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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Hausverwaltung

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IMR 2013, 1050 AG Charlottenburg - Sanierungsbeschluss widerspricht anerkannten Regeln der Technik: Wirksam?
IBR 2013, 143 OLG München/BGH - Mängelbeseitigung: Auch Kosten der Planung und Bauleitung sind zu ersetzen!
IMR 2013, 73 LG Mainz - WEG-Verwalter: Zusatzvergütung nach HOAI?
IMR 2012, 113 OLG Frankfurt - Wirkt Zustimmungserklärung des Verwalters fort?
IMR 2011, 1077 AG Moers - Eigentümerversammlung: Abberufung eines Verwalters aus wichtigem Grund
IMR 2011, 1067 LG Hamburg - Jahresabrechnung ist bei durchgreifenden Mängeln insgesamt aufzuheben!
IMR 2011, 424 LG München I - Ladungsfrist nicht zu wahren: Kein Anspruch auf Aufnahme in die Tagesordnung!
IMR 2011, 303 LG München I - Beschlussanfechtung: Korrektur oder Ergänzung der Eigentümerliste
IMR 2011, 154 AG Chemnitz - Keine Wiedereinsetzung bei Nichtteilnahme an einer WEG-Versammlung!
IMR 2011, 122 KG - Vermögensschadenhaftpflicht: Wann leitet sich ein Vermögensschaden aus einem Sachschaden ab?
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366 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2013, 0677; IMRRS 2013, 0454
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Betriebskostenpauschale: Bisherige Vertragspraxis weiterhin bindend

OLG Koblenz, Urteil vom 08.08.2012 - 5 U 116/12

1. Eine nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auch künftig bindende Vereinbarung einer Betriebskostenpauschale kann sich aus der jahrelangen unwidersprochenen Handhabung durch die Parteien des Nutzungsvertrages ergeben.*)

2. Ist ein derartiger Vertrag Voraussetzung für zwei nebeneinander geltend gemachte Ansprüche des Vermieters, darf nicht über einen durch Teilurteil entschieden werden. Die Aufhebung eines derartigen Teilurteils mit Zurückverweisung in die erste Instanz kommt aber nicht mehr in Betracht, wenn über den dort anhängig gebliebenen zweiten Klageanspruch mittlerweile durch Schlussurteil entschieden ist, das Rechtskraft erlangt hat.*)

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IBRRS 2013, 0013; IMRRS 2013, 0010
VersicherungenVersicherungen
Gebäudeversicherung: Regressanspruch gegen Zwangsverwalter?

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 20.07.2012 - 12 O 438/12

Der Zwangsverwalter einer Eigentumswohnung, der die anteiligen Prämien für eine bestehende Gebäudeversicherung entrichtet, ist im Hinblick auf Schäden am Gemeinschaftseigentum oder am Sondereigentum anderer Eigentümer nicht "Dritter" im Sinne von § 86 Abs. 1 S. 1 VVG.*)

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IBRRS 2013, 0061; IMRRS 2013, 0042
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Hinweispflichten des Verwalters bei HOAI-Leistungen?

LG Mainz, Urteil vom 20.07.2012 - 9 O 330/11

1. Ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft muss, um wirksam zu sein, mit dem Ergebnis festgestellt und ordnungsgemäß verkündet sein. Ohne diese Grundvoraussetzung ist ein solcher Beschluss nicht existent.

2. Es bedarf des Hinweises der Verwaltung, wenn sie von einer Beauftragung von HOAI-Leistungen ausgeht oder solche für nötig hält.

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IBRRS 2012, 4446; IMRRS 2012, 3172
Mit Beitrag
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Kann Wohnungseigentümer gegen Nachbarbebauung vorgehen?

VGH Bayern, Urteil vom 12.07.2012 - 2 B 12.1211

1. Der einzelne Wohnungseigentümer gem. § 10 I 1 Halbs. 1, § 21 I WEG ist nicht berechtigt, aufgrund seines ideellen Anteils am gemeinschaftlichen Eigentum wegen einer Beeinträchtigung dieses Eigentums Abwehrrechte gegen ein Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück geltend zu machen. Der einzelne Wohnungseigentümer (§ 1 II WEG) kann aber baurechtliche Nachbarrechte aus eigenem Recht nach § 13 I Halbs. 2 WEG geltend machen, wenn eine konkrete Beeinträchitung seines Sondereigentums im Raum steht.*)

2. Ein Nachbar, dessen Grundstück nicht im Plangebiet oder im faktischen Baugebiet liegt, hat grundsätzlich keinen von konkreten Beeinträchtigungen unabhängigen Anspruch auf Schutz vor gebietsfremden Nutzungen im Plangebiet oder faktischen Baugebiet (kein "gebietsübergreifender Gebietserhaltungsanspruch").*)

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IBRRS 2012, 2758; IMRRS 2012, 2009
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Zum An-sich-Ziehen von Nachzügler-Ansprüchen

OLG München, Urteil vom 03.07.2012 - 13 U 2506/11 Bau

1. Grundsätzlich muss nicht nur das Sondereigentum, sondern auch das Gemeinschaftseigentum von jedem einzelnen Erwerber abgenommen werden.

2. Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen Erwerber hat nur für den jeweiligen einzelnen Erwerber Folgen und wirkt nicht für andere - etwa zeitlich nachfolgende - Erwerber. Damit sind Mängelansprüche erst dann verjährt, wenn für den letzten Erwerber ("Nachzügler") Verjährungseintritt erfolgt ist.

3. Jeder einzelne Erwerber kann Mängel am Gemeinschaftseigentum eigenständig geltend machen.

4. Will die Wohnungseigentümergemeinschaft an der Stelle des Erwerbers diesem zustehenden Mängelansprüche einklagen, so muss sie zunächst die Erwerberrechte durch Beschluss an sich ziehen und sodann - soweit sie den Verwalter mit deren gerichtlicher Durchsetzung betrauen will - den Verwalter mit einem weiteren Mehrheitsbeschluss ermächtigen.

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IBRRS 2013, 0467; IMRRS 2013, 0351
WohnungseigentumWohnungseigentum
WEG-Versammlung ist keine „Informations- und Austauschrunde"!

LG Hamburg, Urteil vom 27.06.2012 - 318 S 196/11

1. Jeder Wohnungseigentümer kann vom Verwalter die Aufnahme bestimmter Punkte auf die Tagesordnung einer ordentlichen Wohnungseigentümerversammlung verlangen, wenn die Behandlung dieser Punkte ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. Ordnungsgemäßem Verwaltungshandeln entspricht jede Maßnahme, die dem geordneten Zusammenleben innerhalb der Gemeinschaft dient und die dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer entspricht.

2. Sinn und Zweck einer Eigentümerversammlung ist nicht die sachliche Auf- und Abarbeitung schadensgeneigter Geschehensabläufe aus der Sicht einzelner Eigentümer, sondern die Willensbildung über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Es besteht kein sachlicher Grund, Themen auf die Tagesordnung aufzunehmen, über die schon mehrheitlich entschieden worden ist und teilweise auch gerichtliche Entscheidungen vorliegen.

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IBRRS 2012, 3869; IMRRS 2012, 2783
VersicherungenVersicherungen
Gebäudeversicherung: Bordellbetrieb ist Gefahrerhöhung!

BGH, Beschluss vom 20.06.2012 - IV ZR 150/11

1. Von einer Gefahrerhöhung kann nur dann gesprochen werden, wenn nachträglich eine Gefahrenlage eingetreten ist, bei welcher der Versicherer den in Frage stehenden Versicherungsvertrag entweder überhaupt nicht oder jedenfalls nicht zu der vereinbarten Prämie abgeschlossen hätte. Es kommt nicht auf einzelne Gefahrumstände an, sondern darauf, wie sich die Gefahrenlage im Ganzen seit der Antragstellung entwickelt hat. Dabei sind alle aus dem Parteivortrag ersichtlichen gefahrerheblichen Tatsachen in Betracht zu ziehen.

2. Eine geänderte Gebäudenutzung kann eine Gefahrerhöhung darstellen.

3. Die Änderung der gewerblichen Nutzung von Räumlichkeiten zur Nutzung als Bordell ist anzeigepflichtig. Die Anzeigepflicht beruht auf der Annahme, dass mit dieser Nutzungsänderung eine Gefahrerhöhung einhergeht, insbesondere wegen des damit oft verbundenen kriminellen Milieus.

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IBRRS 2012, 4625; IMRRS 2012, 3309
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Hohe Kosten allein machen Mängelbeseitigung nicht unzumutbar!

OLG Hamm, Urteil vom 15.05.2012 - 21 U 113/11

1. Der Besteller kann redlicherweise erwarten, dass das Werk zum Zeitpunkt der Fertigstellung und Abnahme den anerkannten Regeln der Technik entspricht und diejenigen Qualitäts- und Komfortstandards erfüllt, die auch vergleich­bare andere, zeitgleich fertiggestellte und abgenommene Bauwerke erfüllen.

