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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 2 BvR 1750/12


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IBRRS 2013, 0227; IMRRS 2013, 0163
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Verfahrensrecht - Richter muss sich für Wahrheitsfindung interessieren!

BVerfG, Beschluss vom 12.12.2012 - 2 BvR 1750/12

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IBR 2013, 189 BVerfG - "Die Wahrheit interessiert mich nicht": Richter befangen!

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IBRRS 2013, 0227; IMRRS 2013, 0163
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ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Richter muss sich für Wahrheitsfindung interessieren!

BVerfG, Beschluss vom 12.12.2012 - 2 BvR 1750/12

Mit der Äußerung, die Wahrheit interessiere ihn nicht, bekundet der Richter, dass er seine wesentlichen richterlichen Amtspflichten nicht erfüllen will. Dadurch verletzt er den in der Verfassung garantierten Anspruch des Rechtssuchenden auf einen unabhängigen und unparteilichen Richter, der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet.

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BVerfG: Zivilrichter muss sich für Wahrheitsfindung interessieren
(11.01.2013) Ein Zivilrichter darf in einer mündlichen Verhandlung nicht äußern, dass ihn die Wahrheit nicht interessiert. Dies hat das Bundesverfassungsgericht auf eine von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte betriebene Verfassungsbeschwerde hin entschieden, wie die Jenaer Kanzlei am 10.01.2013 mitteilte.
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