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170 Treffer für den Bereich Öffentliches Bau- und Umweltrecht.Es gibt für Ihre Suchanfrage 447 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
29 Volltexturteile gefunden |
BVerwG, Beschluss vom 21.03.2019 - 4 BN 38.18
1. Eine Sanierungssatzung bedarf keiner förmlich zu beschließenden Begründung oder einer anderweitigen Angabe der Ziele, sodass eine Dokumentation der Vorstellungen des Rates keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Satzung darstellt.
2. Das Fehlen einer förmlich zu beschließenden Begründung oder deren Unvollständigkeit führt daher nicht zu einem Verfahrensfehler.
VolltextVG Ansbach, Beschluss vom 20.02.2019 - 9 S 18.02038
Die öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung durch die Baugenehmigungsbehörde ist zulässig, wenn mehr als 20 beteiligte Nachbarn vorhanden sind. Dabei sind sowohl eine benachbarte Wohnungseigentümergemeinschaft, die hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums teilrechtsfähig ist, als auch die einzelnen Wohnungseigentümer hinsichtlich ihres Sondereigentums, über das die Wohnungseigentümergesellschaft nicht verfügen kann, als Nachbarn anzusehen.
VolltextVG Koblenz, Urteil vom 05.02.2019 - 1 K 870/18
1. Der öffentlich-rechtliche Baunachbarschutz ist eine gekorene gemeinschaftliche Angelegenheit im Sinne von § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbs. 2 WEG.*)
2. Ein Wohnungseigentümer kann eine Verletzung eigener Rechte im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO durch ein Bauvorhaben in Bezug auf den Nachbarschutz des gemeinschaftlichen Eigentums geltend machen, sofern ein solches Vorgehen nicht durch einen Beschluss der Eigentümerversammlung vergemeinschaftet worden ist (Anschluss an VGH Baden-Württemberg, IMR 2018, 78).*)
VolltextOVG Niedersachsen, Urteil vom 29.05.2018 - 1 KN 53/17
1. Es spricht einiges für die Wirksamkeit einer (ausschließlichen) Bekanntmachung einer Sanierungssatzung im Internet. Jedenfalls aber ist die Bekanntmachung ordnungsgemäß, wenn sie zusätzlich in dem Organ erfolgt ist, das die Hauptsatzung vor Einführung der Internetbekanntmachung zur ortsüblichen Bekannmachung vorgesehen hat.*)
2. Zum Erfordernis, Eigentümerbelange in die Abwägung nach § 136 Abs. 4 Satz 3 BauGB einzustellen.*)
VolltextVG Trier, Urteil vom 15.06.2016 - 5 K 394/16
Die Vermietung einzelner Zimmer eines Einfamilienhauses an mehrere Personen zur Wohnnutzung, sei es auch in einem reinen Wohngebiet, steht Nachbarrechten nicht entgegen.
VolltextOVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.03.2016 - 7 A 1720/14
1. Wird ein Bauvorhaben innerhalb der Geltungsfrist der Baugenehmigung begonnen und anschließend fortgeführt, behält die Baugenehmigung ihre Gültigkeit bis zur Baufertigstellung, ohne dass es dabei auf die Dauer der Bauausführung ankommt.
2. Wenn die Bauarbeiten allerdings für mehr als ein Jahr unterbrochen werden, erlischt die Baugenehmigung, sofern die Bauarbeiten nicht vor Ablauf der Geltungsdauer erneut aufgenommen werden.
3. Zur Ausnutzung der erteilten Baugenehmigung muss eine im Zusammenhang mit dem genehmigten Bauvorhaben stehende bauliche Tätigkeit ausgeführt werden. Bloße Vorbereitungs- oder Sicherungsmaßnahmen (hier: Umzugsleistungen, Demontage von Elektronikeinbauten und Erstellung von Baustromanschlüssen) genügen nicht.