2. Der Unternehmer kann die Mängelbeseitigung verweigern, wenn der in Richtung auf die Beseitigung des Mangels erzielbare Erfolg bei Abwägung aller Um­stände des Einzelfalls in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür erforderlichen Aufwands steht. Unverhältnismäßigkeit ist danach in aller Regel nur anzunehmen, wenn einem objektiv geringen Interesse des Bestellers an einer völlig ordnungsgemäßen vertraglichen Leistung ein ganz erheblicher und deshalb vergleichsweise unangemessener Aufwand gegenübersteht. Hat der Besteller hingegen objektiv ein berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Erfüllung, kann ihm regelmäßig nicht wegen hoher Kosten die Nachbesserung verweigert werden. Die danach anzustellenden Abwägungen haben nichts mit dem Preis-/Leistungsverhältnis des Vertrags zu tun. Ohne Bedeutung ist auch das Verhältnis von Nachbesserungsaufwand zum Vertragspreis.

3. Eine Schiedsvereinbarung zwischen einem Bauträger und den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist undurchführbar, wenn die Schiedsvereinbarung nicht in allen Verträgen enthalten und es der Wohnungseigentümergemeinschaft deswegen unmöglich ist, die Gewährleistungsrechte am Gemeinschaftseigentum einheitlich geltend zu machen.




IBRRS 2012, 4545; IMRRS 2012, 3239
ProzessualesProzessuales
WEG-Beschluss: Vollzugsaussetzung nur ausnahmsweise möglich!

AG Calw, Urteil vom 11.05.2012 - 10 C 306/12

Die Vollziehung eines WEG-Beschlusses für die Zeit des schwebenden Anfechtungsverfahrens kann nur dann per einstweiliger Verfügung ausgesetzt werden, wenn glaubhaft gemacht wurde, dass im konkreten Einzelfall ausnahmsweise die Interessen der anfechtenden Miteigentümer überwiegen, weil ihnen ein weiteres Zuwarten wegen drohender irreversibler Schäden nicht mehr zugemutet werden kann oder weil bei unstreitiger Sachlage und gefestigter Rechtsprechung die Rechtswidrigkeit des Beschlusses derart offenkundig ist, dass es hierfür nicht der umfassenden Prüfung durch ein Hauptsacheverfahren bedarf.

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IBRRS 2012, 2973; IMRRS 2012, 2157
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Klage gegen WEG-Untergemeinschaft

BGH, Urteil vom 02.03.2012 - V ZR 89/11

Auch in Wohnungseigentümergemeinschaften, die aus mehreren Untergemeinschaften bestehen, ist eine Anfechtungsklage gegen alle übrigen Eigentümer zu richten, selbst wenn diese Untergemeinschaften eigene Beschlusskompetenzen haben.

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IBRRS 2012, 2834; IMRRS 2012, 2072
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter muss auf Anfrage nach Vergleichsangeboten reagieren

LG Hamburg, Urteil vom 15.02.2012 - 318 S 119/11

1. Zwar sind die Beschlüsse über die Durchführung der Sanierungsmaßnahme und die Finanzierung der Maßnahme inhaltlich untrennbar miteinander verknüpft. Jedenfalls bei einer größeren Instandsetzungsmaßnahme müssen die Eigentümer mit über die Finanzierung beschließen. Fehlt ein solcher Beschluss ganz oder ist er auf Anfechtung für ungültig zu erklären, widerspricht auch der Sanierungsbeschluss ordnungsgemäßer Verwaltung, weil dieser nicht ohne Finanzierungsregelung alleine stehen bleiben kann.

2. Bittet ein Wohnungseigentümer den WEG - Verwalter vor einer Eigentümerversammlung um die Übersendung von Kopien eingeholter Vergleichsangebote, soweit solche vorhanden seien, darf der Verwalter die Anfrage nicht unbeantwortet lassen. Ein Sanierungsbeschluss ist für ungültig zu erklären, wenn jedenfalls dem Eigentümer nicht - wie dies erforderlich gewesen wäre -zum Zeitpunkt der Beschlussfassung mehrere Vergleichsangebote vorlagen.

3. Die Entscheidung darüber, ob Sanierungskosten primär aus der Instandhaltungsrücklage oder primär aus dem rücklagenfreien Verwaltungsvermögen oder zu gleichen Anteilen aus beiden "Töpfen" entnommen werden sollten, konnte die Eigentümerversammlung nur selbst treffen und nicht wirksam der Verwaltung überlassen.




