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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 243/08

BGH, Urteil vom 16.09.2009 - VIII ZR 243/08



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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

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IBR 2009, 699 | BGH - Verbrauchsgüterkauf: Bei Rücktritt Nutzungsentschädigung! |
3 Volltexturteile gefunden |

BGH, Beschluss vom 14.03.2017 - VIII ZR 50/16
Die Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung des vermietenden Wohnungseigentümers setzt keinen Beschluss der zu Grunde liegenden Jahresabrechnung durch die Wohnungseigentümer nach § 28 Abs. 5 WEG voraus.



OLG Brandenburg, Urteil vom 05.12.2012 - 4 U 118/11
1. Die Vermörtelung von Luftkanalsteinen mit Fliesenkleber stellt keinen Sachmangel der Steine dar, sondern kann bei fehlender Eignung von Fliesenkleber als Mörtel einen Mangel des Unternehmerwerks begründen.
2. Erfüllt ein Luftkanalstein die Anforderungen an eine bestimmte Druckfestigkeit - hier: von mindestens 2,0 MN/m3 in einer Erdbebenzone - nicht, liegt kein Sachmangel vor, wenn der Kaufvertrag nicht mit dem Inhalt geschlossen wurde, dass der Stein in einer Erdbebenzone verwendet wird.
3. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung gegen den Verkäufer von Baumaterial ist ausgeschlossen, wenn sich der Käufer die Kenntnis des bei Vertragsschluss handelnden Architekten von dem arglistig verschwiegenen Mangel und/oder dem Fehlen der zugesicherten Eigenschaft zurechnen lassen muss.
4. Wird ein Wohngebäude mit ungeeigneten Luftkanalsteinen errichtet und muss es aufgrund fehlender Standsicherheit abgerissen werden, stellt dies weder eine Verletzung des Grundstückseigentums noch des Gebäudes selbst dar.



BGH, Urteil vom 16.09.2009 - VIII ZR 243/08
1. Die Zulassung der Revision kann auf den Grund eines im Rechtsstreit erhobenen Gegenanspruchs beschränkt werden.*)
2. Bei Rückabwicklung eines Verbrauchsgüterkaufs steht einem Anspruch des Verkäufers auf Nutzungswertersatz gemäß § 346 Abs. 1 BGB europäisches Recht (hier Verbrauchsgüterkaufrichtlinie) nicht entgegen.*)



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(24.09.2009) Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Käufer nach Rücktritt von einem Kaufvertrag über ein Fahrzeug Wertersatz für die Nutzung zu leisten hat.



2 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
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§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln (Krause-Allenstein) |
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F. Mitverantwortlichkeit der Baubeteiligten |
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I. Beteiligung des Bestellers |
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2. Vorteilsausgleichung |
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§ 636 BGB Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz (Krause-Allenstein) |
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A. Rücktritt |
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IX. Rechtsfolgen des Rücktritts |
2 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht 2017 gefunden |
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§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln (Krause-Allenstein) |
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F. Mitverantwortlichkeit der Baubeteiligten |
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I. Beteiligung des Bestellers |
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2. Vorteilsausgleichung |
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§ 636 BGB Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz (Krause-Allenstein) |
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A. Rücktritt |
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IX. Rechtsfolgen des Rücktritts |
2 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht 2011 gefunden |
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§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln (Krause-Allenstein) |
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F. Mitverantwortlichkeit der Baubeteiligten |
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I. Beteiligung des Bestellers |
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2. Vorteilsausgleichung |
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§ 636 BGB Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz (Krause-Allenstein) |
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A. Rücktritt |
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IX. Rechtsfolgen des Rücktritts |