VolltextOLG Stuttgart, Urteil vom 31.03.2015 - 10 U 46/14
1. Es liegt kein unzulässiger In-sich-Prozess vor, wenn eine Verwalterin als gewillkürte Vertreterin namens der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen sich selbst klagt.*)
2. Wärmedämmverbundsysteme bedürfen in Baden-Württemberg seit dem 09.09.1995 einer allgemeinen baurechtlichen Zulassung (§ 18 LBO) oder einer Zustimmung im Einzelfall (§ 20 LBO). Ein allgemeines baurechtliches Prüfzeugnis genügt nicht, weil ein Wärmedämmverbundsystem statischen Anforderungen genügen muss und damit auch der Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit der baulichen Anlage dient.*)
3. Ohne besondere Vereinbarung verspricht der Unternehmer stillschweigend bei Vertragsschluss die Einhaltung der einschlägigen Gesetze und der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Entspricht die Werkleistung diesen nicht, liegt regelmäßig ein Werkmangel vor. Allein dass bei Errichtung eines Wärmedämmverbundsystems Bauprodukte verwendet wurden, für die eine allgemeine baurechtliche Zulassung nach LBO nicht festzustellen ist, und deren Verwendbarkeit für einen dem Zweck entsprechenden angemessenen Zeitraum und deren Gebrauchstauglichkeit nicht nachgewiesen ist, macht das Werk mangelhaft.*)
4. Die Klausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen
"Das gemeinschaftliche Eigentum wird für die Wohnungseigentümer durch einen vereidigten Sachverständigen abgenommen"
ist nach § 9 Abs. 1 AGBG (jetzt: § 307 Abs. 1 BGB) unwirksam, weil sie dem einzelnen Erwerber nicht die Möglichkeit offen lässt, das Gemeinschaftseigentum selbst abzunehmen oder von einer Vertrauensperson eigener Wahl abnehmen zu lassen, sondern diesen unwiderruflich verpflichtet, mit der Abnahme einen Sachverständen zu beauftragen und auf sein Recht aus § 640 Abs. 1 BGB zu verzichten, die Prüfung der Abnahmefähigkeit selbst vorzunehmen und die Abnahme selbst zu erklären.*)
5. Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
"Der Sachverständige ist in der ersten Wohnungseigentümer-Versammlung durch Beschluss zu bestellen; er führt die Abnahme in Vertretung der einzelnen Wohnungseigentümer für diese durch, wozu er heute schon vom Käufer bevollmächtigt wird."
ist nach § 9 Abs. 1 AGBG (jetzt: § 307 Abs. 1 BGB) unwirksam, weil dadurch dem Erwerber das Recht genommen wird, über die Abnahmefähigkeit des Werks selbst zu entscheiden. Darüber hinaus verstößt die Klausel gegen das Transparenzgebot, weil für den jeweiligen Erwerber nicht erkennbar wird, dass die Vollmacht widerruflich ist und er jederzeit selbst die Abnahme erklären kann.*)
6. Gehen beide Parteien eines Erwerbervertrags davon aus, dass die Abnahme durch einen Sachverständigen erfolgen würde bzw. erfolgt ist, enthält die Zahlung des Restkaufpreises oder die Ingebrauchnahme der Wohnungen nicht die Erklärung, das Gemeinschaftseigentum sei im Wesentlichen vertragsgerecht hergestellt.*)
KG, Urteil vom 29.11.2013 - 9 U 171/12
Werden bei einer Wohnungsdurchsuchung die Heizkörper durch Schüsse beschädigt, so dass im Nachhinein andere Mietwohnungen im Haus durch das austretende Wasser beschädigt wurden, haben die betroffenen Bewohner Schadensersatzansprüche gegen die Polizei, wenn diese sie über die beschädigten Heizkörper nicht rechtzeitig informiert hat.
VolltextVG Bayreuth, Urteil vom 07.11.2013 - B 2 K 13.700
1. Die Erfüllung von Prüfpflichten für sicherheitstechnische Einrichtungen, die Gemeinschaftseigentum stehen, fällt in den Verantwortungsbereich des Verwalters. Dieser ist sowohl den Wohnungseigentümern als auch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Wahrnehmung dieser Aufgabe berechtigt und verpflichtet. Bauaufsichtliche Anordnungen im Zusammenhang mit sicherheitstechnischen Einrichtungen sind deshalb in erster Linie an den Verwalter als Adressaten zu richten.