IBRRS 2012, 3653; IMRRS 2012, 2629
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschlusskompetenz für Balkoninstandsetzung

LG München I, Urteil vom 13.02.2012 - 1 S 8790/11 WEG

1. Eine vom Gesetz oder den zwischen den Wohnungseigentümern getroffenen Vereinbarungen abweichende Verteilung der Kosten für Maßnahmen der Instandsetzung und Instandhaltung dürfen die Eigentümer gemäß § 16 Abs. 4 WEG nur für einen konkreten Einzelfall beschließen. Ein Beschluss, nach dem generell auch künftig die Kosten abweichend verteilt werden sollen, ist dagegen mangels Beschlusskompetenz nichtig.

2. Umstände außerhalb des Beschlusswortlauts und des sonstigen Protokollinhalts können, sofern sie nicht nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne Weiteres erkennbar sind, für die Auslegung eines Beschlusses, der auch einen etwaigen Sondernachfolger binden soll, grundsätzlich nicht herangezogen werden.

3. Verbindliche Mehrheitsbeschlüsse können die Eigentümer nur in den im WEG vorgesehenen Fällen oder aufgrund einer so genannten Öffnungsklausel in der Gemeinschaftsordnung fassen. Darüberhinausgehende gesetzes- oder vereinbarungsändernde Beschlüsse sind mangels Beschlusskompetenz nichtig.

4. Gleiches muss gelten, wenn nicht eindeutig klar ist, ob ein Beschluss lediglich bestehende Rechtslage wiedergibt und deshalb nicht sicher ausgeschlossen werden kann, dass er die gesetzlichen Regelungen oder die getroffenen Vereinbarungen abändert.

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IBRRS 2012, 3424; IMRRS 2012, 2461
WohnungseigentumWohnungseigentum
Glaubhaftmachung der Eilbedürftigkeit: Wann erforderlich?

LG Berlin, Beschluss vom 31.01.2012 - 85 T 31/12

Auch im Falle einer verwalterlosen Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Glaubhaftmachung einer über die bloße Verwalterlosigkeit hinausgehenden Eilbedürftigkeit erforderlich.

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IBRRS 2012, 2587; IMRRS 2012, 1877
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Heizungsanlage noch Sondereigentum: Reparaturanzeigepflicht?

AG Spandau, Urteil vom 13.12.2011 - 70 C 112/11 WEG

Auch wenn die Leitungen und die Heizkörper der Zentralheizung bis zum Anschluss an die gemeinsamen Leitungen im Sondereigentum stehen (BGH, GE 2011, 1165) und die Wohnungseigentümer über deren Reparatur nicht durch Mehrheitsbeschluss entscheiden dürfen, können sie durch Pflichten zu Anzeigen und Genehmigungen sicherstellen, dass die gemeinsame Heizungsanlage vor, während und nach der individuellen Reparatur funktionsfähig bleibt.

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IBRRS 2012, 0455; IMRRS 2012, 0329
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Grundbucheintragung: Wann ist Verwalterzustimmung wirksam?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.12.2011 - 20 W 321/11

Bei der Eintragung eines Eigentumswechsels im Grundbuch muss für die Wirksamkeit der nach § 12 WEG erforderlichen Zustimmung des Verwalters dessen Bestellung bis zu dem nach § 878 BGB maßgeblichen Zeitpunkt fortbestanden haben.*)

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IBRRS 2012, 3150; IMRRS 2012, 2286
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalterhonorar zu hoch: Ordnungsgemäße Verwaltung?

LG Köln, Urteil vom 24.11.2011 - 29 S 130/11

1. Hinsichtlich der Vergütungshöhe für den Verwalter wird den Eigentümern zwar ein Ermessen eingeräumt. Grundsätzlich stellt es keinen Anfechtungsrund dar, wenn die Wohnungseigentümer nicht den billigsten Kandidaten wählen.

2. Liegt die Vergütung des Verwalters um rund 40% über den Konkurrenzangeboten, entspricht die Bestellung nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn dafür ein sachlicher Grund gegeben ist.

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IBRRS 2012, 1734; IMRRS 2012, 1272
WohnungseigentumWohnungseigentum
Entscheidungskompetenz: Delegation auf den Verwalter?

AG Hannover, Urteil vom 15.11.2011 - 484 C 3413/11

Wurden keine präzisen Eckdaten vorgegeben und müssen Vergleichsangebote noch eingeholt werden, entspricht die Delegation von Entscheidungskompetenz auf den Vewalter nicht den Maßstäben ordnungsgemäßer Verwaltung.

