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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VI ZR 325/08

22 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2010, 1011 BGH - Prozesspartei macht sich ihr günstiges Beweisergebnis stillschweigend zu eigen!

21 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 1436; IMRRS 2022, 0569
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Minderung der Miete wegen einer Baustelle auf dem Nachbargrundstück?

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 13.01.2022 - 924 C 114/18

1. Nach Abschluss des Mietvertrags eintretende erhöhte Geräusch- und Schmutzimmissionen, auch wenn sie von einer auf einem Nachbargrundstück eines Dritten betriebenen Baustelle herrühren, begründen bei Fehlen anderslautender Beschaffenheitsvereinbarungen grundsätzlich keinen zur Mietminderung berechtigenden Mangel der Mietwohnung, wenn auch der Vermieter die Immissionen ohne eigene Abwehr- oder Entschädigungsmöglichkeit nach § 906 BGB hinnehmen muss.

2. Die Einhaltung der Grenzwerte hat der Vermieter zu beweisen, sofern er sich auf die Regelvermutung des § 906 Absatz 1 Satz 2 BGB stützen will.

3. Ist weder eine Grenzwertüberschreitung noch eine Grenzwerteinhaltung bewiesen, greift weder zu Gunsten der einen noch zu Gunsten der anderen Partei eine Vermutungs- oder Indizwirkung. Die Wesentlichkeit der Einwirkungen ist in diesem Fall frei zu würdigen.

4. Im Fall von Geräusch- und Schmutzimmissionen, die vom Neubau eines Hauses auf einem benachbarten Grundstück herrühren, ist es in der Regel möglich - und für die Darlegung eines Sachmangels auch ausreichend -, wenn die Beschreibung der Beeinträchtigungen nach den für ein solches Vorhaben üblichen Bauphasen gestaffelt erfolgt.

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VPRRS 2023, 0234
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Versagung von Akteneinsicht = unbillige Behinderung!

OLG Koblenz, Urteil vom 28.10.2021 - U 218/21 Kart

1. Gemeinden als marktbeherrschender Anbieter der Wegenutzungsrechte in ihrem Gebiet sind verpflichtet, den Konzessionär für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes in einem diskriminierungsfreien Wettbewerb auszuwählen.

2. Die Auswahl muss in einem transparenten Verfahren erfolgen und vorrangig an Kriterien auszurichten ist, die das Ziel des § 1 EnWG konkretisieren. Genügt die Konzessionsvergabe diesen Anforderungen nicht, liegt eine unbillige Behinderung derjenigen Bewerber vor, deren Chancen auf die Konzession dadurch beeinträchtigt wurden.

3. Eine unbillige Behinderung kann auch vorliegen, wenn die Gemeinde nach getroffener Auswahlentscheidung dem beteiligten Unternehmen eine gebotene Akteneinsicht versagt.

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IBRRS 2018, 2236; IMRRS 2018, 0806
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Untervermietung an Touristen: Keine Kündigung, wenn Vermieter auch erhebliche Pflichtverletzung begeht!

LG Berlin, Urteil vom 03.07.2018 - 67 S 20/18

Überlässt der Mieter die von ihm angemietete Wohnung ohne Erlaubnis des Vermieters entgeltlich an Touristen, kann seiner Pflichtverletzung das für den Ausspruch einer verhaltensbedingten außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung hinreichende Gewicht fehlen, wenn dem Vermieter seinerseits vor Ausspruch der Kündigung eine erhebliche Pflichtverletzung zur Last gefallen ist, indem er durch Maßnahmen, die der Aufklärung des Verdachts der unerlaubten Gebrauchsüberlassung dienen, das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters schwer wiegend verletzt hat.*)

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IBRRS 2018, 2179; IMRRS 2018, 0892; IVRRS 2018, 0370
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
BGH zur Amtshaftung bei Brandbekämpfung

BGH, Urteil vom 14.06.2018 - III ZR 54/17

1. Die Haftung gemäß § 839 BGB i.V.m. Art. 34 Satz 1 GG wegen eines amtspflichtwidrigen Verhaltens eines zur Gefahrenabwehr handelnden Amtsträgers (hier: eines Feuerwehrbeamten) ist nicht entsprechend § 680 BGB auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.*)

