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OLG Brandenburg, Urteil vom 28.06.2018 - 12 U 68/17
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IBR 2018, 556 | OLG Brandenburg - Wann wird die Ausführung "unterbrochen"? |
1 Volltexturteil gefunden |
OLG Brandenburg, Urteil vom 28.06.2018 - 12 U 68/17
1. Hat der Auftragnehmer berechtigte Bedenken gegen die Standsicherheit eines Hangs, kann er seine Leistung so lange einstellen, bis die Standsicherheit durch einen Prüfstatiker bestätigt wird.
2. Kommt es im VOB-Vertrag aufgrund der Leistungseinstellung zu einer Unterbrechung der Ausführung, kann jede Vertragspartei nach Ablauf von drei Monaten den Vertrag schriftlich kündigen.
3. Eine Unterbrechung der Ausführung liegt vor, wenn der Auftragnehmer keinerlei Tätigkeiten mehr auf der Baustelle entfaltet und nichts mehr geschieht, was unter Zugrundelegung der dem Auftragnehmer vertraglich auferlegten Leistungspflichten zur unmittelbaren Leistungserstellung und damit zum Leistungsfortschritt gehört.
Volltext1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 6 VOB/B Behinderung und Unterbrechung der Ausführung (Popescu) |
C. § 6 Abs. 1 Satz 1 VOB/B |
I. Definition und Tatbestand der Behinderung |
1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 643 BGB Kündigung bei unterlassener Mitwirkung (Retzlaff) |