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IBRRS 2012, 0147; IMRRS 2012, 0102
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalterhaftung für Wasserschaden

LG Lüneburg, Beschluss vom 03.11.2011 - 9 S 16/11

1. Den Verwalter trifft kein Verschulden, wenn er nach einem gemeldeten Wasserschaden zuerst nur das Fenster repariert und es nach einem erfolgreichen Test dabei belässt und erst nach einem erneuten Wassereinbruch durch Regen bei Starkwind das Fenster endgültig austauscht.

2. Der Verwalter darf darauf vertrauen, dass der Hausmeister den Dichtigkeitstest durchgeführt hat, wenn dieser einen handschriftlichen Erledigungsvermerk vorlegt.

3. Kann der Austausch des Fensters nicht erfolgen, weil der Eigentümer abwesend ist, hat der Eigentümer selbst Vorkehrungen zu treffen, damit während seiner Abwesenheit kein erneuter Wassereinbruch erfolgen kann.

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IBRRS 2012, 1887; IMRRS 2012, 1388
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nachbesserung von Abrechnungsfehlern: Auswirkung auf Prozess?

LG München, Urteil vom 06.10.2011 - 36 S 17150/10

Das Nachliefern fehlender Angaben bezüglich einer unvollständigen, nicht auf ihre Schlüssigkeit überprüfbare Jahresabrechnung, hat keine Auswirkungen im Prozess.

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IBRRS 2012, 1272; IMRRS 2012, 0926
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann liegt eine nachvollziehbare Jahresabrechnung vor?

AG Hersbruck, Urteil vom 28.09.2011 - 7 C 32/11 WEG

Die Jahresabrechnung muss für einen Wohnungseigentümer auch ohne Hinzuziehung fachlicher Unterstützung verständlich sein. Diesen Anforderungen genügt eine Abrechnung nur, wenn sie, anders als der Wirtschaftsplan, nicht die geschuldeten Zahlungen und die vorgesehenen Ausgaben, sondern die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben ausweist.

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IBRRS 2011, 3591; IMRRS 2011, 2546
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Hunde an die Leine!

AG München, Urteil vom 19.09.2011 - 485 C 1864/11 WEG

1. Aus dem wohnungseigentumsrechtlichen Rücksichtnahmegebot folgt, dass Hunde sowohl im Gebäude als auch in den Außenanlagen der Wohnungseigentumsanlage an die Leine zu nehmen sind.

2. Der Leinenzwang gilt unabhängig von einem entsprechenden Eigentümerbeschluss oder einer Regelung in der Hausordnung; er ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz.

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IBRRS 2012, 1382; IMRRS 2012, 1020
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ungültiger Beschluss wegen unzulässiger Majorisierung?

LG Mainz, Beschluss vom 15.08.2011 - 306 T 129/08

Eine unzulässige Majorisierung liegt zwar nicht schon dann vor, wenn der Mehrheitseigentümer mit seinen Stimmen einen Beschluss gegen die Stimmen aller anderen Wohnungseigentümer durchsetzt. Nutzt er ein ihm zustehendes Stimmenübergewicht jedoch zur Herbeiführung einer eigennützigen, sachlich nicht gerechtfertigten, insbesondere gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung verstoßenden oder gesetzwidrigen Entscheidung, so begründet dies den Vorwurf rechtmissbräuchlichem Verhaltens.




IBRRS 2012, 1438; IMRRS 2012, 1050
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Plakatieren von Türen mit sexuellen Botschaften verboten!

AG Hamburg, Urteil vom 10.08.2011 - 102 d 29/11

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind die Eigentümer im Rahmen des § 14 Ziffer 1 WEG aus Rücksichtnahme gegenüber den anderen Eigentümern dazu verpflichtet, das Plakatieren von Türen in den Hausfluren unter Einschluss der Kellerflure zu unterlassen, soweit durch die betreffenden Bilder, Postkarten etc. persönliche weltanschauliche, politische, philosophische, religiöse oder sexuelle Botschaften oder vergleichbare persönliche Wertungen und Haltungen, auch ästhetischer Natur, transportiert werden.*)

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IBRRS 2011, 4048; IMRRS 2011, 2880
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Aufhebung einer Veräußerungsbeschränkung durch Beschluss

OLG München, Beschluss vom 09.08.2011 - 34 Wx 248/11

Zum grundbuchmäßigen Nachweis der Aufhebung einer Veräußerungsbeschränkung (§ 12 WEG) durch Eigentümerbeschluss.*)

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IBRRS 2012, 3259; IMRRS 2012, 2359
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümer trägt Kosten: Entgegenstehende Klausel nichtig!

