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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 3 U 117/10


Bester Treffer:
IBRRS 2016, 0260; IMRRS 2016, 0152
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Betriebskostenabrechnung: Rügeklausel mit Einwendungsausschluss unwirksam!

OLG Brandenburg, Urteil vom 22.12.2015 - 3 U 117/10


6 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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2 Beiträge gefunden
IMR 2016, 112 OLG Brandenburg - Betriebskostenabrechnung: Rügeklausel mit Einwendungsausschluss ist unwirksam!
IMR 2016, 111 OLG Brandenburg - Einkaufszentrum: Unwirksamkeit von AGB-Wartungs- und Instandhaltungsklauseln

4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 1415; IMRRS 2022, 0559
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Kosten der Vor-Ort-Betreuung sind keine Hausverwaltungskosten!

OLG Brandenburg, Urteil vom 05.04.2022 - 3 U 144/20

1. Kosten für die "Vor-Ort-Betreuung" sind nicht ohne nähere Beschreibung in Allgemeine Geschäftsbedingungen umlegbar.

2. Die Tätigkeitsbeschreibung von Kostenpositionen müssen bei Vertragsschluss hinreichend bestimmt sein. Eine Aufschlüsselung erst in der Nebenkostenabrechnung genügt nicht.

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IBRRS 2018, 3815; IMRRS 2018, 1395
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Unbestimmtheit der Umlage sämtlicher Betriebskosten im Gewerberaummietvertrag

OLG Celle, Urteil vom 09.11.2018 - 2 U 81/18

Die in einem Gewerberaummietvertrag enthaltene Regelung über die Umlage von Betriebskosten:

"Sämtliche Betriebskosten werden von dem Mieter getragen. Hierunter fallen insbesondere die Kosten der Be- und Entwässerung sowie der Heizung - einschließlich Zählermiete und Wartungskosten"

genügt mit Ausnahme der aufgeführten Regelbeispiele nicht dem Bestimmtheitsgebot.*)

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IBRRS 2016, 0260; IMRRS 2016, 0152
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Betriebskostenabrechnung: Rügeklausel mit Einwendungsausschluss unwirksam!

OLG Brandenburg, Urteil vom 22.12.2015 - 3 U 117/10

Eine Klausel, wonach Einwendungen gegen die Abrechnung innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Abrechnung schriftlich zu erheben sind und Einwendungen gegen die Abrechnung nach Ablauf dieser Frist ausgeschlossen sind, ist auch in einem Gewerberaummietvertrag unwirksam.




IBRRS 2014, 2759; IMRRS 2014, 1447
Mit Beitrag
AGBAGB
Gewerberaummiete: Umlage von Verwaltungskosten in AGB zulässig

BGH, Urteil vom 10.09.2014 - XII ZR 56/11

1. Die Umlage von "Verwaltungskosten" in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrages über Geschäftsräume ist weder überraschend im Sinne von § 305c BGB, noch verstößt sie gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, auch wenn die Klausel keine Bezifferung oder höhenmäßige Begrenzung der Verwaltungskosten enthält (im Anschluss an Senatsurteile BGHZ 183, 299 = IMR 2010, 92 = NJW 2010, 671 und vom 26.09.2012 - XII ZR 112/10, IMR 2013, 17 = NJW 2013, 41).*)

2. Die formularmäßige Auferlegung der Instandhaltung und Instandsetzung gemeinschaftlich genutzter Flächen und Anlagen auf den Mieter ohne Beschränkung der Höhe nach verstößt gegen § 307 Abs. 1, 2 BGB (im Anschluss an Senatsurteil vom 06.04.2005 - XII ZR 158/01, IMR 2006, 1021 - nur online = NJW-RR 2006, 84).*)

3. Die formularmäßig vereinbarte Klausel eines Gewerberaummietvertrages, die dem Mieter eines in einem Einkaufszentrum belegenen Ladenlokals als Nebenkosten zusätzlich zu den Kosten der "Verwaltung" nicht näher aufgeschlüsselte Kosten des "Center-Managements" gesondert auferlegt, ist intransparent und daher gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam (im Anschluss an Senatsurteile vom 03.08.2011 - XII ZR 205/09, IMR 2011, 411 = NJW 2012, 54 und vom 26.09.2012 - XII ZR 112/10, IMR 2013, 17 = NJW 2013, 41).*)