Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 257/03


Bester Treffer:
IBRRS 2005, 0274; IMRRS 2005, 0114
BauträgerBauträger
Verkauf und Sanierung eines Hauses sind Werkvertrag!

BGH, Urteil vom 16.12.2004 - VII ZR 257/03


58 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
Im Grundabo enthalten  Zusätzlich buchbar 

Kostenloses ProbeaboOK
5 Beiträge gefunden
IBR 2005, 206 BGH - Erwerb sanierter Altbauten: Sanierungsverpflichtung muss mit beurkundet werden!
IBR 2005, 155 BGH - Altbausanierung: Haftet Bauträger auch für unsanierte Grundstücksanlagen?
IBR 2005, 154 BGH - Erwerb fertig sanierter Altbauten: Werkvertragsrecht, nicht Kaufrecht anwendbar!
IBR 2005, 153 BGH - Erwerb sanierter Altbauten: Haftet Bauträger für unsanierte Bausubstanz?
IBR 2004, 20 OLG Düsseldorf - Altbausanierung: Haftet der Bauträger für die unsanierte Bausubstanz?

26 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 0004
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Erwerb einer "kernsanierten" Immobilie: Mängelhaftung nach Werkvertragsrecht!

OLG München, Urteil vom 15.02.2022 - 28 U 2563/13 Bau

1. Mängelansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb einer als "kernsaniert" bezeichneten Immobilie sind auch dann nach den Vorschriften des Werkvertragsrechts zu beurteilen, wenn kein klassischer Bauträgervertrag vorliegt.

2. Mit dem Erwerb einer "kernsanierten" Immobilie darf ein verständiger Erwerber die Vorstellung verbinden, keine nennenswerten Investitionen mehr vornehmen zu müssen, um diese für sich brauchbar zu machen.

3. Mit der Zusicherung "kernsaniert" wird eine Beschaffenheit dahingehend vereinbart, dass die Sanierungsarbeiten als Mindeststandard den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Das ist nicht anders zu beurteilen, wenn der private Veräußerer die Arbeiten in Eigenregie durchgeführt hat.

4. Für zugesicherte Eigenschaften kann ein Haftungsausschluss nicht wirksam erklärt werden.




IBRRS 2022, 2817; IMRRS 2022, 1200
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Keine Bestandssanierung vereinbart: Bauträger schuldet nur Altbaustandard!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.06.2021 - 5 U 47/18

1. Ein Bauträgervertrag ist - soweit es die Herstellung betrifft - nach Werkvertragsrecht zu behandeln, auch wenn das Bauwerk schon fertiggestellt war.

2. Bei einem Bauträgervertrag, bei dem die Bauverpflichtung in einer Altbausanierung besteht, hängt die Anwendbarkeit von Werkvertragsrecht davon ab, ob Arbeiten erbracht werden, die nach Umfang und Bedeutung mit der Neuherstellung vergleichbar sind. Entscheidend ist, ob die durchzuführenden baulichen Maßnahmen die gesamte geschuldete Leistung prägen.

3. Geht aus dem Bauträgervertrag hinreichend deutlich hervor, dass im Bestand keine Neuherstellung oder Sanierung erfolgt, ist ein Zustand des Bestands geschuldet, der dem üblichen und erwartbaren Zustand zum Zeitpunkt der Errichtung des Bauwerks entspricht.

4. Unabhängig davon, ob hinsichtlich der anzuwendenden Regeln der Technik aus dem Baujahr des Altbaus oder auf den Zeitpunkt der Sanierung abzustellen ist, muss ein Werk verkehrssicher sein, um den anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen bzw. ein funktional mangelfreies Gewerk darzustellen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 1292; IMRRS 2021, 0490
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Wenn sich die Eigentumswohnung auf dem Nachbargrundstück befindet ...

OLG Hamm, Urteil vom 17.12.2020 - 22 U 129/20

1. Auf eine Streitigkeit zwischen einem Bauträger und einem Erwerber wegen eines Überbaus findet nicht Werkvertragsrecht, sondern Kaufrecht Anwendung.

2. Der Überbau auf ein angrenzendes Grundstück begründet für den Erwerber der überbauenden Eigentumswohnung einen Rechtsmangel.

