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Ihre Suche nach Volltext: 24 U 163/08 ergab 3 Treffer in 5 Bereichen.
OLG Düsseldorf - Anderweitig anhängiges Mahnverfahren macht Klage nicht unzulässig!
2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2010, 3105; IMRRS 2010, 2263
Mit Beitrag
Gewerberaummiete
Anforderungen an die Nebenkostenabrechnung
OLG Köln, Urteil vom 11.06.2010 - 1 U 66/09
1. Die Nebenkostenabrechnung muss eine Zusammenstellung der Gesamtkosten die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilungsschlüssel die Berechnung des jeweiligen Mieteranteils sowie den Abzug der Vorauszahlungen enthalten. Der Mieter muss anhand der Abrechnung in der Lage sein den Anspruch des Vermieters nachzuvollziehen also gedanklich und rechnerisch nachzuprüfen.
2. Die Positionen Grundsteuer sind ordnungsgemäß aufzuschlüsseln, da sonst ein inhaltlicher Mangel der Abrechnung vorliegt.
Verfahrensrecht - Mahnverfahren begründet keine Rechtshängigkeit
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.04.2009 - 24 U 163/08
Vor Abgabe der Mahnsache (nach Widerspruch) an das Prozessgericht und Eingang der Verfahrensakten wird eine anderweitige Rechtshängigkeit nicht begründet.*)