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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 3 U 287/08


Bester Treffer:
IBRRS 2009, 4071; IMRRS 2009, 2236
GewerberaummieteGewerberaummiete
Zulässige Abwälzung von Instanhaltungspflichten auf den Mieter

OLG Rostock, Urteil vom 10.09.2009 - 3 U 287/08

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5 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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1 Beitrag gefunden
IMR 2012, 1011 OLG Rostock - Zulässige Abwälzung von Instandhaltungspflichten auf den Mieter/Pächter

4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 1033; IMRRS 2022, 0389
Mit Beitrag
PachtrechtPachtrecht
Pflicht zur Instandhaltung und -setzung einer Heizungsanlage auf Pächter übertragbar

LG Augsburg, Urteil vom 13.10.2021 - 95 O 2323/20

1. Während allgemein unter Instandhaltungs- bzw. Wartungskosten die Kosten, die zur Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen und sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen, verstanden werden, umfassen die Instandsetzungskosten bzw. die Kosten der Ersatzbeschaffung die Kosten aus Reparatur und Wiederbeschaffung.

2. Die Verpflichtung zur Instandhaltung und auch zur Instandsetzung einer Pachtsache ist im Grundsatz Teil der Gebrauchsgewährungspflicht des Verpächters. Durch eindeutige Regelungen in einem Individualvertrag kann diese Pflicht jedoch auf den Pächter übertragen werden, dies insbesondere im gewerblichen Bereich.

3. Pachtet der Pächter die gesamte Anlage alleine, ist es ebenfalls zulässig, Instandsetzungspflichten und die daraus resultierenden Kosten formularmäßig auf den Pächter zu übertragen.

4. Nicht mit § 307 BGB zu vereinbaren wäre eine Übertragung der Erhaltungslast an "Dach und Fach". Die Begrifflichkeit "Dach und Fach" ist gesetzlich nicht definiert. Gemeint ist damit die Erhaltung der Dachsubstanz der tragenden Gebäudeteile, also der äußeren Hülle des Pachtobjekts. Klassischerweise sind mit der Bezeichnung "Dach und Fach" alle Arbeiten am Mauerwerk des Gebäudes gemeint. Die Heizanlage gehört nicht zu den tragenden Teilen eines Gebäudes.

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IBRRS 2020, 0631; IMRRS 2020, 0231
GewerberaummieteGewerberaummiete
Erwerber tritt in neuen Mietvertrag ein!

OLG Hamm, Urteil vom 28.09.2018 - 30 U 90/17

1. Regeln Vertragsparteien eines bereits bestehenden gewerblichen Mietverhältnisses ihre Rechte und Pflichten durch Abschluss eines neuen Mietvertrages neu und stellt sich dieser neue Mietvertrag nicht nur als bloße Verlängerung des vorherigen dar, richten sich die Rechte und Pflichten eines erst danach gemäß § 566 BGB in das Mietverhältnis auf Vermieterseite eintretenden Erwerbers ausschließlich nach dem neuen Mietvertrag, soweit in diesem nichts anderes bestimmt ist.*)

2. Für die Frage des Bestehens von Mängeln oder Schadensersatzansprüchen des Erwerbers wegen Beschädigung des Mietobjekts ist dann der Zustand des Mietobjekts bei Abschluss des neuen Mietvertrags maßgeblich.*)

3. Eine Haftung des Mieters für von ihm während der Dauer des vorherigen Mietvertrags verursachte Schäden besteht dann gegenüber dem Erwerber nicht.*)

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IBRRS 2017, 3570; IMRRS 2017, 1488
Mit Beitrag
PachtPacht
Kleinreparaturenklausel ohne Wertobergrenze für Einzelreparatur zulässig?

LG Darmstadt, Urteil vom 27.07.2017 - 6 S 373/16

1. Eine Klausel im Gewerberaumpachtvertrag, wonach der Mieter/Pächter die Kosten für Kleinreparaturen u. a. an der Heizungsanlage bis zur Höhe von einer Netto-Monatspacht pro Jahr trägt, ist zulässig, wenn nur der Pächter Zugriff auf diese Anlage hat.

2. Sie ist weder widersprüchlich noch benachteiligt sie den Mieter unangemessen.

3. Es muss keine Wertobergrenze für jede einzelne Reparatur festgelegt werden.

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IBRRS 2009, 4071; IMRRS 2009, 2236
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Zulässige Abwälzung von Instanhaltungspflichten auf den Mieter

OLG Rostock, Urteil vom 10.09.2009 - 3 U 287/08

1. Eine Abwälzung der grundsätzlich dem Vermieter obliegenden Hauptvertragspflicht per Individualabrede auf den Mieter zur Instandhaltung an "Dach und Fach" ist nicht gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.

2. Die Instandhaltung an "Dach und Fach" betrifft nach allgemeinem Sprachgebrauch die Dachsubstanz und tragende Gebäudeteile einschließlich tragender Wände mit Außenfassade.

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