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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 20 U 2215/14
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IBRRS 2014, 3211; IMRRS 2014, 1695
Immobilienmakler
Makler muss Käufer auf fehlende Unterkellerung hinweisen!
OLG München, Urteil vom 19.11.2014 - 20 U 2215/14
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IMR 2015, 76 | OLG München - Makler muss Käufer auf fehlende Unterkellerung hinweisen! |
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IBRRS 2014, 3211; IMRRS 2014, 1695
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Immobilienmakler
Makler muss Käufer auf fehlende Unterkellerung hinweisen!
OLG München, Urteil vom 19.11.2014 - 20 U 2215/14
1. Der Makler verletzt die ihm aus dem Maklervertrag obliegende Aufklärungspflicht, wenn er einerseits im Internet und in Exposé ein Anwesen mit vollständiger Unterkellerung bewirbt, andererseits aber trotz positiver Kenntnis den potenziellen Käufer nicht darüber aufklärt, dass das Anwesen tatsächlich nur zum Teil unterkellert ist.
2. Der Käufer kann als Vertrauensschaden nicht den Betrag verlangen, der zur Herstellung einer Vollunterkellerung erforderlich ist.
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