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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 2 U 13/20


Bester Treffer:
IBRRS 2021, 1256; IMRRS 2021, 0471
GewerberaummieteGewerberaummiete
Verdacht der Tötung des Vermieters rechtfertigt fristlose Kündigung

OLG Frankfurt, Urteil vom 31.03.2021 - 2 U 13/20

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5 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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1 Beitrag gefunden
IMR 2021, 241 OLG Frankfurt - Verdacht der Tötung des Vermieters rechtfertigt fristlose Kündigung

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 1671; IMRRS 2023, 0763
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Darlegungslast bei Verdachtskündigung des Vermieters

LG Potsdam, Urteil vom 21.02.2023 - 52 O 6/22

1. Der kündigende Vermieter muss die einzelnen Umstände, die zu einem dringenden Tatverdacht führen können, darlegen. Nicht ausreichend für die Begründung einer Kündigung ist die einfache Darstellung eines Fazits (einer Behörde; Anm. d. Verf.), dass ein dringender Verdacht einer Straftat bestehe. Der Vermieter muss insofern über die Anhörung des Mieters hinaus den Sachverhalt ermitteln.

2. Allein die subjektive Einschätzung des Vermieters, das Vertrauensverhältnis zwischen den Mietvertragsparteien sei unwiderruflich zerstört, rechtfertigt die sofortige Auflösung des Mietverhältnisses nicht, wenn die den dringenden Verdacht einer Straftat begründenden Umstände nicht angenommen werden können.

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IBRRS 2023, 0952; IMRRS 2023, 0428
MietrechtMietrecht
Fristlose Kündigung aufgrund Fälschung der Betriebskostenabrechnung

AG Berlin-Neukölln, Urteil vom 18.10.2022 - 17 C 141/22

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2021, 1256; IMRRS 2021, 0471
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Verdacht der Tötung des Vermieters rechtfertigt fristlose Kündigung

OLG Frankfurt, Urteil vom 31.03.2021 - 2 U 13/20

Besteht gegen den Geschäftsführer des Mieters der dringende Tatverdacht, den Vermieter getötet zu haben, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses.

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1 Nachricht gefunden
Verdacht der Tötung des Vermieters rechtfertigt fristlose Kündigung des Mietverhältnisses
(01.04.2021) Besteht gegen den Geschäftsführer des Mieters der dringende Tatverdacht, den Vermieter getötet zu haben, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses über Gewerberäume. Die Grundsätze der Verdachtskündigung können auf das gewerbliche Mietrecht übertragen werden, so dass es hier nicht des Beweises einer schweren Pflichtverletzung bedarf. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) gab aus diesen Gründen mit heute verkündetem Urteil der Räumungsklage der Vermieterseite statt.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IMR 2021, 241 Dokument öffnen OLG Frankfurt, 31.03.2021 - 2 U 13/20