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OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.05.2005 - 7 B 10356/05
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2005, 386 | OVG Rheinland-Pfalz - Vergaberechtsschutz auch unterhalb der Schwellenwerte! |
2 Aufsätze gefunden |
IBR 2006, 1606
IBR 2006, 1604
27 Volltexturteile gefunden |
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.08.2008 - 1 ME 83/08
1. Der Anspruch auf Erschließung ist nur auf die Herstellung des für die Erschließung Unerlässlichen gerichtet.*)
2. Eine Gemeinde ist nicht immer verpflichtet, Eigentümern von Grundstücken, die von einer öffentlichen Straße durch gemeindeeigene Grundstücke getrennt werden, eine Baulast zu deren Überquerung einzuräumen. Es kann vielmehr ausreichen, diesen Grundstückseigentümern die Möglichkeit zu geben, dort eine Gemeinschaftsanlage im Sinne des § 52 NBauO zu verwirklichen.*)
VolltextBVerwG, Beschluss vom 02.05.2007 - 6 B 10.07
Für Streitigkeiten über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen mit einem Auftragswert unterhalb der in der Vergabeverordnung genannten Schwellenwerte ist nicht der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten, sondern der ordentliche Rechtsweg gegeben.*)
VolltextVGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.01.2007 - 3 S 2946/06
In den Fällen der Vergabe von Bauleistungen unterhalb der Schwelle des § 100 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 2 Nr. 4 VgV ist Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten nicht eröffnet.
VolltextVG Meiningen, Beschluss vom 16.01.2007 - 2 E 613/06
1. Für die gerichtliche Überprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge, auf die gemäß § 100 GWB die §§ 97 ff GWB nicht anwendbar sind, ist gemäß § 40 Abs. 1 VwGO der Verwaltungsrechtsweg gegeben.*)
2. Ein kommunales Wohnungsbauunternehmen, das - obgleich als juristische Person des Privatrechts organisiert - zu dem besonderen Zweck gegründet worden ist, vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung sicherzustellen, ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 2 GWB.*)
3. Zum Prüfungsumfang des Gerichts, wenn ein unterlegener Wettbewerbsteilnehmer die Auftragsvergabe an die Preisträger eines Architektenwettbewerbs verhindern möchte.*)
VolltextOVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.01.2007 - 15 E 1/07
Der Verwaltungsrechtsweg ist für den vergaberechtlichen Primärrechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte unabhängig davon eröffnet, dass die Vergabeentscheidung nach BVerfG, NJW 2006, 3701 nicht in Ausübung öffentlicher Gewalt i.S.v. Art. 19 Abs. 4 GG erfolgt.*)
VolltextOVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.08.2006 - 15 E 880/06
Für die gerichtliche Überprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge, auf die gemäß § 100 GWB die §§ 97 ff. GWB nicht anwendbar sind, ist gemäß § 40 Abs. 1 VwGO der Verwaltungsrechtsweg gegeben (wie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.5.2005 - 7 B 10365/05 -, DVBl. 2005, 988; OVG Bautzen, Beschluss vom 13.4.2006 - 2 E 270/05 -; a.A. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14.7.2006 - 1 B 26/06 - 7 OB 105/06).*)
VolltextOVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.07.2006 - 1 L 59.06
1. Die Vergabeentscheidung bei staatlicher Auftragsvergabe ist nicht öffentlich-rechtlicher Art, so dass der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten nicht eröffnet ist.
2. Für Streitigkeiten in Vergabeverfahren, die Aufträge unterhalb der Schwellenwerte betreffen, ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.07.2006 - OVG 1 L 59.06
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextOVG Niedersachsen, Beschluss vom 26.07.2006 - 7 OB 65/06
Streitigkeiten über die Vergabe öffentlicher Aufträge, die die in § 2 VgV festgelegten Schwellenwerte nicht erreichen, sind keine öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, so dass es bei der allgemeinen Rechtswegszuweisung an die ordentlichen Gerichte verbleibt.
VolltextOVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.07.2006 - 7 OB 105/06
Für Streitigkeiten in Vergabeverfahren, die Aufträge unterhalb der Schwellenwerte betreffen, ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.*)
Volltext3 Nachrichten gefunden |
(10.10.2006) Für die gerichtliche Überprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge, auf die gemäß § 100 GWB die §§ 97 ff GWB nicht anwendbar sind, ist gemäß § 40 Abs. 1 VwGO der Verwaltungsrechtsweg gegeben (wie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.05.2005 - 7 B 10356/05, IBR 2005, 386; OVG Sachsen, Beschluss vom 13.04.2006 - 2 E 270/05; a. A. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.07.2006 - 1 B 26/06, 7 OB 105/06). So das OVG Nordrhein-Westfalen in seinem Beschluss vom 11.08.2006.
IBR 2006, 630 OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2006 - 15 E 880/06
(08.08.2005) Mit Beschluss vom 13.07.2005 hat das Verwaltungsgericht Koblenz (AZ.: 6 L 2617/04) einen Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 25.05.2005 für wirkungslos erklärt. Zuvor hatten sich die Parteien verglichen und die übereinstimmende Erledigung des Rechtsstreits erklärt. Das OVG Rheinland-Pfalz hatte mit Beschluss vom 25.05.2005 (AZ.: 7 B 10356/05) entschieden, dass für die Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen im Unterschwellenbereich die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs gegeben ist.
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(25.07.2005) In letzter Zeit haben sich immer wieder Gerichte der verschiedenen Gerichtsbarkeiten in Vergaberechtsstreitigkeiten unterhalb der Schwellenwerte für Zuständig erachtet, um den betroffenen Bietern Primärrechtsschutz zu gewähren. Hier stellt sich doch die Frage, wie das weitergehen soll?!
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