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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZB 224/09


Beste Treffer:
IBRRS 2010, 2284; IMRRS 2010, 1667
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Urteilsberichtigung

BGH, Beschluss vom 07.05.2010 - V ZB 224/09

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IBRRS 2010, 1685; IMRRS 2010, 1182
ProzessualesProzessuales
Berufungseinlegung

BGH, Beschluss vom 12.04.2010 - V ZB 224/09

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41 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
Im Grundabo enthalten 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IMR 2010, 252 BGH - Berufungseinlegung in WEG-Sachen bei Existenz eines Konzentrationsgerichts

39 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 2630; VPRRS 2022, 0206
Mit Beitrag
VergabeVergabe
OLG München ≠ BayObLG!

BayObLG, Beschluss vom 13.06.2022 - Verg 4/22

1. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung der Vergabekammer beginnt, schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Nicht fristwahrend ist der Eingang bei einem anderen Gericht.

2. Mit einer beim OLG München (fristgerecht) eingehenden sofortigen Beschwerde ist die Beschwerdefrist nicht gewahrt, weil die Entscheidung über die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen der bayerischen Vergabekammern zum 01.01.2021 dem BayObLG übertragen wurde.

3. Hinsichtlich der Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bestehen im Vergabenachprüfungsverfahren im Vergleich zu anderen Prozessordnungen keine Besonderheiten.

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IBRRS 2019, 1650
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 04.04.2019 - V ZB 156/18

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2018, 0779
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 18.01.2018 - V ZB 166/17

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2017, 3891
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 21.09.2017 - V ZB 18/17

ohne amtlichen Leitsatz

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Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 09.07.2015 - V ZB 156/14

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 3919
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 20.08.2014 - XII ZB 155/13

Es gehört zu den Aufgaben des Verfahrensbevollmächtigten, dafür zu sorgen, dass ein Antrag auf Verlängerung der Frist zur Beschwerdebegründung innerhalb der laufenden Frist bei dem zuständigen Gericht eingeht.*)

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IBRRS 2014, 2378; IMRRS 2014, 1214
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gilt die Zuständigkeitskonzentration des § 72 Abs. 2 GVG auch für einen Streitgenossen?

BGH, Beschluss vom 03.07.2014 - V ZB 26/14

Stellt der Rechtsstreit zwar im Verhältnis zwischen dem Kläger und einem Beklagten, nicht aber im Verhältnis zu einem weiteren Beklagten eine Wohnungseigentumssache gemäß § 43 Nr. 1 bis 4 oder 6 WEG dar, richtet sich die Zuständigkeit in der Berufungsinstanz jedenfalls dann zweifelsfrei auch für den weiteren Beklagten nach § 72 Abs. 2 GVG, wenn die Entscheidung erster Instanz beide Streitgenossen betrifft.*)

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IBRRS 2014, 2289
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 26.06.2014 - V ZB 187/13

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2014, 3820
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 15.05.2014 - V ZB 172/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 1651; IMRRS 2014, 0862
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wo ist in WEG-Sachen die Berufung einzulegen?

LG Duisburg, Beschluss vom 27.01.2014 - 5 S 113/13

Die Beurteilung, ob eine Streitigkeit in WEG-Sachen vorliegt, erfolgt aus einer rein materiell-rechtlichen Betrachtung, zumal es kein spezielles "WEG-Gericht" gibt. Eine Berufung kann mithin nur bei dem nach GVG zuständigen Berufungsgericht eingelegt werden.

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 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 39

1 Abschnitt im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden

1. Funktionelle Zuständigkeit und Abgabe innerhalb des Gerichts (§ 43 Abs. 2 WEG) ( Rn. 19-27)