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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 311 S 106/08


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IBRRS 2010, 0124; IMRRS 2010, 0059
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wärmedämmung = wohnwerterhöhendes Merkmal??

LG Hamburg, Urteil vom 11.09.2009 - 311 S 106/08

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IMR 2010, 136 LG Hamburg - Mieterhöhung: Ist eine Wärmedämmung ein wohnwerterhöhendes Merkmal?

1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2010, 0124; IMRRS 2010, 0059
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wärmedämmung = wohnwerterhöhendes Merkmal??

LG Hamburg, Urteil vom 11.09.2009 - 311 S 106/08

1. Eine Wärmedämmung kann nur dann als wohnwerterhöhendes Merkmal berücksichtigt werden, wenn sie zu einer erheblichen Einsparung von Energie im Vergleich zu anderen Objekten derselben Baualtersklasse führt.

2. Führt eine Wärmedämmmaßnahme zu einer Einsparung von fast 40% des Heizwärmebedarfs eines Gebäudes, ist davon auszugehen, dass es nunmehr einen erheblich besseren energetischen Zustand aufweist als die durchschnittlichen Gebäude derselben Baualtersklasse.

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