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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 25 W 231/16


Bester Treffer:
IBRRS 2017, 1535; IMRRS 2017, 0605
SachverständigeSachverständige
Volle Vergütung trotz verspäteten Hinweises auf den Vorschuss deutlich übersteigende Gutachterkosten

OLG Hamm, Beschluss vom 02.12.2016 - 25 W 231/16

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5 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IBR 2017, 535 OLG Hamm - Hinweis auf höhere Gutachterkosten verspätet: Trotzdem volle Vergütung!?
IBR 2017, 408 OLG Karlsruhe - Hinweis auf Vorschussüberschreitung hätte nicht "geholfen": Vergütung wird nicht gekürzt!

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 1801; IMRRS 2022, 0735
SachverständigeSachverständige
Vorschuss erheblich überschritten: Kappung der Vergütung ohne wenn und aber!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.11.2021 - 12 W 33/21

1. Übersteigen die voraussichtlich entstehenden Kosten einen angeforderten Kostenvorschuss erheblich, hat der Sachverständige hierauf rechtzeitig hinzuweisen.

2. Von einer Erheblichkeit der Überschreitung ist regelmäßig bei mehr als 20 % die Rede. Unabhängig davon, ob es sich dabei um eine starre Kappungsgrenze handelt, muss jedenfalls bei einer Überschreitung um fast 90 % über die Frage der Erheblichkeit nicht mehr diskutiert werden.

3. Übersteigt die geltend gemachte Vergütung den angeforderten Vorschuss erheblich, wird sie mit dem Betrag des Vorschusses gekappt.

4. Auf den Umstand, dass sich die Hinweispflichtverletzung des Sachverständigen auf die letztlich entstandenen Kosten nicht kausal ausgewirkt hat, etwa weil die Parteien auf einen rechtzeitig erteilten Hinweis die weitere Beweisführung nicht unterbunden hätten und gegebenenfalls einen weitergehenden Vorschuss gezahlt hätten, kommt es nicht an.

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IBRRS 2017, 3854; IMRRS 2017, 1591
SachverständigeSachverständige
Hinweispflicht missachtet: Vergütung auf Kostenvorschuss begrenzt!

LG Stuttgart, Beschluss vom 24.10.2017 - 15 O 345/14

1. Die Vergütung ist auf die Höhe des Auslagenvorschusses begrenzt.

2. Erwachsen voraussichtlich Kosten, die erkennbar außer Verhältnis zum Wert des Streitgegenstandes stehen oder einen angeforderten Kostenvorschuss erheblich übersteigen, so hat der Sachverständige rechtzeitig hierauf hinzuweisen.

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IBRRS 2017, 1535; IMRRS 2017, 0605
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Volle Vergütung trotz verspäteten Hinweises auf den Vorschuss deutlich übersteigende Gutachterkosten

OLG Hamm, Beschluss vom 02.12.2016 - 25 W 231/16

Ausnahmsweise kann eine einschränkende Auslegung von § 8a Abs. 4 JVEG dazu führen, dass ein Sachverständiger trotz verspäteten Hinweises auf eine erhebliche Kostenüberschreitung die volle Vergütung berechnen kann.

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