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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 10 C 23.14


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IBRRS 2016, 1440; IMRRS 2016, 0897
Beruf, Handwerk und GewerbeBeruf, Handwerk und Gewerbe
Handwerksinnung schließt Tarifvertrag: Mitglieder sind gebunden!

BVerwG, Urteil vom 23.03.2016 - 10 C 23.14

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IBR 2016, 433 BVerwG - Handwerksinnung schließt Tarifvertrag: Mitglieder sind gebunden!

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IBRRS 2016, 1440; IMRRS 2016, 0897
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Beruf, Handwerk und GewerbeBeruf, Handwerk und Gewerbe
Handwerksinnung schließt Tarifvertrag: Mitglieder sind gebunden!

BVerwG, Urteil vom 23.03.2016 - 10 C 23.14

1. Die gesetzliche Konzeption der Mitgliedschaft in einer Handwerksinnung schließt es aus, dem Mitglied eine Wahlmöglichkeit darüber zu belassen, ob es durch die von der Innung geschlossenen Tarifverträge gebunden sein will.*)

2. Die Verantwortung der Innungsversammlung als Hauptorgan umfasst alle wesentlichen Entscheidungen und lässt eine Übertragung der Wahrnehmung einer gesamten Aufgabe der Innung auf einen Ausschuss nach § 67 HwO nicht zu.*)

3. Die Zuständigkeit der Innungsversammlung für die Feststellung des Haushaltsplans der Innung schließt es nach dem Grundsatz der Vollständigkeit und Einheit des Haushalts aus, Entscheidungen über Rücklagen für tarifpolitische Maßnahmen ausschließlich einem Ausschuss zu überlassen.*)

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