AG München, Urteil vom 01.08.2011 - 485 C 32840/10

Ist der aufteilende Eigentümer nach der Gemeinschaftsordnung nicht verpflichtet, Verwaltungs- oder Instandhaltungskosten zu tragen, ist diese Regelung nichtig.

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IBRRS 2011, 3600; IMRRS 2011, 2553
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verkaufsladen bzw. Abstell-/Hobbyraum: Keine Wohnnutzung!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.07.2011 - 20 W 319/08

1. Die Nutzung als Wohnung ist zweckwidrig, wenn nach der Teilungserklärung ein Verkaufsladen und nach dem Aufteilungsplan die Nutzung als Abstell-/bzw. Hobbyräume vorgesehen ist und die baulichen Gegebenheiten nicht die Voraussetzungen für eine Wohnungsnutzung bieten.*)

2. Die durch den Abschluss des Mietvertrages begründete Haftung des Eigentümers als mittelbarer Handlungsstörer besteht auch nach der Kündigung des Mietvertrages weiter.*)

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IBRRS 2012, 2276; IMRRS 2012, 1675
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abmahnungen sind anzufechten: Keine Unterlassungsklage!

AG Wiesbaden, Urteil vom 22.07.2011 - 92 C 410/11 (81)

Wird ein WEG - Mitglied in einer Eigentümerversammlung förmlich abgemahnt, so muss er den hierauf gerichteten Beschluss anfechten. Für eine Klage auf Unterlassung von Äusserungen, die die Gründe für die Abmahnung beinhalten, fehlt dagegen das Rechtsschutzbedürfnis.

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IBRRS 2012, 1570; IMRRS 2012, 1140
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschluss über Kreditaufnahme: Einstimmigkeit erforderlich?

LG Karlsruhe, Urteil vom 19.07.2011 - 11 S 75/10

Eine Kreditaufnahme für die Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht nur einstimmig, sondern auch mit Stimmenmehrheit beschlossen werden, sofern sie ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. Dies ist auch dann der Fall, wenn ein langfristig höherer Kredit aufgenommen werden soll.

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IBRRS 2011, 3961; IMRRS 2011, 2815
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zur Sperrwirkung des Negativbeschlusses bei Antragsablehnung

LG München I, Urteil vom 27.06.2011 - 1 S 1062/11 WEG

1. Ob ein Negativbeschluss einer späteren positiven Beschlussfassung entgegensteht, ist durch objektiv-normative Auslegung zu bestimmen. Eine Sperrwirkung wird demnach regelmäßig nicht gegeben sein, wenn sich der Beschluss in einer reinen Ablehnung des gestellten Antrages erschöpft.*)

2. Eine Bestimmung in der Gemeinschaftsordnung, welche die Instandhaltung und Instandsetzung u.a. der Außenfenster einer Sondereigentumseinheit mit Ausnahme des Außenanstrichs dem jeweiligen Sondereigentümer auferlegt, ist grundsätzlich dahingehend auszulegen, dass von ihr auch eine erstmalige Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes erfasst wird, jedenfalls soweit es um die Behebung anfänglicher Baumängel geht (entgegen OLG München NZM 2007, 522 f.).*)




IBRRS 2011, 4537; IMRRS 2011, 3273
WohnungseigentumWohnungseigentum
Umbaumaßnahmen: Wann sind Nachteile unvermeidlich?

LG München I, Urteil vom 20.06.2011 - 1 S 23256/10

1. Werden in mehreren hintereinander unter einem TOP gefassten Beschlüssen diverse einzelne Baumaßnahmen beschlossen, die alle das Ziel haben, eine Gewerbeeinheit umzubauen, darf nicht nur jede einzelne Teilbaumaßnahme für sich allein, isoliert betrachtet und auf Nachteile gemäß § 14 Nr. 1 WEG hin untersucht werden. Es ist dabei vielmehr auch das Gesamtvorhaben insgesamt zu beurteilen (Anschluss an BayObLG NJW-RR 1992, 272).*)

2. Nachteile infolge der Umbaumaßnahmen sind nicht allein schon deswegen unvermeidlich im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG, weil der Umbau erforderlich ist, um die betroffene Sondereigentumseinheit wirtschaftlich rentabel nutzen zu können. Das gilt auch, wenn die angestrebte Nutzung noch von der Teilungserklärung gedeckt wäre.*)

3. Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass bauliche Änderungen der Zustimmung des Verwalters bedürfen, ist diese Regelung regelmäßig dahin auszulegen, dass dieses Erfordernis zusätzlich zur, nicht anstelle von der Zustimmungspflicht der Eigentümer nach §§ 22 Abs. 1, 14 Nr. 1 WEG besteht.*)

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IBRRS 2011, 2777; IMRRS 2011, 1999
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wer kann untauglichen Verwalter abberufen?

