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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 12 U 17/14


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IBRRS 2015, 0996; IMRRS 2015, 0592
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wie erfolgt der Bereicherungsausgleich im Dreipersonenverhältnis?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.04.2015 - 12 U 17/14

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IBR 2015, 1077 OLG Karlsruhe - Wie erfolgt der Bereicherungsausgleich im Dreipersonenverhältnis bei einem "Doppelmangel"?

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IBRRS 2015, 0996; IMRRS 2015, 0592
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Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wie erfolgt der Bereicherungsausgleich im Dreipersonenverhältnis?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.04.2015 - 12 U 17/14

Der Bereicherungsausgleich im Dreipersonenverhältnis ist bei Unwirksamkeit sowohl des Kausal- als auch des Valutaverhältnisses (sog. Doppelmangel) bei intakter Anweisung "über das Dreieck" durchzuführen; eine Eingriffskondiktion scheitert am Vorrang der Leistungskondiktion (Abweichung von BGH, Urteil vom 25.03.1954 (IV ZR 202/53) sowie von RGZ 86, 343, 347; RG JW 1934, 2458, 2459).*)

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