3. Die gemeinsame Vorstellung der Vertragsparteien, dass ein Überbau bis zur vorgesehenen Besitzübergabe auf die Wohnungseigentümergemeinschaft übertragen werden soll, um einen Gleichlauf von überirdischem Eigentum und Eigentum an der darunterliegenden Grundfläche zu erreichen, gehört zur Geschäftsgrundlage des Bauträgervertrags.

4. Der Anspruch auf Vertragsanpassung oder ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises aufgrund eines Rücktritts vom Vertrag wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage verjährt in zehn Jahren.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 0007; IMRRS 2021, 0004
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Erwerbsvertrag mit Modernisierungsverpflichtung: Mängelhaftung (nur) nach Kaufrecht!

OLG Jena, Urteil vom 30.04.2020 - 8 U 674/19

1. Im Zusammenhang mit dem Erwerb eines sanierten Altbaus ist insgesamt Werkvertragsrecht anzuwenden, wenn der Erwerb des Grundstücks mit einer umfassenden Herstellungsverpflichtung hinsichtlich des Gebäudes verbunden ist und die übernommenen Bauleistungen nach Umfang und Bedeutung Neubauarbeiten vergleichbar sind.

2. Die bloße Wiederinstandsetzung eines Gebäudes unter weitgehender Beibehaltung des ursprünglichen Raum- und Nutzungskonzepts und der Erhaltung der Bausubstanz ist keine der Neuerrichtung entsprechende Sanierung.

3. Kommt die geschuldete Sanierung keiner Neuherstellung gleich, ist wegen der Mängel des Objekts Kaufrecht anwendbar.

4. In einem Individualvertrag können die Parteien wirksam den Ausschluss der verschuldensunabhängigen Sachmängelgewährleistung für Mängel der von der Modernisierung des erworbenen Objekts unberührt gebliebenen Altbausubstanz vereinbaren.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 0704; IMRRS 2020, 0859
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Wer die Abnahme "vorgaukelt", kann sich nicht auf eine fehlende Abnahme berufen!

OLG Hamburg, Urteil vom 16.05.2019 - 8 U 42/18

1. Auch bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum ist der einzelne Wohnungseigentümer befugt, den Mangel gerichtlich geltend zu machen.

2. Wird ein Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung verlangt, ist grundsätzlich auf Zahlung an die WEG zu klagen. Ausnahmsweise kann der einzelne Eigentümer Zahlung an sich selbst verlangen, wenn er hierzu von der Eigentümergemeinschaft ermächtigt wurde.

3. In der Gemeinschaftsordnung können Untereigentümergemeinschaften mit eigener Verwaltungszuständigkeit und selbstständiger Beschlussfassungskompetenz errichtet werden. Ihnen kann die Kompetenz eingeräumt werden, unter Ausschluss der anderen Eigentümer Maßnahmen zu beschließen, die das Gebäude betreffen, das zur jeweiligen Untergemeinschaft gehört.

4. Auch wenn ein Eigentümer die Abnahme des Gemeinschaftseigentums nicht erklärt hat, kann er den Anspruch auf Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung geltend machen, wenn der Bauträger stets den Eindruck erweckt hat, dass eine Abnahme erfolgt und das Erfüllungsstadium beendet sei.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 0712; IMRRS 2019, 0270
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Muss ein Altbaukeller gegen Feuchtigkeit abgedichtet werden?

KG, Urteil vom 19.02.2019 - 21 U 40/18

1. Ist in einem Vorschussprozess vor der Durchführung der Mängelbeseitigung noch unklar, welche Sanierungsmaßnahmen im Einzelnen erforderlich sein werden, und lässt sich die Höhe der voraussichtlich anfallenden Kosten deshalb nur innerhalb eines Rahmens eingrenzen, hat das Gericht den zu zahlenden Vorschuss gemäß § 287 Abs. 1 ZPO nach freier Überzeugung innerhalb dieser Spanne festzusetzen (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 10.04.2003 - VII ZR 251/02, IBRRS 2003, 1236).*)

2. Zur Pflicht eines Bauträgers im vorliegenden Fall, einen Altbaukeller bestmöglich gegen Feuchtigkeit zu isolieren.*)

3. Die Partei eines Rechtsstreits muss ihre eigene Rechtsposition nicht kritischer hinterfragen als das erstinstanzliche Gericht. Holt sie einen Parteivortrag in der Berufungsinstanz nach, den das erstinstanzliche Gericht nicht für erforderlich gehalten hat, kann dies folglich nicht verspätet sein.*)




IBRRS 2019, 1342; IMRRS 2019, 0497
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zahlung kann nicht von Beseitigung sämtlicher Mängel abhängig gemacht werden!

