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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 4 U 17/18
OLG Frankfurt, Urteil vom 05.12.2018 - 4 U 17/18
VolltextIBRRS 2018, 3033; IMRRS 2018, 1106
OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.08.2018 - 4 U 17/18
Volltext6 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IMR 2019, 256 | OLG Frankfurt - Baukostenzuschuss als unwirksame Vorauszahlung in der Vermieterinsolvenz |
IMR 2018, 472 | OLG Karlsruhe - Tägliches kurzweiliges Glockengeläut beeinträchtigt Nachbarn nicht wesentlich |
2 Volltexturteile gefunden |
OLG Frankfurt, Urteil vom 05.12.2018 - 4 U 17/18
Die Vereinbarung einer Vorleistung des Mieters, die der Finanzierung der Herstellung oder Instandsetzung des angemieteten Gebäudes dient (Baukostenzuschuss) und dadurch zu einer Erhöhung des Werts des Mietobjektes führt, ist in der Insolvenz des Vermieters als Vorausverfügung über die Mieten über den Zeitraum von § 110 Abs. 1 InsO hinaus wirksam, wenn die Werterhöhung der Masse zugutekommt.
VolltextOLG Karlsruhe, Urteil vom 03.08.2018 - 4 U 17/18
1. Der Eigentümer eines Grundstücks kann von einem anderen Grundstück ausgehende Immissionen nur verbieten, wenn die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks wesentlich beeinträchtigt.
2. Ob Geräuschimmissionen wesentlich sind, richtet sich nach Dauer und Häufigkeit der Geräusche. Dabei ist in erster Linie auf die Lautstärke und Lästigkeit des stärksten Einzelgeräuschs und damit auf den Wirkpegel abzustellen.
3. Ein Glockengeläut, das nur zweimal am Tag und damit relativ selten für jeweils nur 2 1/2 Minuten zu hören ist und immer zur gleichen Zeit einsetzt, ist ein vorhersehbares Geräusch auf das sich die betroffenen Nachbarn einstellen können.
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