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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 7 U 180/13
OLG Jena, Urteil vom 25.09.2013 - 7 U 180/13
Volltext5 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IBR 2014, 1236 | OLG Jena - Keine Verzinsung von Gerichtskostenvorschüssen vor Kostenfestsetzung! |
3 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 26.04.2023 - VIII ZR 125/21
Eine Verzinsung eines materiell-rechtlichen Erstattungsanspruchs für verauslagte Gerichtskostenvorschüsse gem. § 286 Abs. 1, § 288 Abs. 1 BGB kommt nicht in Betracht, soweit dieser materiell-rechtliche Erstattungsanspruch wegen des Vorrangs des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs nicht durchgesetzt werden kann.*)
VolltextOLG Dresden, Urteil vom 06.09.2018 - 10 U 101/18
1. Gehen der Auftraggeber und der mit der örtlichen Bauüberwachung beauftragte Ingenieur bei Vertragsschluss davon aus, dass die Sanierung einer Deponie trotz Kampfmittelverdachts innerhalb eines Zeitraums von neun Monaten abgeschlossen sein wird, kann der Ingenieur eine Anpassung des vereinbarten Pauschalhonorars verlangen, wenn vorgefundene Kampfmittel eine Umstellung des Sanierungskonzept erforderlich machen und sich der Ausführungzeitraum auf 21 Monate verlängert.
2. Der Ingenieur ist nicht verpflichtet, seinen Mehraufwand konkret darzulegen, weil das Honorar grundsätzlich aufwandsneutral gewährt wird. Die Höhe der zu beanspruchenden Mehrvergütung kann vielmehr vom Gericht geschätzt werden (§ 287 ZPO).
VolltextOLG Jena, Urteil vom 25.09.2013 - 7 U 180/13
Eine Prozesspartei hat keinen materiell-rechtlichen Anspruch auf Verzinsung ihrer Kosten- und Auslagenvorschüsse, die zur Führung bzw. Abwehr einer Klage eingesetzt werden. Auch wenn anerkannt ist, dass einzelne Rechtsverfolgungsansprüche, wie etwa Rechtsanwaltskosten, zu erstatten und zu verzinsen sind, handelt es hierbei um eine Ausnahmeregelung und keinen Grundsatz.*)
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