Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 4 CN 2.97


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 1157
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht

BVerwG, Urteil vom 03.07.1998 - 4 CN 2.97

Dokument öffnen Volltext

17 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IBR 1998, 494 BVerwG - Kann eine Entwicklungsmaßnahme auch für räumlich voneinander getrennte Teilflächen festgelegt werden?

14 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2013, 2633
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Voraussetzungen für Erlass einer Entwicklungssatzung?

BVerwG, Beschluss vom 22.01.2013 - 4 BN 4.12

1. Alle für eine Entwicklungssatzung ins Feld geführten öffentlichen Interessen sind geeignet, dem Wohl der Allgemeinheit zu dienen. Das Interesse an der Deckung einer langfristig und strukturell begründeten Arbeitsplatznachfrage stellt nur eine Konkretisierung dieses Grundsatzes dar.

2. Die Nachfrage von Unternehmen nach Gewerbeflächen ist ein wichtiger Indikator dafür, dass das Angebot an Arbeitsstätten deutlich hinter der Nachfrage zurückbleibt.

3. Die Antwort auf die Frage, in welchem Umfang Umweltbelange im weitesten Sinne bei der Entscheidung über den Erlass einer Entwicklungssatzung zu berücksichtigen sind, richtet sich nach den Gegebenheiten des konkreten Einzelfalls und entzieht sich einer allgemeinen, rechtsgrundsätzlichen Klärung.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 3915
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Zulässigkeit von städtebaulicher Entwicklungsmaßnahme

BVerwG, Beschluss vom 27.09.2012 - 4 BN 20.12

Eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ist nur zulässig, wenn sich die beabsichtigten Ziele und Zwecke der Maßnahme nicht aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit den Eigentümern und einem freihändigen Grunderwerb erreichen lassen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 0348; IMRRS 2012, 0250
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Wann ist eine Entwicklungsmaßnahme zulässig?

OVG Lüneburg, Urteil vom 15.12.2011 - 1 KN 111/08

1. Der konkrete Zweck einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme muss sich nicht bereits aus dem Text der Satzung selbst ergeben, die den Entwicklungsbereich zu bezeichnen hat (§ 165 Abs. 6 Satz 2 BauGB), sondern kann nach § 165 Abs. 7 Satz 2 BauGB in der Begründung benannt werden.*)

2. Eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme, die sich auf das Gebiet eines schon vorhandenen Bebauungsplanes bezieht, ist allenfalls zulässig, wenn sie über das Ziel der Finanzierung der öffentlichen Infrastrukturinvestitionen hinaus weitere Maßnahmen von einigem Gewicht zum Gegenstand hat, die zusammen mit dem Bebauungsplan erst das "koordinierte Maßnahmenbündel" im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juli 1998 (- 4 CN 2.97 -, BVerwGE 107, 123 = DVBl. 1998, 1293) ergeben.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 1024; IMRRS 2009, 0626
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Antragsbefugnis des Mieters im Normenkontrollverfahren?

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.12.2008 - 10 D 104/06

1. Die Antragsbefugnis eines Wohnungsmieters kann sich im Normenkontrollverfahren gegen eine Entwicklungssatzung aus seinem Interesse ergeben, eine Aufhebung des Mietverhältnisses auf der Grundlage der Satzung in Verbindung mit § 182 BauGB zu verhindern.*)

2. Nach § 165 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist die Aufzählung der Gründe, die eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme rechtfertigen können, nicht abschließend.*)

3. Ein solcher Grund kann die Auflösung einer unvertretbaren Gemengelage - ehemalige Bergarbeitersiedlung neben Chemiepark - sein, die der geordneten städtebaulichen Entwicklung außerhalb des Satzungsgebiets entgegensteht.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 2081; IMRRS 2006, 1321
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Pauschale Mietobergrenzen in Sanierungsgebieten

BVerwG, Urteil vom 24.05.2006 - 4 C 9.04

Die sanierungsrechtliche Genehmigung von Sanierungsmaßnahmen darf nicht von der Einhaltung von Mietobergrenzen abhängig gemacht werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 3933
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Anforderungen an Erlass einer Entwicklungsmaßnahme

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.03.2006 - 3 S 2468/04

1. Zu den Anforderungen an den Erlass einer Entwicklungsmaßnahme (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 27.5.2004 - 4 BN 7.04 -, BauR 2004, 1584 und Urteil vom 3.7.1998 - 4 CN 5.97 -, NVwZ 1999, 407).*)