2. Es ist grundsätzlich auch denkbar, dass eine sicherheitstechnische Einrichtungen betreffende bauaufsichtliche Anordnung nicht an den Verwalter, sondern an die einzelnen Wohnungseigentümer gerichtet wird. Da mit einer solchen Auswahl von der rechtlich verankerten Kompetenzverteilung nach dem WEG abgewichen wird, bedarf sie zur Ausübung des Auswahlermessens einer gerichtlich nachprüfbaren Begründung.
VolltextBVerwG, Beschluss vom 16.10.2013 - 4 B 29.13
Das Vorliegen eines "gewachsenen" Einkaufszentrums setzt neben der erforderlichen räumlichen Konzentration voraus, dass die einzelnen Betriebe aus der Sicht der Kunden als aufeinander bezogen, als durch ein gemeinsames Konzept und durch Kooperation miteinander in Erscheinung treten.
VolltextVGH Bayern, Urteil vom 12.07.2012 - 2 B 12.1211
1. Der einzelne Wohnungseigentümer gem. § 10 I 1 Halbs. 1, § 21 I WEG ist nicht berechtigt, aufgrund seines ideellen Anteils am gemeinschaftlichen Eigentum wegen einer Beeinträchtigung dieses Eigentums Abwehrrechte gegen ein Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück geltend zu machen. Der einzelne Wohnungseigentümer (§ 1 II WEG) kann aber baurechtliche Nachbarrechte aus eigenem Recht nach § 13 I Halbs. 2 WEG geltend machen, wenn eine konkrete Beeinträchitung seines Sondereigentums im Raum steht.*)
2. Ein Nachbar, dessen Grundstück nicht im Plangebiet oder im faktischen Baugebiet liegt, hat grundsätzlich keinen von konkreten Beeinträchtigungen unabhängigen Anspruch auf Schutz vor gebietsfremden Nutzungen im Plangebiet oder faktischen Baugebiet (kein "gebietsübergreifender Gebietserhaltungsanspruch").*)
VolltextVG Gelsenkirchen, Urteil vom 15.04.2010 - 5 K 1328/06
1. Wird ein Bebauungsplan erst nach seiner Bekanntmachung ausgefertigt, handelt es sich dabei um einen beachtlichen formalen Wirksamkeitsmangel.*)
2. Ein zentraler Versorgungsbereich hat die Funktion, die Versorgung eines Gemeindegebiets mit einem auf den Einzugsbereich abgestimmten Spektrum an Waren funktionsgerecht sicherzustelllen.*)
3. Ein städtebauliches Entwicklungskonzept enthält im Rahmen von § 34 Abs. 3 BauGB keine rechtsverbindlichen Festsetzungen für die räumliche Bestimmung eines zentralen Versorgungsbereichs.*)
4. Die Feststellung zu erwartender schädlicher Auswirkungen erfordert eine Prognoseentscheidung anhand einer Gesamtbetrachung aller Umstände des Einzelfalls.*)
5. Bei der Prognoseentscheidung sind zu berücksichtigen die Verkaufsflächen der Branche, die Umsatzumverteilung, die Entfernung, etwaige Vorschäden des zentralen Versorgungsbereichs, die Gefährdung eines Magnetbetriebs und/oder Synergieeffekte am nicht integrierten Vorhabenstandort.*)
VolltextVGH Bayern, Urteil vom 13.01.2010 - 15 N 09.135
Nach Maßgabe des § 47 Abs. 2a VwGO sind auch Einwendungen präkludiert, die sich der planenden Gemeinde nach Lage der Dinge aufdrängen mussten.*)
VolltextVG Neustadt, Beschluss vom 10.02.2009 - 3 L 1448/08
In einem Mischgebiet ist ein bordellähnlicher Betrieb unzulässig, da die damit einhergehenden Belästigungen die Nachbarn erheblich beeinträchtigen und für diese nicht zumutbar sind.
VolltextOLG Brandenburg, Urteil vom 06.05.2008 - 2 U 20/02
1. Der Wohnungseigentumsverwalter ist berechtigt, die Amtshaftungsansprüche nach Beschlussfassung im eigenen Namen geltend zu machen.
