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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: III ZR 245/89


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0120
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht

BGH, Urteil vom 21.02.1991 - III ZR 245/89

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13 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 1991, 334 BGH - Ausweisung von früheren Deponien als Wohnbauland

7 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2013, 4302
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Welche Angaben gehören in der Auslegungsbekanntmachung?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 02.07.2013 - 1 MN 90/13

1. In Niedersachsen kann dem Normenkontroll-Eilantragsteller auch dann das Rechtsschutzbedürfnis zur Seite stehen, wenn die Planfestsetzungen ohne Genehmigung ausgenutzt werden können und noch nicht (weitgehend) durch Fertigstellung der Gebäude ausgenutzt worden sind.*)

2. Zu den notwendigen Angaben (Arten umweltbezogener Informationen) in der Auslegungsbekanntmachung.*)

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IBRRS 2011, 3884; IMRRS 2011, 2743
Mit Beitrag
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Begrenzung des Rotorradius von Windenergieanlagen

OVG Niedersachsen, Urteil vom 21.12.2010 - 12 KN 71/08

1. Die Bekanntmachung einer Satzung nach § 6 Abs. 3 Satz 1 NGO ist von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister zu veranlassen.*)

2. Zur Rechtsgrundlage für die Begrenzung des Rotorradius bei Windenergieanlagen.*)

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IBRRS 2004, 1172
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
"Windenergieanlagen des gleichen Typs" zu unbestimmt

OVG Niedersachsen, Urteil vom 29.01.2004 - 1 KN 296/02

1. Zur Bestimmtheit der Festsetzungen nur "Anlagen gleichen Typs" seien zulässig und "innerhalb des Sondergebiets" sei ein bestimmter Schallleistungspegel einzuhalten.*)

2. Die Gemeinde muss nicht von sich aus, d.h. ohne entsprechende Anregung im Beteiligungsverfahren, prüfen, ob Anlagen in wirtschaftlicher Weise betrieben werden können, wie sie für Windenergiefonds maßgeblich ist.*)

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IBRRS 2004, 1174
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Hinreichende Bestimmung der Emissionen von Windanlagen

OVG Niedersachsen, Urteil vom 29.01.2004 - 1 KN 321/02

1. § 1 Abs. 4 BauGB verpflichtet die Gemeinde nicht, die Errichtung der nach den raumordnerischen Vorgaben maximal zulässigen Zahl von Windenergieanlagen zu ermöglichen, wenn schon die festgesetzte Zahl die Verwirklichung der Mindestnennleistung (hier: 9 MW für das Gemeindegebiet) ermöglicht.*)

2. Zur Bestimmtheit der Festsetzung, dass nur "Anlagen gleichen Typs" zulässig seien.*)

3. Die Festsetzung eines Schallleistungspegels, der "innerhalb des Sondergebiets" einzuhalten sein soll, ist zu unbestimmt.*)

4. Die flache Landschaft Norddeutschlands kann es rechtfertigen, die zulässige Anlagengesamthöhe auf 100m zu begrenzen.*)

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IBRRS 2004, 1175
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Verschiedene Anlagetypen: Einheitl. Schalleistungspegel?

OVG Niedersachsen, Urteil vom 29.01.2004 - 1 KN 101/03

Die Festsetzung eines einheitlichen Schallleistungspegels für Emissionen von verschiedenen Anlagentypen (u.a. Windenergieanlagen) in einem Bebauungsplan führt dazu, dass dieser als nicht hinreichend bestimmt genug angesehen werden kann, so dass er - auf diesen Punkt bezogen - für nicht wirksam zu erklären ist.

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IBRRS 2000, 0369
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht

BGH, Urteil vom 23.06.1994 - III ZR 54/93

Zu den Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs analog § 39 Abs. 1 lit. a OBG NW bei einer Ordnungsverfügung, betreffend den Abtransport altlastverdächtigen Erdaushubs Fortführung der Grundsätze des Senatsurteils BGHZ 117, 303.

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IBRRS 2000, 0120
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht

BGH, Urteil vom 21.02.1991 - III ZR 245/89

a Die planerische Ausweisung eines ehemaligen Deponiegeländes zu Wohnzwecken ist als solche nicht rechtswidrig, wenn von dem Deponiegut keine Gesundheitsgefahren ausgehen.

b) Die plangebende Gemeinde kann jedoch verpflichtet sein, das Deponiegelände im Bebauungsplan zu kennzeichnen.

c) Diese Kennzeichnungspflicht hat nicht den Schutzzweck, den Bauherrn vor finanziellen Mehraufwendungen zu bewahren, die durch Aushub und Abtransport des Deponieguts verursacht werden können.

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1 Abschnitt im "Kröninger/Aschke/Jeromin, Baugesetzbuch mit Baunutzungsverordnung" gefunden

VI. Kennzeichnungspflicht (Abs. 3) (BauGB § 5 Rn. 21-23)


4 Abschnitte im "Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch: BauGB-Kommentar" gefunden

5. Kennzeichnungen (Abs. 3) (BauGB § 5 Rn. 36-37a)

a) Kennzeichnungen (Abs. 5) (BauGB § 9 Rn. 222-226)