2. Angesichts der enteignenden Vorwirkung hat die Gemeinde bei der Festlegung eines Entwicklungsbereichs Planungsalternativen zu berücksichtigen, wenn diese im Einzelfall ernsthaft in Betracht kommen. Hierbei können städtebauliche Vorzüge oder Nachteile der verschiedenen Bereiche den Ausschlag geben.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1414
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erhöhter Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten

BVerwG, Urteil vom 12.12.2002 - 4 CN 7.01

1. Ein erhöhter Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten im Sinne des § 165 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist gegeben, wenn die Nachfrage das Angebot aus strukturellen Gründen längerfristig deutlich übersteigt. Allgemeine konjunkturelle Entwicklungen oder Schwankungen im Wohnungsmarkt reichen zur Begründung nicht aus. Bundesweite oder große Teile des Bundesgebiets betreffende Entwicklungen können für sich genommen einen erhöhten Bedarf für den maßgeblichen Bereich nicht begründen.*)

2. Ein derartiger erhöhter Bedarf muss sich nicht allein auf das Gebiet der einzelnen Gemeinde erstrecken. Er ist nicht deswegen zu verneinen, weil ein derartiger Bedarf auch in einer Nachbargemeinde besteht. Er wird auch nicht allein dadurch in Frage gestellt, dass der in einer Region vorhandene Bedarf ebenso mit einer Maßnahme in einer anderen Gemeinde dieser Region befriedigt werden könnte.*)

3. Eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme steht mit dem Erfordernis des Wohls der Allgemeinheit nicht im Einklang, wenn sie mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung einschließlich der Regionalplanung nicht vereinbar ist.*)

4. Wenn ein erhöhter Bedarf an Wohnstätten besteht und die Schaffung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme erfordert, ist es unbedenklich, wenn sich die Planung nicht nur auf die Flächen für Wohnstätten beschränkt, sondern zugleich ein erhöhter Bedarf an Arbeitsstätten befriedigt werden soll, dem isoliert betrachtet möglicherweise nicht das für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gebotene Gewicht zukommen würde.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2002, 1817
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kontrolldichte bei städtebaulichem Entwicklungsbereich

BVerwG, Beschluss vom 05.08.2002 - 4 BN 32.02

Zur gerichtlichen Kontrolldichte bei der Überprüfung, ob die Voraussetzungen für die förmliche Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs (§ 165 BauGB) gegeben sind.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 2128
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gemeinbedarfseinrichtung als Entwicklungsmaßnahme?

BVerwG, Beschluss vom 30.01.2001 - 4 BN 72.00

Eine Gemeinbedarfseinrichtung kann auch dann Gegenstand einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme im Sinne des § 165 BauGB sein, wenn sie dazu bestimmt ist, nicht allein den künftigen Bewohnern des den Gegenstand derselben Entwicklungsmaßnahme bildenden Wohngebiets zu dienen, sondern einem größeren Bevölkerungskreis.*)

Ein der Naherholung der Bevölkerung dienender Landschaftspark ist eine Gemeinbedarfseinrichtung im Sinne des § 165 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB.*)

Voraussetzung dafür, dass das Wohl der Allgemeinheit die Einbeziehung einer als Gemeinbedarfseinrichtung zu entwickelnden Fläche in einen städtebaulichen Entwicklungsbereich im Sinne des § 165 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB erfordert, ist nicht, dass ein erhöhter Bedarf an Gemeinbedarfseinrichtungen dieser Art zu decken ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1766
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Normenkontrolle: Gebietssanierung

BVerwG, Beschluss vom 02.11.2000 - 4 BN 51.00

Die Gemeinde ist befugt, ein baulich genutztes sanierungsbedürftiges Gebiet, das innerhalb eines größeren, grundlegend neuzustrukturierenden Bereichs liegt, in den Bereich einer Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB einzubeziehen. Ob die Gemeinde in einem solchen Gebiet Sanierungsmaßnahmen gemäß § 136 ff. BauGB aufgrund einer Sanierungssatzung durchführt oder das Gebiet in den größeren Zusammenhang einer Entwicklungsmaßnahme (hier: Entwicklungsmaßnahme Rummelsburger Bucht in Berlin) einbezieht und in diesem Rahmen die erforderlichen städtebaulichen Maßnahmen (der Anpassung, § 170 BauGB) in Angriff nimmt, obliegt - im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen - ihrer Entscheidung (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1998 - BVerwG 4 CN 5.97 - Buchholz 406.11 § 165 BauGB Nr. 4 = DVBl 1998, 1294 = NVwZ 1999, 407).*)

Dokument öffnen Volltext


 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 14