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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: I ZR 149/89


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0186
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht

BGH, Urteil vom 26.09.1991 - I ZR 149/89

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3 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 1992, 215 BGH - Wann verjährt der Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten?

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2000, 2170
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BGH, Urteil vom 22.11.2000 - VIII ZR 40/00

BGB §§ 249, 252 ZPO § 287Zur Schadensschätzung bei Verletzung eines vertraglich eingeräumten Kraftfahrzeugvertriebsrechtes.BGH, Urteil vom 22. November 2000 - VIII ZR 40/00 - OLG Koblenz LG Mainz*)

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IBRRS 2000, 0186
Mit Beitrag
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht

BGH, Urteil vom 26.09.1991 - I ZR 149/89

a. Ausnahmen von der dreißigjährigen Regelverjährung für Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag;

b. sechsmonatige Verjährung nach § 21 UWG für - unter dem Gesichtspunkt auftragloser Geschäftsführung geltendgemachte - Ansprüche auf Erstattung der Kosten einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung.

* * *

Amtlicher Leitsatz:

Abmahnkostenverjährung - Ansprüche auf Erstattung von Kosten einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, die unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag geltend gemacht werden, verjähren nach § 21 UWG in sechs Monaten.

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