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OLG Frankfurt, Urteil vom 31.03.2021 - 2 U 13/20
Volltext5 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IMR 2021, 241 | OLG Frankfurt - Verdacht der Tötung des Vermieters rechtfertigt fristlose Kündigung |
3 Volltexturteile gefunden |
LG Potsdam, Urteil vom 21.02.2023 - 52 O 6/22
1. Der kündigende Vermieter muss die einzelnen Umstände, die zu einem dringenden Tatverdacht führen können, darlegen. Nicht ausreichend für die Begründung einer Kündigung ist die einfache Darstellung eines Fazits (einer Behörde; Anm. d. Verf.), dass ein dringender Verdacht einer Straftat bestehe. Der Vermieter muss insofern über die Anhörung des Mieters hinaus den Sachverhalt ermitteln.
2. Allein die subjektive Einschätzung des Vermieters, das Vertrauensverhältnis zwischen den Mietvertragsparteien sei unwiderruflich zerstört, rechtfertigt die sofortige Auflösung des Mietverhältnisses nicht, wenn die den dringenden Verdacht einer Straftat begründenden Umstände nicht angenommen werden können.
VolltextAG Berlin-Neukölln, Urteil vom 18.10.2022 - 17 C 141/22
(ohne amtliche Leitsätze)
VolltextOLG Frankfurt, Urteil vom 31.03.2021 - 2 U 13/20
Besteht gegen den Geschäftsführer des Mieters der dringende Tatverdacht, den Vermieter getötet zu haben, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses.
Volltext1 Nachricht gefunden |
(01.04.2021) Besteht gegen den Geschäftsführer des Mieters der dringende Tatverdacht, den Vermieter getötet zu haben, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses über Gewerberäume. Die Grundsätze der Verdachtskündigung können auf das gewerbliche Mietrecht übertragen werden, so dass es hier nicht des Beweises einer schweren Pflichtverletzung bedarf. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) gab aus diesen Gründen mit heute verkündetem Urteil der Räumungsklage der Vermieterseite statt.
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