftige Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt ihrer Überlassung sein (im Anschluss an BGH, Urteile vom 20.01.1993 - VIII ZR 22/92, unter II 2 b, NJW-RR 1993, 522; vom 18. April 2007 - XII ZR 139/05, Rz. 28, IMRRS 2007, 1151 = NJW-RR 2007, 1021; vom 08.07.2020 - VIII ZR 270/18, zur Veröffentlichung bestimmt). Bei einer wesentlichen Verschlechterung des anfänglichen Dekorationszustandes kommt ein Instandhaltungsanspruch des Mieters in Betracht.*)

3. Da die (Wieder-)Herstellung dieses ursprünglichen Dekorationszustands der Wohnung in der Regel nicht praktikabel, zumindest aber wirtschaftlich nicht sinnvoll ist und deshalb nicht im Interesse vernünftiger Mietvertragsparteien liegt, ist in diesen Fällen allein eine Durchführung von Schönheitsreparaturen sach- und interessengerecht, durch welche der Vermieter die Wohnung in einen frisch renovierten Zustand versetzt (im Anschluss an Senatsurteil vom 08.07.2020 - VIII ZR 270/18, zur Veröffentlichung bestimmt). Mit Rücksicht auf Treu und Glauben (§ 242 BGB) kann der Mieter eine solche Renovierung verlangen, muss sich aber wegen der dadurch bewirkten Besserstellung gegenüber dem unrenovierten (vertragsgemäßen) Zustand bei Mietbeginn in angemessenem - in der Regel hälftigem - Umfang an den erforderlichen Kosten beteiligen.*)

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IBRRS 2019, 2885; IMRRS 2019, 1077
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WohnraummieteWohnraummiete
Mietmangel: Vereinbart ist Zustand bei letzter Besichtigung

LG Berlin, Beschluss vom 08.08.2019 - 67 S 131/19

Der Zuschnitt und die Ausstattung der Mietsache, die der Mieter zum Zeitpunkt der letzten Besichtigung vor Abschluss des Mietvertrags oder zu Beginn des Mietverhältnisses vorgefunden hat, gelten auch ohne ausdrückliche mietvertragliche Regelung der Parteien als konkludent vereinbart. Eine spätere Veränderung durch den Vermieter, die weder gesetzlich noch rechtsgeschäftlich gerechtfertigt ist, stellt einen Mangel der Mietsache i.S.d. §§ 535 ff. BGB dar.*)

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IBRRS 2019, 0040; IMRRS 2019, 0023
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WohnraummieteWohnraummiete
Kündigung wegen fehlenden zweiten Rettungswegs?

LG Berlin, Urteil vom 07.11.2018 - 65 S 121/18

1. Eine Verwertungskündigung setzt voraus, dass der Vermieter durch das bestehende Wohnraummietverhältnis an einer wirtschaftlichen Verwertung "des Grundstücks", also an einer Realisierung des diesem inne wohnenden materiellen Werts gehindert ist.

2. Eine Kündigung wegen des Fehlens eines zweiten Rettungswegs ist nicht auf eine wirtschaftliche Verwertung, sondern das Gegenteil gerichtet, nämlich Leerstand.

3. Eine Pflichtverletzung des Vermieters ist gänzlich ungeeignet, ein berechtigtes Interesse des vertragsuntreuen Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses zu einem vertragstreuen (Wohnraum-)Mieter zu begründen.

4. Nur weil der Vermieter fürchtet, die Baubehörde könne irgendwann eine Nutzungsuntersagung aussprechen, rechtfertigt dies noch keine Kündigung; es handelt sich vielmehr um eine unzulässige Vorratskündigung.

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IBRRS 2016, 0584; IMRRS 2016, 0375
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WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Vermieter muss Grundstück vor Wildschweinen schützen!

