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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 17 U 100/15


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IBRRS 2018, 1446
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Honorarabrechnung des Tragwerksplaners: Anrechenbare Kosten dürfen geschätzt werden!

OLG Hamm, Urteil vom 06.03.2017 - 17 U 100/15

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IBR 2018, 330 OLG Hamm - Honorarabrechnung des Tragwerksplaners: Anrechenbare Kosten dürfen geschätzt werden!

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IBRRS 2018, 1446
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Honorarabrechnung des Tragwerksplaners: Anrechenbare Kosten dürfen geschätzt werden!

OLG Hamm, Urteil vom 06.03.2017 - 17 U 100/15

1. Erteilt der Auftraggeber dem Tragwerksplaner nicht die für die Mindestsatzabrechnung erforderlichen Informationen zu den anrechenbaren Kosten der Kostengruppen 300 und 400, ist die Abrechnung des Tragwerksplaners dennoch schlüssig, wenn er Kosten zu Grunde legt, die er sorgfältig geschätzt hat.

2. Der Auftraggeber kann der Abrechnung auf Schätzbasis nur wirksam entgegentreten, indem er die tatsächlichen Kosten so präzise darlegt, dass sie die Aufstellung einer Kostenberechnung ermöglichen und indem er zugleich die dazugehörigen Unterlagen vorlegt.

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4 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

X. Darlegungs- und Beweislast (HOAI § 4 Rn. 74)

I. Einführung (HOAI § 50 Rn. 1-4)

d) Ersatzkostenermittlung: Kostenschätzung (HOAI § 6 Rn. 42-52)