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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: II ZR 244/17


Bester Treffer:
IBRRS 2019, 1479
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Kündigungsschutz für GmbH-Fremdgeschäftsführer wie für Arbeitnehmer!

BGH, Urteil vom 26.03.2019 - II ZR 244/17

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8 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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1 Beitrag gefunden
IBR 2019, 555 BGH - GmbH-Fremdgeschäftsführer genießt gleichen Kündigungsschutz wie ein Arbeitnehmer!

1 Aufsatz gefunden
HOAI: Aktueller Streitstand + aktuelle Entscheidungen von EuGH und BGH
(Thomas Pfeiffer)
Dokument öffnen IBR 2020, 1004

5 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 2378; IMRRS 2023, 1076
NotareNotare
Altersgrenze für Notare verstößt nicht gegen EU-Recht!

BGH, Urteil vom 21.08.2023 - NotZ(Brfg) 4/22

Die Altersgrenze für Notare verstößt nicht gegen das sich aus Art. 21 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie Art. 1, Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der RL 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ergebende Verbot der Diskriminierung wegen des Alters. Sie ist im Sinn von Art. 6 Abs. 1 der RL 2000/78/EG objektiv und angemessen und durch das legitime Ziel gerechtfertigt, den Generationenwechsel zu erleichtern und den Berufsstand der Notare zu verjüngen.*)

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IBRRS 2023, 2066
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 04.07.2023 - XI ZR 77/22

§ 357 Abs. 1 Satz 1 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung ist nicht im Lichte von Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher und zur Änderung der Richtlinie 90/619/EWG des Rates und der Richtlinien 97/7/EG und 98/27/EG sowie des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 4. Juni 2020 (C-301/18 - Leonhard, WM 2020, 1190) dahin teleologisch zu reduzieren, dass dem Verbraucher aus einem nach erklärtem Widerruf rückabzuwickelnden im Fernabsatz geschlossenen Darlehensvertrag kein Anspruch aus § 346 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB auf Nutzungsersatz hinsichtlich der von ihm erbrachten Zinsund Tilgungsleistungen zusteht. (Rn. 19 - 24)*)

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IBRRS 2020, 1119; IMRRS 2020, 0494
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Keine richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts contra legem!

BGH, Beschluss vom 31.03.2020 - XI ZR 198/19

Ist aus dem nationalen Recht der im Normtext zum Ausdruck gebrachte Wille des Gesetzgebers klar erkennbar, darf eine solche Vorschrift auch dann nicht richtlinienkonform gegen ihren erkennbaren Regelungsinhalt ausgelegt werden, wenn der EuGH diese Vorschrift für unionsrechtswidrig erklärt hat.

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IBRRS 2019, 3473; IMRRS 2019, 1303
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Widerrufsrecht für Verbraucherdarlehensverträge?

BGH, Urteil vom 15.10.2019 - XI ZR 759/17

1. § 312d Abs. 3 Nr. 1 BGB in der bis zum 03.08.2009 geltenden Fassung ist auf im Wege des Fernabsatzes geschlossene Verbraucherdarlehensverträge nicht anwendbar (Bestätigung von Senatsurteil vom 03.07.2018 - XI ZR 702/16 = IBRRS 2018, 2702, WM 2018, 1601 Rn. 10 ff.).*)

2. Zur Verwirkung des Rechts auf Widerruf der auf Abschluss eines beendeten Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung des Verbrauchers.*)

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IBRRS 2019, 1479
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Kündigungsschutz für GmbH-Fremdgeschäftsführer wie für Arbeitnehmer!

BGH, Urteil vom 26.03.2019 - II ZR 244/17

Der Fremdgeschäftsführer einer GmbH ist bei europarechtskonformer Auslegung jedenfalls insoweit als Arbeitnehmer im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AGG anzusehen, wie bei einer Kündigung seines Geschäftsführerdienstvertrags der sachliche Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes über § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG eröffnet ist.*)

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1 Nachricht gefunden
Alter von 60 Jahren darf als Kündigungsgrund für GmbH-Geschäftsführer vereinbart werden
(03.08.2017) Das Erreichen eines Alters von 60 Jahren kann im Dienstvertrag mit einem GmbH-Geschäftsführer als Altersgrenze vereinbart werden, die eine ordentliche Kündigung rechtfertigt. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 19.06.2017 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hagen vom 13.12.2016 bestätigt.
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