2. Der Bürger hat einen Anspruch darauf, vor den Gefahren durch Überschwemmung geschützt zu werden, soweit dies dem jeweils Verpflichteten möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.
3. Ein bestimmter Bemessungsregen stellt einen wesentlichen Faktor für die Berechnung der Dimensionierung einer Anlage dar, stets sind jedoch die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen, insbesondere das Höhenniveau des betroffenen Gebiets und die Wasserführung.
4. Im Einzelfall kann ein Berechnungsregenereignis mit einer fünfjährigen Wiederkehrzeit in vollem Umfang den Beurteilungskriterien entsprechen, wenn gleichzeitig die (ungünstigen) topographischen Gegebenheiten wie Hanglage und Bodenversiegelung berücksichtigt werden.
5. Die Wohnungseigentümer müssen sich einen anspruchsmindernden Mitverursachungsanteil zurechnen lassen, wenn die Wohnungseigentümer bei ihrer Planung des Gebäudes den topographischen Besonderheiten nicht ausreichend Rechnung getragen haben.
VolltextOVG Hamburg, Urteil vom 12.12.2007 - 2 Bf 10/02
1. Für eine Prägung des Ortsbildes i.S.v. § 172 Abs. 3 BauGB kommt es ausschließlich auf die optischen Wirkungen einer baulichen Anlage an. Sie muss ihren räumlichen Wirkungsbereich gestalterisch nicht nur unwesentlich positiv beeinflussen.*)
2. Der Abriss einer das Ortsbild prägenden baulichen Anlage ist regelmäßig als Beeinträchtigung der Ziele einer auf Erhaltung des Ortsbildes gerichteten Erhaltungssatzung anzusehen.*)
3. Offen bleibt, ob im Falle einer wirtschaftlichen Unzumutbarkeit der Erhaltung einer baulichen Anlage der nach § 173 Abs. 2 Satz 1 BauGB bestehende Übernahmeanspruch der Eigentumsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 GG nach den Maßstäben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 2. März 1999, BVerfGE Bd. 100, 299 ff.) genügt oder ob in derartigen Fällen auch ein Anspruch auf Erteilung einer Abrissgenehmigung bestehen und ggf. in verfassungskonformer Auslegung des § 172 Abs. 3 BauGB erfüllt werden kann.*)
4. Die Erhaltung einer baulichen Anlage ist jedenfalls dann nicht wirtschaftlich unzumutbar, wenn die zu erzielenden Einnahmen bei einer einen längeren Zeitraum umfassenden Prognose die Erhaltungskosten der baulichen Anlage übersteigen. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung ist dabei nach den für das Denkmalschutzrecht entwickelten Grundsätzen vorzunehmen.*)
VolltextKG, Urteil vom 02.12.2004 - 8 U 119/04
Dem Straßenreinigungsunternehmen steht es grundsätzlich frei, einen bestimmten Miteigentümer einer Eigentumwohnungsanlage in Anspruch zu nehmen, wenn die Hausverwaltung ihren Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen nicht nachkommt.*)
VolltextOVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.05.2004 - 8 ME 65/04
1. Auch an der Außenfassade eines Einkaufszentrums errichtete Mehlschwalbennester sind "Niststätten der Natur" i.S.v. § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG.*)
2. Zu den Voraussetzungen, unter denen der Eigentümer eines Einkaufszentrums nach vorhergehender Zerstörung von Mehlschwalbennestern die Anbringung von künstlichen Nisthilfen zu dulden hat.*)
VolltextVGH Hessen, Beschluss vom 12.08.2003 - 3 TG 2116/03
Die bauaufsichtliche Anordnung der Beseitigung eines einer Wohnungseigentümerschaft gehörenden illegalen Lagerraums verlangt keine Straftat und ist nicht nichtig.*)
Volltext5 Nachrichten gefunden |
(25.08.2023) Die Deutsche Umwelthilfe unterstützt die Klage eines Paares aus Kiel, dessen Hausverwaltung die Anbringung einer Balkon-Solaranlage untersagt habe, teilte die Organisation am Donnerstag in Berlin mit. Die dpa zitiert den Anwalt, der die Kläger vor dem Kieler Amtsgericht vertritt. Er spricht von "fadenscheinigen Gründen» und einer "Salamitaktik".
