Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 32 Sa 63/16


Bester Treffer:
IBRRS 2016, 3153; IMRRS 2016, 1798; IVRRS 2016, 0131
ProzessualesProzessuales
Gemeinsamer Gerichtsstand gegen Wohnungseigentümer und seinen Handwerker

OLG Hamm, Beschluss vom 20.10.2016 - 32 SA 63/16

Dokument öffnen Volltext

8 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

Kostenloses ProbeaboOK
2 Beiträge gefunden
IMR 2017, 125 LG Dortmund - Klagen ehemaliger Wohnungseigentümer keine Wohnungseigentumssachen?
IMR 2017, 82 OLG Hamm - Gemeinsamer Gerichtsstand gegen Wohnungseigentümer und seinen Handwerker

6 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 3455; IMRRS 2023, 1579
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bestimmung der Zuständigkeit

BayObLG, Beschluss vom 24.08.2023 - 102 AR 154/23 e

(Ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 2736; IMRRS 2023, 1252
WohnungseigentumWohnungseigentum
Schadensersatz aufgrund von Schäden am Gemeinschaftseigentum

BayObLG, Beschluss vom 24.08.2023 - 102 AR 123/23 e

(Ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 2925; IMRRS 2022, 1254; IVRRS 2022, 0508
ProzessualesProzessuales
Streitwert von Unterlassungs- und Beseitigungsklage?

BayObLG, Urteil vom 19.09.2022 - 102 AR 5/22

1. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bezieht sich aus Zweckmäßigkeitsgründen nicht nur auf die örtliche, sondern in entsprechender Anwendung auch auf die sachliche Zuständigkeit.

2. Der Wert einer Beseitigungsklage wird allgemein durch das Interesse des Klägers an der Beseitigung bestimmt. Bei der Störung von Grundeigentum ist der Wertverlust maßgeblich, den die Sache durch die Störung erleidet. Der für die Beseitigung der Störung erforderliche Kostenaufwand ist dagegen grundsätzlich unerheblich.

3. Der Streitwert einer Unterlassungsklage bemisst sich am Interesse des Klägers am Verbot der Handlung, also der Unterlassung der Eigentumsbeeinträchtigung.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 3717; IMRRS 2021, 1391; IVRRS 2021, 0597
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Sachliche Zuständigkeitsbestimmung bei Verbindung von WEG- und ZPO-Sache?

OLG Celle, Beschluss vom 07.01.2021 - 18 AR 33/20

1. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bezieht sich nicht nur auf die örtliche Zuständigkeit, sondern in entsprechender Anwendung auch auf die sachliche Zuständigkeit und findet auch für den Fall der Verbindung einer Wohnungseigentumssache mit einem sonstigen streitigen ZPO-Verfahren Anwendung.*)

2. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO gilt für alle Formen der Streitgenossenschaft.*)

3. Die Bestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO hat nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten und unter Berücksichtigung der Prozesswirtschaftlichkeit zu erfolgen. Grundsätzlich ist ein Gericht zu bestimmen, an dem einer der Beklagten seinen allgemeinen Gerichtsstand hat bzw. für die Hauptsache hätte.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2018, 1490; IMRRS 2018, 0535; IVRRS 2018, 0229
ProzessualesProzessuales
Keine Zuständigkeitsbestimmung bei Gerichtsstandsmehrheit auf Klägerseite!

OLG München, Beschluss vom 25.04.2018 - 34 AR 62/18

Eine Zuständigkeitsbestimmung bei Gerichtsstandsmehrheit auf Klägerseite ist nicht möglich.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2016, 3153; IMRRS 2016, 1798; IVRRS 2016, 0131
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gemeinsamer Gerichtsstand gegen Wohnungseigentümer und seinen Handwerker

OLG Hamm, Beschluss vom 20.10.2016 - 32 SA 63/16

Soll ein von einem Wohnungseigentümer beauftragter Wohnungseigentümer Handwerker einen Schaden am Gemeinschaftseigentum verursacht haben, kann für die Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen beide auf Schadensersatz im Gerichtsstandsbestimungsverfahren das für den Sitz der WEG zuständige Amtsgericht zum gemeinsamen Gericht bestimmt werden, das für die Klage gegen den Wohnungseigentümer (ausschließlich) zuständig ist.

Dokument öffnen Volltext