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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 13 Verg 2/19


Bester Treffer:
IBRRS 2019, 1775; VPRRS 2019, 0171
VergabeVergabe
Kein Ausschluss wegen Handlungen eines Nachunternehmers!

OLG Celle, Beschluss vom 13.05.2019 - 13 Verg 2/19


14 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IBR 2019, 447 OLG Celle - Kein Ausschluss wegen Verfehlungen eines Nachunternehmers!
VPR 2019, 125 OLG Celle - Kein Ausschluss wegen Verfehlungen eines Nachunternehmers!

6 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 0182; VPRRS 2023, 0015
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Was ist ein „Gesamtprojektleiter“?

OLG Koblenz, Beschluss vom 22.06.2022 - Verg 1/22

1. Unter dem Begriff des "Gesamtprojektleiters" ist die Person gemeint, die die Federführung hinsichtlich des gesamten Projekts - und damit letztlich auch hinsichtlich der entsprechenden Teilprojekte - innehat. Auf eine gesetzliche Definition oder auf eine solche in den anerkannten Regeln der Technik kommt es nicht an.

2. Die Verwendung des Begriffs "Gesamtprojektleiter" führt nicht dazu, dass die Vergabeunterlagen - zu Lasten des öffentlichen Auftraggebers - unklar sind.




IBRRS 2022, 2661; VPRRS 2022, 0209
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nicht jede Vertragsverletzung ist eine berufliche Verfehlung!

BayObLG, Beschluss vom 13.06.2022 - Verg 6/22

1. "Schwere Verfehlungen" sind erhebliche Rechtsverstöße, die geeignet sind, die Zuverlässigkeit eines Bewerbers grundlegend in Frage zu stellen. Sie müssen nachweislich und schuldhaft begangen worden sein und erhebliche Auswirkungen haben.

2. Nicht in jeder nicht ordnungsgemäßen, ungenauen oder mangelhaften Erfüllung eines Vertrags liegt eine schwere Verfehlung. Eine schwere Verfehlung muss bei wertender Betrachtung vom Gewicht her den zwingenden Ausschlussgründen zumindest nahekommen.

3. Der Begriff "Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit" umfasst jedes fehlerhafte Verhalten, das Einfluss auf die berufliche Vertrauenswürdigkeit des betreffenden Unternehmens hat, und nicht nur Verstöße gegen berufsethische Regelungen im engen Sinne des Berufsstands, dem dieser Wirtschaftsteilnehmer angehört.

4. Auch die Verletzung vertraglicher Verpflichtungen kann eine schwere Verfehlung darstellen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie eine solche Intensität und Schwere aufweist, dass der öffentliche Auftraggeber berechtigterweise an der Integrität des Unternehmens zweifeln darf.




IBRRS 2021, 1907; VPRRS 2021, 0156
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fehlverhalten eingestanden: Auftraggeber muss Bieter anhören!

VK Lüneburg, Beschluss vom 05.02.2021 - VgK-50/2020

1. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Bieter zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließen, wenn der Bieter eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.

2. Hinzu tritt das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal, dass der zu vergebende Auftrag mit dem früheren Auftrag, in dem die Vertragsverletzung stattgefunden haben soll, vergleichbar sein muss.

3. Gesteht ein Bieter ein, dass er in einem früheren Vertrag eine wesentliche Anforderung erheblich oder fortlaufend mangelhaft erfüllt hat, muss der Auftraggeber ihm die Gelegenheit geben, die Maßnahmen darzulegen, die geeignet sind, weiteres Fehlverhalten zu verhindern.

4. Die Vergabekammer kann im Konsens der Verfahrensbeteiligten die mündliche Verhandlung auch in digitaler Form durchführen.




IBRRS 2020, 2851; VPRRS 2020, 0294
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nicht ausgeführte Leistungen abgerechnet: Ausschluss vom Vergabeverfahren!

VK Bund, Beschluss vom 19.08.2020 - VK 2-59/20

1. Die Ausschlusstatbestände nach § 124 GWB gelten für die Vergabe von Aufträgen durch einen Sektorenauftraggeber zum Zweck der Ausübung von Sektorentätigkeiten entsprechend.

2. Sektorenauftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich mangelhaft erfüllt hat und dies z.B. zu einer vorzeitigen Beendigung des Auftrags geführt hat. In Betracht kommen hierfür die nicht vertragsgemäße Erfüllung von Haupt- und Nebenleistungen.

3. Durch die Abrechnung tatsächlich nicht ausgeführter Leistungen und dem ungenehmigten Einsatz eines Nachunternehmers werden vertragliche Pflichten mangelhaft erfüllt.




IBRRS 2020, 1083; VPRRS 2020, 0135
VergabeVergabe
Angebot trotz Wettbewerbsverbots abgegeben: Bieter unzuverlässig?

VK Thüringen, Beschluss vom 28.02.2020 - 250-4004-630/2020-E-002-EF

1. Die Vereinbarung eines (wirksamen) Wettbewerbsverbots zwischen einem Ingenieurbüro und einem Subplaner führt dazu, dass der Subplaner nicht als Bieter an einer von dem Verbot umfassten öffentlichen Ausschreibung teilnehmen kann.

2. Setzt sich der Subplaner über das Verbot hinweg und gibt er ein Angebot ab, stellt das eine schwere berufliche Verfehlung dar, die seine Integrität infrage stellt.

3. Es steht im Ermessen des Auftraggebers zu entscheiden, ob aufgrund des Fehlverhaltens des Bieters, das einen fakultativen Ausschlussgrund begründet, die Zuverlässigkeit des Bieters zu verneinen ist.

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IBRRS 2019, 1775; VPRRS 2019, 0171
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein Ausschluss wegen Handlungen eines Nachunternehmers!

OLG Celle, Beschluss vom 13.05.2019 - 13 Verg 2/19

1. Das Handeln eines Nachunternehmens kann für sich genommen keinen Ausschluss nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB begründen.

2. Das Angebot eines Bieters ist nicht wegen "schwerer Verfehlung" nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB auszuschließen, wenn Verfehlungen des Geschäftsführers nicht zu umweltrechtlichen Sanktionen geführt haben und strafrechtliche Ermittlungsverfahren auch gegen Geldauflage eingestellt wurden.





6 Abschnitte im "Ziekow/Völlink, Vergaberecht" gefunden

4. Inhalt der Unterauftragnehmererklärung (VOB/A § 8 EU Rn. 11-13)