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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: "RMF-SG21-3194-3-31"


Bester Treffer:
IBRRS 2019, 0110; VPRRS 2019, 0013
VergabeVergabe
Auch der Inhaber ist im Planungsbüro "beschäftigt"!

VK Nordbayern, Beschluss vom 26.11.2018 - RMF-SG21-3194-3-31


7 Treffer in folgenden Dokumenten:

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4 Beiträge gefunden
IBR 2019, 276 VK Nordbayern - Auch der Inhaber ist in seinem Planungsbüro "beschäftigt"!
IBR 2019, 211 VK Nordbayern - Wertungskriterien intransparent: Von Amts wegen zu verfolgender Rechtsverstoß!
VPR 2019, 96 VK Nordbayern - Auch der Inhaber ist im Planungsbüro "beschäftigt"!
VPR 2019, 82 VK Nordbayern - Wertungskriterien intransparent: Von Amts wegen zu verfolgender Rechtsverstoß!

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2020, 3324; VPRRS 2020, 0331
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unterkriterien nicht transparent mitgeteilt: Unterlegener Bieter erhält Schadensersatz!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.09.2020 - 11 Verg 7/20

1. Die Erledigung eines Vergabenachprüfungsverfahrens kann gem. § 166 Abs. 2 Satz 2, § 178 GWB "in sonstiger Weise" auch dann eintreten, wenn das Verfahren durch andere als die im Gesetz aufgeführten Ereignisse, die weder dem Antragsteller noch dem Beigeladenen zuzurechnen sind, gegenstandslos wird.*)

2. Hat die Vergabestelle unter Verletzung der Warte- und Informationspflicht einem der Bieter den Zuschlag erteilt, so kann sich ein auf das negative Interesse gerichteter Schadensersatzanspruch des unterlegenen Bieters ergeben, wenn die Vergabestelle die bei der Wertung berücksichtigten Unterkriterien den Bietern nicht hinreichend transparent mitgeteilt hat.*)




IBRRS 2019, 2615; VPRRS 2019, 0259
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zwischenpunkte sind keine "vollen" Punkte!

VK Brandenburg, Beschluss vom 03.06.2019 - VK 4/19

1. Das Transparenzgebot ist während des gesamten Vergabeverfahrens zu beachten und umfasst u. a. die Ausgestaltung der Zuschlagskriterien, die auf der Grundlage bekannt gemachter Zuschlagskriterien und Bewertungsmethode vorzunehmende Wertung der Angebote sowie die entsprechende Dokumentation des Verfahrens im Rahmen eines Vergabevermerks.

2. Wird den Bietern in den Vergabeunterlagen mitgeteilt, dass die Bewertung der Zuschlagskriterien auf einer Notenskala von 0 bis 5 "vollen" Punkten erfolgt, dürfen die einzelnen Kriterien nicht mit Zwischenwerten benotet werden.




IBRRS 2019, 0110; VPRRS 2019, 0013
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch der Inhaber ist im Planungsbüro "beschäftigt"!

VK Nordbayern, Beschluss vom 26.11.2018 - RMF-SG21-3194-3-31

1. Bei der Eignungsprüfung hinsichtlich der personellen Kapazitäten des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ist das Wort "beschäftigt" nicht auf arbeitsrechtliche Anstellungsverhältnisse beschränkt. Nach dem objektiven Empfängerhorizont eines verständigen Bieters kann es insoweit nur darauf ankommen, wie viele Architekten/Ingenieure/Techniker/Meister in den letzten drei Geschäftsjahren bei dem Bewerber tätig waren. Sinn und Zweck der Anforderung sind darauf ausgerichtet, dass ausreichend Fachpersonal für den Auftrag zur Verfügung steht. Es kommt nicht darauf an, ob es sich um den Inhaber handelt oder um einen arbeitsvertraglich Beschäftigten.*)

2. Gemäß § 127 Abs. 4 GWB müssen Zuschlagskriterien so festgelegt und bestimmt sein, dass die Möglichkeit eines wirksamen Wettbewerbs gewährleistet wird, der Zuschlag nicht willkürlich erteilt werden kann und eine wirksame Überprüfung möglich ist, ob und inwieweit die Angebote die Zuschlagskriterien erfüllen. Soweit erforderlich, ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, Zuschlagskriterien inhaltlich auszufüllen und durch sog. Unterkriterien zu konkretisieren. Der Auftraggeber muss die Bieter angemessen über die Kriterien und Modalitäten informieren, anhand derer er die Angebotswertung vollziehen wird. Die Bieter müssen erkennen, worauf es dem Auftraggeber ankommt.*)