BGH, Urteil vom 10.06.2011 - V ZR 146/10

1. Jeder Wohnungseigentümer kann nach § 21 Abs. 4 WEG die Abberufung eines untauglichen Verwalters und die Bestellung eines tauglichen Verwalters verlangen.*)

2. Im Rahmen eines anhängigen Hauptsacheverfahrens über den Anspruch kann eine einstweilige Regelung zwar infolge der Aufhebung von § 44 Abs. 3 WEG aF nicht mehr von Amts wegen getroffen, wohl aber weiterhin beantragt und unter den Voraussetzungen des § 940 ZPO getroffen werden.*)

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IBRRS 2011, 4659; IMRRS 2011, 3377
WohnungseigentumWohnungseigentum
Videoüberwachung wohl immer unzulässig!

AG München, Urteil vom 27.05.2011 - 482 C 893/10

1. Auch wenn es mehrfach zu Diebstählen und Sachbeschädigungen in der Tiefgarage gekommen ist, die vermutlich von unbefugten Eindringlichen begangen worden sind, dürfen die Wohnungseigentümer keine Videoüberwachung der Tiefgarage beschließen, da die Videoüberwachung der Tiefgarage eine erhebliche Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte darstellt.

2. Für eine Abschreckung reicht es vielmehr, Warnschilder und Kameraattrappen aufzustellen.

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IBRRS 2011, 4665; IMRRS 2011, 3382
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anfechtung der Jahresabrechnung nur in der gesetzlichen Frist

LG Düsseldorf, Urteil vom 18.05.2011 - 25 S 79/10

Der Kläger muss zur Vermeidung eines materiellrechtlichen Ausschlusses innerhalb der Anfechtungsfrist zumindest den wesentlichen tatsächlichen Kern der Gründe vortragen, auf die er die Anfechtung stützt. Ein Nachschieben von neuen Gründen nach Ablauf der Frist ist ausgeschlossen.

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IBRRS 2011, 4179; IMRRS 2011, 2984
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Durchsetzung eines Zahlungsanspruchs

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 17.05.2011 - 2-9 S 54/10

1. Die Durchsetzung eines Zahlungsanspruchs des einzelnen Wohnungseigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft setzt keine vorherige Befassung der Wohnungseigentümerversammlung voraus. Die vorherige Befassung der Versammlung der Wohnungseigentümer mit einem auf deren Mitwirkung an einer ordnungsgemäßen Verwaltung gerichteten Antrag ist vielmehr Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage nach § 21 Abs.4 WEG oder der Gestaltungsklage nach § 21 Abs. 8 WEG.

2. Während der Zahlungsanspruch gemäß § 14 Nr.4 WEG (bzw. §§ 280, 278 BGB) sich gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft (als Verband) richtet, besteht der Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung gegenüber den Wohnungseigentümern.

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IBRRS 2011, 2122; IMRRS 2011, 1525
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Aufnahme eines Tagesordnungspunktes: Wahrung der Ladungsfrist

LG München I, Urteil vom 16.05.2011 - 1 S 5166/11

1. Ein Miteigentümer hat einen Anspruch gegen den Verwalter auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in die Einladung für die nächste Eigentümerversammlung, wenn dessen Behandlung ordnungsgemäßer Verhandlung entspricht, weil sachliche Gründe für eine Erörterung und Beschlussfassung sprechen.

Der Anspruch entfällt, wenn die Ladungsfrist des § 24 IV 2 WEG nicht mehr gewahrt werden kann und auf diese Frist auch nicht ausnahmsweise verzichtet werden kann.*)

2. Verletzt die Hausverwaltung den Anspruch auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in zu vertretender Weise, kann sich ein Schadensersatzanspruch des Miteigentümers gegen die Hausverwaltung auf Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung auf deren Kosten ergeben.*)

3. Im Wege der einstweiligen Leistungsverfügung kann der Verwalter jedoch nur ausnahmsweise dann verpflichtet werden, eine solche außerordentliche Eigentümerversammlung einzuberufen, wenn die Behandlung eines bestimmten Punktes so dringend ist, dass ein Eigentümer, der bei seinem Einberufungsverlangen ein ordentliches Hauptsacheverfahren abwartet, unverhältnismäßig großen, gar irreparablen Schaden erleidet.

