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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 8 S 2431/17


Bester Treffer:
IBRRS 2019, 3198
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Auch in der Bauleitplanung sind Alternativen zu prüfen!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.05.2019 - 8 S 2431/17

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1 Beitrag gefunden
IBR 2020, 47 VGH Baden-Württemberg - Auch in der Bauleitplanung sind Alternativen zu prüfen!

5 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 1066
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nachvollziehbar ungeeignete Standorte sind keine Alternativen!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.07.2022 - 5 S 1940/20

Mit Rücksicht darauf, dass die nach § 1 Abs. 7 BauGB vorzunehmende Bewertung von Standortalternativen vollständig in das Planungsermessen der Gemeinde fällt, steht dieser schon bei der im Rahmen des § 2 Abs. 3 BauGB vorzunehmenden "isolierten" Bewertung einer ins Spiel gebrachten Standortalternative ein Bewertungsspielraum zu. Flächen, die aus nachvollziehbaren städtebaulichen Gründen ungeeignet sind und aus Sicht der Gemeinde als real mögliche Lösungen nicht ernsthaft in Betracht kommen, kann sie schon in diesem Verfahrensstadium von der weiteren Betrachtung ausschließen.*)

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IBRRS 2022, 2013
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Im Bebauungsplan sind Schutzvorkehrungen gegen Lärm festzusetzen!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.04.2022 - 8 S 847/21

1. In einem Bebauungsplan kann eine bestimmte bauliche Nutzung nicht gem. § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB erst nach Herstellung der nach § 37 LBO-BW notwendigen Stellplätze für zulässig erklärt werden.

2. Werden in einem geplanten, (auch) dem Wohnen dienenden Baugebiet die Orientierungswerte der DIN 18005 derart überschritten, dass es - wegen nicht durchführbaren aktiven Schallschutzes -, um gesunde Wohnverhältnisse zu gewährleisten, zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche baulicher Schutzvorkehrungen bedarf (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB), ist dies durch eine entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan sicherzustellen. Davon kann nicht im Hinblick auf im Baugenehmigungsverfahren etwa zu beachtende, die allgemeinen Anforderungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 LBO konkretisierende Technische Baubestimmungen abgesehen werden.*)

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IBRRS 2020, 1252
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kein pauschaler Ausschluss von Vergnügungsstätten im Innenbereich!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.03.2020 - 8 S 1542/18

§ 9 Abs. 2b BauGB ermöglicht lediglich einen zweckbezogenen, räumlich beschränkten Ausschluss von (bestimmten Arten von) Vergnügungsstätten aufgrund einer konkreten städtebaulichen Konfliktlage. Ein „pauschaler“ Ausschluss in großen Teilen des Innenbereichs ist unzulässig.*)

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IBRRS 2020, 1125
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Grundstück kann durch Festsetzung einer Verkehrsfläche in Anspruch genommen werden!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.11.2019 - 8 S 2792/17

1. Die Inanspruchnahme von privatem Grundeigentum durch Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche in einem Bebauungsplan verstößt nicht gegen das Gleichheitsgebot, wenn die Gemeinde zum Vollzug des Bebauungsplans ein die Gleichbehandlung der Eigentümer gewährleistendes Umlegungsverfahren eingeleitet hat (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 03.06.1998 - 4 BN 25.98 -, NVwZ-RR 1999, 425; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.03.2009 - 8 C 10729/08, IBRRS 2009, 1294 = LKRZ 2009, 262).*)

2. Die Festsetzung von Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern zur Herstellung eines Straßenkörpers in einem Bebauungsplan (§ 9 Abs. 1 Nr. 26 BauGB) genügt nicht dem Grundsatz der Bestimmtheit, wenn sie unter den Vorbehalt einer erst bei der Durchführung des Bebauungsplans festzustellenden Erforderlichkeit gestellt ist.*)

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IBRRS 2019, 3198
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Auch in der Bauleitplanung sind Alternativen zu prüfen!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.05.2019 - 8 S 2431/17

1. Die grundsätzliche Pflicht zu einer Alternativenprüfung besteht auch bei der Aufstellung eines Bebauungsplans. Sie kann nicht nur zu dem Planentwurf als solchem, sondern auch zu Einzelfestsetzungen - etwa zum Standort geeigneter baulicher Schutzvorkehrungen (hier: zum Standort einer Lärmschutzwand) - veranlasst sein.*)

2. Ein Bebauungsplan bzw. eine Einzelfestsetzung erweist sich unter diesem Gesichtspunkt jedoch - wie im Fachplanungsrecht - nur dann als auch im Ergebnis fehlerhaft, wenn sich eine andere als die gewählte Lösung unter Berücksichtigung aller abwägungserheblicher Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere Variante hätte aufdrängen müssen.*)

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1 Abschnitt im "Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch: BauGB-Kommentar" gefunden

25. Zu Nr. 24: Schutzflächen und Immissionsschutz (BauGB § 9 Rn. 140-149)