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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 9 S 479/05
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IBRRS 2006, 2139; IMRRS 2006, 1368
Leasing und Erbbaurecht
Schönheitsreparaturen: Aufwendungsersatz bei unwirksamer Klausel
LG Karlsruhe, Urteil vom 28.04.2006 - 9 S 479/05
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IMR 2006, 145 | LG Karlsruhe - Aufwendungsersatzansprüche des Mieters für Malerarbeiten ohne rechtliche Verpflichtung |
1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2006, 2139; IMRRS 2006, 1368
Mit Beitrag
Leasing und Erbbaurecht
Schönheitsreparaturen: Aufwendungsersatz bei unwirksamer Klausel
LG Karlsruhe, Urteil vom 28.04.2006 - 9 S 479/05
Der Mieter kann für die Vornahme von Malerarbeiten Aufwendungsersatz verlangen, wenn die mietvertragliche Klausel über die Durchführung von Schönheitsreparaturen bei Auszug unwirksam ist, und zwar auch dann, wenn er sich irrtümlich aufgrund der unwirksamen mietvertraglichen Vereinbarung zur Leistung der Malerarbeiten verpflichtet sah.
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Vermieter muss Kosten bei nicht gerechtfertigter Schönheitsreparatur an Mieter zurückzahlen
(06.09.2006) Ein Mieter kann die ihm entstandenen Kosten für Renovierungsmaßnahmen vom Vermieter zurückverlangen, wenn die mietvertragliche Klausel über die Durchführung von Schönheitsreparaturen bei Auszug unwirksam ist. "Dies gilt selbst dann, wenn der Mieter irrtümlich aufgrund der unwirksamen mietvertraglichen Vereinbarung davon ausgeht, renovieren zu müssen", sagt Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse und verweist auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Karlsruhe (Az. 9 S 479/05).
mehr… LG Karlsruhe, 28.04.2006 - 9 S 479/05
(06.09.2006) Ein Mieter kann die ihm entstandenen Kosten für Renovierungsmaßnahmen vom Vermieter zurückverlangen, wenn die mietvertragliche Klausel über die Durchführung von Schönheitsreparaturen bei Auszug unwirksam ist. "Dies gilt selbst dann, wenn der Mieter irrtümlich aufgrund der unwirksamen mietvertraglichen Vereinbarung davon ausgeht, renovieren zu müssen", sagt Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse und verweist auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Karlsruhe (Az. 9 S 479/05).
mehr… LG Karlsruhe, 28.04.2006 - 9 S 479/05