LG Berlin, Urteil vom 21.12.2015 - 67 S 65/14

1. Der Vermieter ist gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB verpflichtet, die Mietsache und den Mieter durch geeignete Maßnahmen vor dem Eindringen von Wildschweinen auf dem Grundstück zu schützen.*)

2. Die Lage der Mietsache in der Nähe eines Waldgebietes allein begründet keine Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis des Mieters i. S. d. § 536b BGB von bestehendem oder drohendem Wildschweinbefall.*)

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IBRRS 2015, 0352; IMRRS 2015, 0203
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GewerberaummieteGewerberaummiete
Vermieter erwirbt kein Eigentum: Vertragsstrafe auch ohne vereinbarte Obergrenze zu zahlen!

OLG Celle, Beschluss vom 14.11.2014 - 2 U 111/14

Scheitert die Überlassung einer Gewerbeimmobilie an den Mieter daran, dass der Vermieter kein Eigentum an der Immobilie erwirbt, so schuldet er die einer mietvertraglichen Abrede zugrundeliegende Vertragsstrafe auch dann, wenn diese keine Obergrenze vorsieht.

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IBRRS 2014, 3237; IMRRS 2014, 1707
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Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
WEG-Sanierung: Keine Opfergrenze bei notwendiger Instandsetzung des Gebäudes!

BGH, Urteil vom 17.10.2014 - V ZR 9/14

1. Entspricht nur die sofortige Vornahme einer zur Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Sanierungsmaßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung, ist für die Berücksichtigung finanzieller Schwierigkeiten oder des Alters einzelner Wohnungseigentümer kein Raum.

2.Erleidet ein einzelner Wohnungseigentümer einen Schaden an seinem Sondereigentum, weil eine Beschlussfassung über die sofortige Vornahme derartiger Instandsetzungsmaßnahmen unterblieben ist, so trifft die Verpflichtung zum Schadensersatz nicht den rechtsfähigen Verband, sondern diejenigen Wohnungseigentümer, die schuldhaft entweder untätig geblieben sind oder nicht für die erforderliche Maßnahme gestimmt bzw. sich enthalten haben.




IBRRS 2014, 1141; IMRRS 2014, 0572
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Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietsache mangelhaft: Wann ist Mangelbeseitigung für Vermieter unzumutbar?

BGH, Beschluss vom 22.01.2014 - VIII ZR 135/13

Die Verpflichtung des Vermieters zur Beseitigung eines Mangels endet dort, wo der dazu erforderliche Aufwand die "Opfergrenze" überschreitet. Unter welchen Umständen diese Zumutbarkeitsgrenze überschritten ist, muss unter Berücksichtigung der beiderseitigen Parteiinteressen wertend ermittelt werden.

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3 Nachrichten gefunden
Wohnungsmängel in Millionen Wohnungen: Mieter haben Anspruch auf Reparatur und Mietminderung
(25.09.2013) Unzählige Häuser und Mietwohnungen haben mehr oder weniger schwerwiegende Mängel. Zwischenzeitlich dreht sich jede fünfte Rechtsberatung der örtlichen DMB-Mietervereine um diese Probleme, um Schadensbeseitigung und Mietminderung.
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Vom Vermieter können keine unsinnigen Renovierungen erwartet werden
(27.11.2012) Wer eine Immobilie vermietet, der ist verpflichtet, sie in einem bewohnbaren und sicheren Zustand zu erhalten. Selbst größere, finanziell aufwändige Reparaturen können ihm dabei zugemutet werden. Eines kann man allerdings nicht verlangen: dass er selbst ein krasses Missverhältnis zwischen dem Wert des Mietobjekts und den Renovierungskosten hinnimmt.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IMR 2010, 267 Dokument öffnen BGH, 21.04.2010 - VIII ZR 131/09

BGH verneint wegen Zwecklosigkeit der beabsichtigten Reparaturen Vorschussanspruch des Mieters!
(21.04.2010) Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung in einem Fall getroffen, in dem die Mieterin eines Einfamilienhauses von der Vermieterin die Zahlung eines hohen Kostenvorschusses für die Beseitigung erheblicher Mängel des Hauses verlangt. Die Vermieterin meint, sie sei zur Beseitigung der Mängel nicht verpflichtet, weil der dazu erforderliche Aufwand die "Opfergrenze" überschreite.
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4 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

dd) Unzumutbarkeit (BGB § 535 Rn. 798-799)

III. Rechtsfolgen (BGB § 536a Rn. 134-142)