OLG Frankfurt, Urteil vom 13.10.2016 - 12 U 174/14

1. Steht fest, dass der Bauträger von den Erwerbern nicht mehr wegen Baumängeln in Anspruch genommen werden kann, ist er gehindert, seinerseits Ansprüche wegen dieser Mängel gegen seinen Auftragnehmer geltend zu machen.

2. Eine Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauträgers, wonach der Anspruch des Auftragnehmers auf Zahlung der Schlussrechnungsforderung erst nach Beseitigung sämtlicher Mängel fällig wird, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.




IBRRS 2019, 0565; IMRRS 2019, 0208
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Sanierung eines Altbaus: Bauträger muss Keller abdichten!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.10.2016 - 21 U 120/15

1. Übernimmt der Bauträger vertraglich Bauleistungen, die insgesamt nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar sind, haftet er nicht nur für die ausgeführten Umbauarbeiten, sondern auch für die in diesem Bereich vorhandene Altbausubstanz nach den Gewährleistungsregeln des Werkvertragsrechts.

2. Gehört zu der zu sanierenden Eigentumswohnung ein Kellerraum, schuldet der Bauträger die Sanierungsmaßnahmen, die erforderlich sind, um die in einem solchen Kellerraum üblicherweise gelagerten Gegenstände vor von außen eindringender Feuchtigkeit zu schützen. Das gilt auch dann, wenn die Baubeschreibung keine Angaben zu Abdichtungsarbeiten enthält.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 2278; IMRRS 2017, 0939
BauvertragBauvertrag
Umbau einer Kaserne in Wohnungen: Auftragnehmer schuldet Neubaustandard!

OLG Braunschweig, Beschluss vom 29.09.2015 - 8 U 78/14

1. Verpflichtet sich der Auftragnehmer dazu, eine Kaserne zu Wohnungen umzubauen, hat er die Arbeiten durchzuführen, die nach Umfang und Bedeutung insgesamt mit Neubauarbeiten vergleichbar sind.

2. Kann der Auftraggeber Neubaustandard erwarten, ist nicht nur ein Schallschutz entsprechend den Schalldämmwerten nach DIN 4109 geschuldet. Vielmehr ist bezüglich der Trittschalldämmung der übliche Komfortstandard vereinbart.

3. Der Auftraggeber ist nicht dazu verpflichtet, dem Auftragnehmer eine detaillierte Planung eines Architekten oder Ingenieurs zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer kann sich sehr wohl dazu verpflichten, die für seine gegenständliche Werkleistung erforderliche (Detail-)Planung selbst zu erbringen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2018, 0292; IMRRS 2018, 0089
BauträgerBauträger
Verkauf eines sanierten Altbaus: Keller muss gegen Feuchtigkeit abgedichtet sein!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.09.2015 - 21 U 160/10

1. Ist ein Bauträgervertrag durch einen Notar vorformuliert worden, ist der Bauträger im Regelfall als Verwender anzusehen und ihm die Vorformulierung durch den Notar zuzurechnen.

2. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauträgervertrags, wonach die Rechte des Erwerbers wegen Mängeln Sachmangels ausgeschlossen sind und der Bauträger ihm zustehende Garantie- und Gewährleistungsansprüche gegen beauftragte Handwerker/Unternehmen mit der Verpflichtung abtritt, den Erwerber bei der Geltendmachung von Ansprüchen zu unterstützen, ist unwirksam.

3. Verpflichtet sich der Veräußerer einer Altbauwohnung neben der Übertragung des Eigentums an der Immobilie zur Durchführung von baulichen Maßnahmen, ist auf diese das Werkvertragsrecht anwendbar.