2. Zum Recht der Parteien auf schriftliche Stellungnahme zum Ergebnis der Beweisaufnahme, wenn diese im Wege der Einholung eines ausschließlich mündlich erstatteten Gutachtens des gerichtlich bestellten Sachverständigen erfolgt (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 12.05.2009 - VI ZR 275/08, IBR 2009, 1315 - nur online).*)

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IBRRS 2017, 2390
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 05.07.2017 - IV ZR 508/14

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2016, 2683; IMRRS 2016, 1596
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Risikogeburt: Ist eine nochmalige Aufklärung der Schwangeren erforderlich?

BGH, Beschluss vom 13.09.2016 - VI ZR 239/16

Zum Erfordernis der nochmaligen Aufklärung der Schwangeren über die Möglichkeit der Schnittentbindung bei nachträglicher Veränderung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses der verschiedenen Geburtswege.*)

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IBRRS 2016, 2505; IMRRS 2016, 1487
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wundinfektion nach stationärem Krankenhausaufenthalt: Wer muss wass beweisen?

BGH, Beschluss vom 16.08.2016 - VI ZR 634/15

Zur sekundären Darlegungslast des Krankenhausträgers bei behaupteten Hygieneverstößen.*)

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IBRRS 2016, 0519; IMRRS 2016, 0320
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Günstiges Beweisergebnis übergangen: Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt!

BGH, Beschluss vom 28.01.2016 - VII ZR 126/13

1. Der für ein Sicherheitstechnikunternehmen aufgrund von Zeugenaussagen bestätigte Umstand, dass eine installierte Alarmanlage in der Weise ordnungsgemäß funktioniert hat, dass auf Tests hin der Erschütterungsalarm mit Weiterschaltung zur Polizei ausgelöst wurde, ist erheblich.

2. Ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs liegt vor, wenn das Gericht entscheidungserhebliches Parteivorbringen nicht zur Kenntnis nimmt. Da eine Partei sich regelmäßig ein für sie günstiges Beweisergebnis zu eigen macht, verletzt das Übergehen eines solchen Beweisergebnisses deren Anspruch auf rechtliches Gehör, sofern es entscheidungserheblich ist.

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IBRRS 2015, 3320; IMRRS 2015, 1518
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Rechnung zum Vorsteuerabzug verwendet: Indiz für Vertragsschluss!

BGH, Beschluss vom 03.12.2015 - VII ZR 77/15

1. Die Verwendung der Schlussrechnung des Auftragnehmers für Zwecke des Vorsteuerabzugs ist ein Indiz für einen Vertragsabschluss zwischen den Parteien.

2. Eine Partei macht sich regelmäßig ein für sie günstiges Beweisergebnis zu Eigen. Das Übergehen eines solchen Beweisergebnisses verletzt deshalb deren Anspruch auf rechtliches Gehör, sofern es entscheidungserheblich ist.

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IBRRS 2015, 1474
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BGH, Urteil vom 30.01.2015 - V ZR 63/13

1. § 1006 BGB findet auch dann Anwendung, wenn der Besitzer behauptet, das Eigentum im Wege der Schenkung erworben zu haben. (amtlicher Leitsatz)*)

2. Dass ein (leitender) Angestellter über Schlüssel zu Räumen oder Nebenräumen des Arbeitgebers verfügt, dient im Allgemeinen der Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben und führt nicht dazu, dass er selbst als Besitzer der Räumlichkeit anzusehen ist; er ist vielmehr Besitzdiener. (amtlicher Leitsatz)*)

3. Die tatsächliche Gewalt über Gegenstände, die sich in den Räumen des Arbeitgebers befinden, wird nach der Verkehrsanschauung im Zweifel nicht dem Arbeitnehmer, sondern dem Arbeitgeber als dem Besitzherrn zugeordnet und von dessen generellen Besitzbegründungswillen getragen; hiervon ausgenommen ist nur offenkundig persönlicher Besitz des Arbeitnehmers. (amtlicher Leitsatz)*)

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