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OLG Hamm, Urteil vom 25.09.2017 - 6 U 191/15
Volltext4 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IMR 2018, 127 | OLG Hamm - Sturmschaden, wenn ein Baum Tage nach einem Sturm auf ein Gebäude fällt? |
IMR 2016, 1080 | LG Dortmund - Sturmschaden in der Gebäudeversicherung im Einzelfall auch bei zeitlich nachgelagertem Sachschaden versichert |
2 Volltexturteile gefunden |
OLG Hamm, Urteil vom 25.09.2017 - 6 U 191/15
1. In der Gebäudeversicherung ist davon auszugehen, dass ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer die Regelung in § 8 Nr. 2 b VGB 88 dahin versteht, dass jedenfalls dann ein versicherter Sturmschaden vorliegt, wenn ein Sturm die maßgebliche Ursache dafür gesetzt hat, dass Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf eine versicherte Sache fallen und hierdurch einen Schaden verursachen.
2. Nicht entscheidend ist, ob die Gegenstände zeitlich unmittelbar durch den Sturm auf das versicherte Gebäude geworfen werden, wenn jedenfalls zwischen das Kausalereignis "Sturm" und den Erfolg "auf das Gebäude geworfen werden" keine weitere Ursache tritt, d. h. wenn der Sturm die zeitlich letzte Ursache des versicherten Ereignisses ist.
VolltextLG Dortmund, Urteil vom 02.09.2015 - 2 O 240/11
Die Regelung in § 8 Nr. 2 b VHB 2000, wonach nur Schäden versichert sind, die dadurch entstehen, dass der Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen wirft, setzt keine unmittelbare Sturmeinwirkung voraus. Es genügt, wenn der Sturm die Ursache dafür ist, dass Bäume auf oder gegen das versicherte Gebäude fallen.
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