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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 12 U 32/12


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IBRRS 2013, 1273; IMRRS 2013, 0773
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Fristgebundenen Schriftsatz per Fax: Eingangszeitpunkt maßgebend

OLG Naumburg, Beschluss vom 27.08.2012 - 12 U 32/12


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IBR 2013, 248 OLG Naumburg - Fristgebundenen Schriftsatz per Fax versendet: Auf den Eingangszeitpunkt kommt es an!
IMR 2013, 123 OLG Naumburg - Rechtzeitiger Eingang von fristgebundenem Schriftsatz per Fax?

1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2013, 1273; IMRRS 2013, 0773
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Fristgebundenen Schriftsatz per Fax: Eingangszeitpunkt maßgebend

OLG Naumburg, Beschluss vom 27.08.2012 - 12 U 32/12

1. Für den rechtzeitigen Eingang eines per Telefax übermittelten fristgebundenen Schriftsatzes (hier: der Berufungsbegründung) kommt es allein darauf an, ob die Empfangseinrichtung des Gerichts die gesendeten Signale bis zum Ablauf der Frist vollständig gespeichert hat, mithin der Übertragungsvorgang mit der Speicherung komplett abgeschlossen war. Um dies zu ermitteln, ist dem aus dem Journal des Empfangsgerätes ersichtlichen Übertragungsbeginn die dort ebenfall verzeichnete Übertragungsdauer hinzuzurechnen.*)

2. Wurde die abrufbare Datei im internen Datenspeicher des Empfangsgerätes trotz fristgerechten Übertragungsbeginns erst nach Fristablauf angelegt, kann sich der Absender nicht darauf berufen, jede Seite des Schriftsatzes gesondert unterschrieben zu haben.*)