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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: III ZR 298/06


Bester Treffer:
IBRRS 2007, 4716; IMRRS 2007, 2315
ImmobilienImmobilien
Entschädigung bei gesetzlichem Vorkaufsrecht

BGH, Urteil vom 11.10.2007 - III ZR 298/06

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11 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IMR 2007, 401 BGH - Keine Entschädigung für nicht wertsteigernde Aufwendungen!

6 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2020, 3355; IMRRS 2020, 1359
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungstür bei Polizeieinsatz zerstört: Geschädigter erhält angemessene Entschädigung!

KG, Urteil vom 03.04.2020 - 9 U 84/18

1. Handelt es sich um ein nach §§ 102, 105 StPO rechtmäßigen Polizeieinsatz, kommen Ersatzansprüche des Eigentümers weder aus § 839 BGB noch § 59 ASOG in Betracht.

2. Wird das Eigentum eines Dritten - hier die WEG - für Zwecke der Strafverfolgung in Anspruch genommen, wird ein Sonderopfer erbracht, für das nach den Grundsätzen des enteignenden Eingriffs Ersatz zu leisten ist. Insoweit handelt es sich - anders als bei einem Vermieter - auch nicht um das allgemeine Lebensrisiko, das von diesem hinzunehmen ist.

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IBRRS 2019, 0616
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 31.01.2019 - III ZR 186/17

1. Solange das Gesetz einem Einzelnen einen Anspruch auf eine öffentlich-rechtliche Subvention gewährt, stellt es einen entschädigungspflichtigen Eingriff in eine nach Art. 14 Abs. 1 GG grundgesetzlich geschützte Rechtsposition dar, wenn dieser Anspruch infolge des enteignenden Zugriffs auf ein Grundstück oder einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb in Fortfall gerät. (Rn. 22)*)

2. Entgeht dem Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes aufgrund eines vorläufigen Besitzentzugs die Möglichkeit, mithilfe der Aktivierung von Zahlungsansprüchen eine Betriebsprämie nach Art. 34 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates vom 19. Januar 2009 zu erhalten, stellt dies einen nach § 88 Nr. 3 Satz 3 FlurbG entschädigungsfähigen Nachteil dar. (Rn. 27)*)

3. Dies gilt auch dann, wenn ein Betriebsinhaber in der Zeit des Besitzentzugs für die betroffenen landwirtschaftlichen Flächen über keine Zahlungsansprüche verfügt hat, weil er im Hinblick auf die hoheitliche Inanspruchnahme von einem ihm tatsächlich möglichen Erwerb von Zahlungsansprüchen abgesehen hat. (Rn. 28)*)

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IBRRS 2013, 4349
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Festsetzungen im B-Plan: Ansprüche des Eigentümers!

OLG Naumburg, Urteil vom 20.06.2013 - 2 U 14/13 (Baul)

Der Grundstückseigentümer hat keinen Anspruch gegen die Gemeinde auf Übernahme des Grundstücks oder Zahlung einer Geldentschädigung, wenn die Ausweisung seines Grundstücks in einem Bebauungsplan als Hochwassergebiet bzw. der Vermerk über eine noch nicht endgültige Festsetzung nur nachrichtlich übernommen worden ist.

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IBRRS 2012, 3871; IMRRS 2012, 2785
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Entschädigung für Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm?

BGH, Urteil vom 20.09.2012 - III ZR 264/11

1. Ein Anspruch auf eine "echte" Enteignungsentschädigung unterliegt hinsichtlich seines Umfangs keiner Beschränkung oder Ausschlusswirkung des straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses (Anschluss an Senatsurteile vom 15. Februar 1996 - III ZR 143/94, BGHZ 132, 63 und vom 21. Januar 1999 - III ZR 168/97, BGHZ 140, 285).*)

2. Der fachplanungsrechtliche Ausgleichsanspruch aufgrund der Planfeststellung und die Enteignungsentschädigung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG stehen nebeneinander. Verlangt der Eigentümer die Erfüllung beider Ansprüche, ist das Verbot einer Doppelentschädigung zu beachten.*)

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IBRRS 2012, 2114; IMRRS 2012, 1557
ProzessualesProzessuales
Steuer auf Veräußerungsgewinn als Schaden (§ 96 BauGB)?

BGH, Beschluss vom 22.02.2012 - III ZR 226/10

Die anfallende Einkommensteuer auf einen Veräußerungsgewinn wegen des Verkaufs eines Grundstücks zur Vermeidung der Enteignung stellt keinen entschädigungspflichtigen Folgeschaden i. S. des § 96 Abs. 1 BauGB dar (im Anschluss an Senatsurt. v. 13.11.1975, NJW 1976, 232).

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IBRRS 2007, 4716; IMRRS 2007, 2315
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Entschädigung bei gesetzlichem Vorkaufsrecht

BGH, Urteil vom 11.10.2007 - III ZR 298/06

Nicht wertsteigernde Aufwendungen des Eigentümers auf sein Grundstück sind bei der Bemessung der Entschädigung, die die Gemeinde bei Ausübung ihres gesetzlichen Vorkaufsrechts zu zahlen hat, nicht zu berücksichtigen.*)

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2 Abschnitte im "Kröninger/Aschke/Jeromin, Baugesetzbuch mit Baunutzungsverordnung" gefunden

I. Entschädigung für Folgeschäden (BauGB § 96 Rn. 1)