4. Übernimmt der Veräußerer vertraglich Bauleistungen, die insgesamt nach Umfang und Bedeutung Neubauarbeiten vergleichbar sind, haftet der Veräußerer nicht nur für die ausgeführten Umbauarbeiten, sondern auch für die in diesem Bereich vorhandene Altbausubstanz nach den Gewährleistungsregeln des Werkvertragsrechts.

5. Aus der Anwendung des Werkvertragsrechts auch für die von der vertraglich geregelten Herstellungspflicht unberührten Bauteile folgt aber nicht per se, dass dieses Bauteil zur Begründung seiner Mangelfreiheit den anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen hat.

6. Ein Veräußerer, der zusagt, dass zu der zu sanierenden Eigentumswohnung im Keller auch ein Abstellraum gehört, schuldet jedenfalls solche Sanierungsmaßnahmen, die geeignet sind, die dort eingelagerten Sachen vor Feuchtigkeit zu schützen.

7. Der Erwerber einer Eigentumswohnung nebst Stellplatz/Garage kann erwarten, dass die konkrete Ausgestaltung der Zufahrt dergestalt ist, dass sie auch über einen längeren Zeitraum und auch bei widrigen Witterungsverhältnissen - unabhängig von der Art des gewählten Oberflächenbelags - funktionstüchtig ist. Weist die Zufahrt bereits nach wenigen Jahren der Nutzung erhebliche Spurrillen und Unebenheiten bzw. Ausbrüche und Vertiefungen auf, in denen sich nach Regenfällen entsprechende Pfützen bilden, liegt insoweit ein Mangel vor.

Dokument öffnen Volltext


 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 26

2 Nachrichten gefunden
Gewährleistung bei sanierten Altbauten – Bundesgerichtshof stärkt Rechte des Käufers
(26.07.2005) Herrschaftliche Hauseingänge, hochwertige Dielenfußböden, mit Stuck verzierte Decken – für viele Menschen ist das Wohnen im sanierten Altbau besonders attraktiv. Dies wirkt sich auch auf den Kaufpreis solcher Objekte aus, der nicht selten höher liegt als bei Neubauten. Doch was gilt, wenn sich die sanierte Immobilie als mangelhaft erweist? Welche Rechte hat der Käufer in einem solchen Fall? Soweit die Sanierung vom Umfang her mit Neubauarbeiten vergleichbar ist, haftet der Verkäufer nicht nur für die durchgeführten Umbauarbeiten, sondern auch für die Altbausubstanz nach den Vorschriften des Werkvertragsrechts. Dabei kommt es ganz entscheidend auf den Vertragsinhalt an – auch wenn die Sanierung beim Kauf bereits abgeschlossen ist. Das hat der Bundesgerichtshof kürzlich in einem Urteil entschieden und damit die Rechte des Käufers gestärkt.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen BGH, 16.12.2004 - VII ZR 257/03

BGH stärkt Rechte von Altbauerwerbern: Werkvertragsrecht gilt auch bei von Grund auf sanierten Gebäuden
(04.02.2005) Der Bundesgerichtshof hat die Verbraucherrechte von Erwerbern gestärkt, die einen von Grund auf sanierten Altbau erworben haben. Auf ein entsprechendes Urteil (Az. VII ZR 257/03) weist die von der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund herausgegebene Fachzeitschrift „Deutsche Wohnungswirtschaft“ hin.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen BGH, 16.12.2004 - VII ZR 257/03


3 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
Einleitung (Bolz/Rodemann)
A. Allgemeines und Vertragsabschluss (Bolz)
II. Vertragsschluss
6. Unwirksamkeitsgründe
c) Verstoß gegen Formvorschriften
aa) Gesetzliche Formvorschriften

§ 1 VOB/B Art und Umfang der Leistung (Bolz)
B. § 1 Abs. 1 VOB/B: Bestimmung der auszuführenden Leistung
III. Ermittlung der vereinbarten Leistung durch Auslegung
5. Ausgewählte Praxisprobleme der Vertragsauslegung

§ 13 VOB/B Mängelansprüche (Jurgeleit)
B. § 13 Abs. 1 VOB/B - Mangel
II. § 13 Abs. 1 S. 1 und 2 VOB/B
4. Art der Herstellung


1 Abschnitt im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden

6. Anerkannte Regeln der Technik (§ 4 Abs. 7 VOB/B Rn. 22-27)