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IBR 1990, 292 BVerwG - Bindungswirkung einer Teilungsgenehmigung

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IBRRS 2004, 0999
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Verfahrensrecht - Zur Zulässigkeit der Anfechtungsklage einer Baubehörde

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.2003 - 5 S 2550/02

1. Zur Zulässigkeit der Anfechtungsklage einer als Baurechtsbehörde zuständigen Gemeinde gegen einen Widerspruchsbescheid, mit dem sie zur Erteilung der beantragten und von ihr - unter Hinweis auf das vom Gemeinderat verweigerte Einvernehmen - abgelehnten Baugenehmigung verpflichtet wird.*)

2. Lehnt eine Gemeinde (durch ihren Bürgermeister) die Erteilung der beantragten Baugenehmigung ab, weil der Gemeinderat sein Einvernehmen für das nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilende Vorhaben verweigert hat, so kann sich die Widerspruchsbehörde darüber nicht mit der Begründung hinwegsetzen, dass bei Identität von Gemeinde und Genehmigungsbehörde das formale Einvernehmenserfordernis des § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht gelte.*)

3. Die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens ist allerdings dann unbeachtlich, wenn sie vom Gemeinderat erst nach Ablauf der 2-Monats-Frist des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB erklärt worden ist.*)

4. Im Anwendungsbereich des § 36 BauGB kann eine Gemeinde nicht über ihre dadurch vermittelten Beteiligungsrechte hinaus unter Berufung auf eine materielle Beeinträchtigung ihrer Planungshoheit die planungsrechtliche Unzulässigkeit des umstrittenen Bauvorhabens geltend machen.*)

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