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(23.01.2018) Seit 2008 gibt es den Energieausweis für Bestandsgebäude. Da Energieausweise nur zehn Jahre gelten, werden seit vergangenem Jahr die ersten Energieausweise nach und nach ungültig. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Hauseigentümer, die vermieten oder ihre Immobilie verkaufen möchten, sollten prüfen, wann ihr Dokument abläuft, damit sie es rechtzeitig erneuern können.
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(17.10.2012) Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat durch ein den Beteiligten jetzt zugestelltes Urteil vom 26. September 2012 die Klage gegen eine Ordnungsverfügung, mit der die Beseitigung eines Treppenliftes aufgegeben wurde, abgewiesen.
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(23.12.2010) Mit anhaltendem Schneefall können Gehwege zunehmend zu gefährlichen Rutschbahnen werden, wenn nicht rechtzeitig und gründlich geräumt worden ist. "Der Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen ist eigentlich Sache der Kommunen, doch fast alle Städte und Gemeinden haben per Satzung festgelegt, dass sie die Pflicht an die Haus- und Grundstückeigentümer weitergeben."
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(23.11.2010) Wer in der kalten Jahreszeit richtig heizt und lüftet, kann nicht nur seine Betriebskosten senken, sondern vermeidet auch ärgerliche Feuchtigkeitsschäden. "Feuchtigkeit und Schimmel haben in der Regel keine Chance, wenn beim Lüften wichtige Grundregeln beachtet werden", ...
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22 Normen gefunden |
Richtlinie 2004/17/EG (RICHTLINIE 2004/17/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste)
ANHANG XVIIAXVIIA ( 1 ) XVIIA ( 1 ) (Stand: 30.04.2004)
Verordnung 2195/2002 (Verordnung (EG) Nr. 2195/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 über das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV))
ANHANG IIIIII III (Stand: 20.12.2003)
VOF (Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen) [außer Kraft getreten]
Anhang II (Stand: 01.11.2006)
VOL/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A) [außer Kraft getreten]
Anhang I(Stand: 01.11.2006)
VOL/A III (Verdingungsordnung für Leistungen Teil A - Abschnitt III)
Anhang II I (Stand: 01.11.2006)
1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 650u BGB Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (Pause/ Vogel) |
D. Anwendung des Werkvertragsrechts |
II. Sach- und Rechtsmängelhaftung, §§ 633 ff. BGB |
3. Durchsetzung der Mängelrechte beim Erwerb von Wohnungseigentum |
50 Abschnitte im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden |
b) Meldeplan Datenpanne ( Rn. 1024)
b) Anforderungen an die Datensi?che?rung ( Rn. 987-988)
f) Musterbeispiel: Videokonferenzsystem Jitsi-Meet (Open-Source) ( Rn. 1005-1007)
5. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung (Art. 6 DS?GVO) ( Rn. 974)
cc) Muster Einwilligung ( Rn. 979)
b) Vorfälligkeits- und Verfallklausel zum Wirtschaftsplan ( Rn. 223-225)
f) Muster: Betriebskonzept Videoüberwachung ( Rn. 1017)
I. Umsetzung Datenschutz und Datensicherheit in der Hausverwaltung ( Rn. 933-935)
40 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden |
d) Untervollmacht (BGB § 535 Rn. 182-183)
2. Einschaltung von Hausverwaltungen ( Rn. 18)
c) Vertretungsmacht (BGB § 535 Rn. 179-181)
b) Offenheitsprinzip (BGB § 535 Rn. 176-178)
e) Zurückweisung des Vertreters (§ 174 BGB) (BGB § 535 Rn. 184-191)
b) Verschuldenszurechnung (§ 278 BGB) (BGB § 556 Rn. 546)
XIII. Hauswart (§ 2 S. 1 Nr. 14 BetrKV) (BGB § 556 Rn. 282-287)
f) Hinterlegung (BGB § 535 Rn. 904-905)
a) Abgrenzung zum Boten (BGB § 535 Rn. 174-175)