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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: I ZB 83/06


Bester Treffer:
IBRRS 2007, 2323; IMRRS 2007, 0721
ProzessualesProzessuales
Störung durch Grundstück: Eigentümer sind Klagegegner

BGH, Beschluss vom 12.12.2006 - I ZB 83/06

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14 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
Im Grundabo enthalten 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IMR 2007, 189 BGH - Die Wohnungseigentümergemeinschaft als Störer

1 Aufsatz gefunden
Zwangshypothek und Grundbuch - Jahresrückblick 2019
(Florian Kahle)
Dokument öffnen IVR 2020, 8

11 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2020, 1534
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 06.05.2020 - V ZR 225/17

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2017, 1759
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 20.04.2017 - IX ZR 140/16

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2017, 4253; VPRRS 2017, 0388
VergabeVergabe
Wer sich bei einer Mischkalkulation erwischen lässt, wird ausgeschlossen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2016 - Verg 5/16

1. Mischkalkulationen sind als solche nicht anstößig oder als vergaberechtswidrig zu qualifizieren, sondern zählen zur ständigen Kalkulationspraxis von Bieterunternehmen.

2. Der Grund für den Ausschluss eines Angebots wegen sog. Mischkalkulation liegt nicht in der Mischkalkulation als solcher, sondern in der Tatsache begründet, dass der betreffende Bieter einen einzelnen oder einzigen Preis im Angebot nicht so, wie gefordert, vollständig und mit dem Betrag angegeben hat, den er nach seiner Kalkulation für die Leistung vom Auftraggeber tatsächlich beansprucht.

3. Hat der Bieter „mischkalkuliert“, bedarf es nicht des Nachweises einer Konnexität zwischen „ab-“ und „aufgepreisten“ Preispositionen.

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IBRRS 2014, 3291
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 29.01.2014 - XII ZB 372/13

a) Die nachträgliche rückwirkende Feststellung, dass der Betreuer die Betreuung berufsmäßig führt, ist auch dann unzulässig, wenn bei der Bestellung des Betreuers die Feststellung versehentlich unterblieben ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 8. Januar 2014 XII ZB 354/13 [...]).*)

b) Eine entsprechende mit Rückwirkung versehene Korrektur der Bestellungsentscheidung ist außer im Verfahren der Beschwerde gegen die Ausgangsentscheidung nur unter den Voraussetzungen der Beschlussberichtigung nach § 42 FamFG möglich.*)

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IBRRS 2011, 1145; IMRRS 2011, 0795
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Werklohnklage gegen Eigentümer statt WEG: Parteiwechsel nötig!

BGH, Urteil vom 10.03.2011 - VII ZR 54/10

Werden vor Anerkennung der Teilrechts- und Parteifähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft die Wohnungseigentümer gesamtschuldnerisch auf Werklohn wegen Arbeiten am Gemeinschaftseigentum in Anspruch genommen, kann nicht allein wegen der Änderung der Rechtsprechung das Rubrum dahin berichtigt werden, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft verklagt ist. Es ist ein Parteiwechsel notwendig.*)




IBRRS 2011, 0666; IMRRS 2011, 0491
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbuchrecht - Unterhaltungskosten für eine Privatstraße

BGH, Urteil vom 17.12.2010 - V ZR 125/10

Das Halten einer Anlage im Sinne von § 1020 Satz 2 BGB kann nicht schon aus der rechtlichen Befugnis gefolgert werden, das Grundstück entsprechend dem Inhalt der Dienstbarkeit zu nutzen; vielmehr ist erforderlich, dass der Dienstbarkeitsberechtigte die Anlage tatsächlich für eigene Zwecke einsetzt.*)

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IBRRS 2009, 3275; IMRRS 2009, 1792
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 17.09.2009 - I ZB 67/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 1809; IMRRS 2009, 0946
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bestimmung des vertraglichen Leistungsumfangs

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.03.2009 - 5 U 63/08

1. Ergibt die Auslegung der Parteibezeichnung in der Klageschrift, dass die Klage gegen die einzelnen Mitglieder der Wohnungseigentümergesellschaft und nicht gegen die Gemeinschaft als solche gerichtet war und auch so beabsichtigt war, kommt eine Rubrumsberichtigung nach § 319 ZPO nicht in Betracht. Will der Kläger später im laufenden Prozess die Klage nur noch gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtet wissen, ist dies nur im Wege der subjektiven Klagerücknahme möglich.*)

2. Verlangt der Werkunternehmer eine Vergütung für nicht erbrachte Leistungen und bestreitet der Beklagte eine werkvertragliche Bindung, kommt ein Vergütungsanspruch nach §§ 631, 649, 242 BGB in Betracht.*)

3. Der Umfang der Leistungsbeauftragung ist auf der Grundlage der vertragsbegründenden Willenserklärungen nach den allgemeinen Auslegungskriterien zu ermitteln.*)

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IBRRS 2007, 4541; IMRRS 2007, 2181
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 21.08.2007 - I ZB 16/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 2629; IMRRS 2007, 0940
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Vergütung des Rechtsanwalts im Vollstreckungsverfahren

BGH, Beschluss vom 15.03.2007 - V ZB 77/06

Lautet ein Titel auf die einzelnen Wohnungseigentümer einer Gemeinschaft, sind nur diese berechtigt, aus dem Titel zu vollstrecken. Die Notwendigkeit der für die Tätigkeit ihres Rechtsanwalts im Vollstreckungsverfahren entstehenden Mehrvertretungsgebühr kann daher nicht mit der Begründung verneint werden, die Gebühr wäre nicht angefallen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband den Vollstreckungsauftrag erteilt hätte.*)

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 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 11

1 Abschnitt im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden

I. Vollstreckungsvoraussetzungen ( Rn. 227-228)