Die besondere Dringlichkeit ergibt sich nicht allein schon daraus, dass die Hausverwaltung die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes für eine geplante Versammlung so knapp vor dieser Versammlung abgelehnt hatte, dass der Miteigentümer die Aufnahme des Tagesordnungspunktes innerhalb der Frist des § 24 IV 2 WEG nicht mehr erzwingen konnte.*)

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IBRRS 2011, 4027; IMRRS 2011, 2865
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BauträgerBauträger
Zum Stimmrechtsausschluss des Bauträger-Eigentümers

AG Landsberg, Beschluss vom 10.05.2011 - 1 C 1146/10

1. Ein Beschluss, in dem die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt, Kosten für ein von einem einzelnen Eigentümer beauftragtes Gutachten für Mängel am Gemeinschaftseigentum zu übernehmen, entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.

2. Der Ausschluss des Bauträger-Eigentümers entsprechend § 25 Abs. 5 WEG ist rechtmäßig.

3. Auch im Übrigen wäre ein Beschluss wegen des Ausschlusses nur anfechtbar, wenn sich die Stimme des Bauträger-Eigentümers auf das Beschlussergebnis ausgewirkt hätte.

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IBRRS 2011, 1886; IMRRS 2011, 1352
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ProzessualesProzessuales
Beschlussanfechtung wg. fehlerhafter Eigentümerliste

LG München I, Urteil vom 09.05.2011 - 1 S 22360/10

1. Eine Korrektur der zwar rechtzeitig im Sinne des § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG eingereichten, aber in einzelnen Punkten unvollständigen oder fehlerhaften Eigentümerliste ist grundsätzlich auch noch nach dem Zeitpunkt gemäß § 44 Abs. 1 Saz 2 WEG möglich.*)

2. So ist insbesondere die Nachbenennung einer Miteigentümerin, die ihren Miteigentumsanteil gemeinschaftlich mit dem Ehemann hält, aber in der rechtzeitig vorgelegten Eigentümerliste fehlt, noch in der Berufungsinstanz zulässig.*)

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IBRRS 2012, 4528
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BauvertragBauvertrag
Mängelbeseitigung: Auch die Kosten der Bauleitung sind zu ersetzen!

OLG München, Urteil vom 05.05.2011 - 9 U 5060/09

1. Steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Ersatz der zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten zu, kann er den Ersatz aller Kosten verlangen, den er bei verständiger Würdigung für erforderlich halten darf. Das mit dieser Beurteilung verbundene Risiko trägt der Auftragnehmer. Eine Einschränkung ergibt sich erst dann, wenn die Grenzen der Erforderlichkeit eindeutig überschritten sind.

2. Dem Auftragnehmer, der mangelhaft gebaut und seine Pflicht zur Mangelbeseitigung nicht erfüllt hat, muss die Höhe der Kosten nicht nach den gleichen Maßstäben nachgewiesen werden, wie sie an die Berechtigung einer Werklohnforderung anzulegen sind.

3. Zu den Mängelbeseitigungskosten gehören auch die Kosten der Planung und Bauleitung im Rahmen der Mängelbeseitigung. Beauftragt der Auftraggeber mit diesen Leistungen einen Architekten, kann der Auftragnehmer nicht einwenden, das Honorar liege über den Mindestsätzen der HOAI und es fehle an einer schriftlichen Honorarvereinbarung. Die Formvorschriften der HOAI dienen dem Schutz des Auftraggebers und nicht demjenigen, der für die zu beseitigenden Mängel verantwortlich ist.




IBRRS 2011, 4495; IMRRS 2011, 3234
WohnungseigentumWohnungseigentum
Name des Voreigentümers in Jahresabrechnung: Beachtlich?

LG Köln, Urteil vom 28.04.2011 - 29 S 112/10

1. Nach der herrschenden Fälligkeitstheorie ist derjenige zur Zahlung verpflichtet, der im Zeitpunkt der Beschlussfassung im Grundbuch eingetragen ist, so dass der Verwalter nur demjenigen gegenüber abzurechnen hat, der im Grundbuch zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Abrechnung eingetragen ist. Grundsätzlich ist dabei davon auszugehen, dass die Abrechnung objektbezogen erfolgt, so dass der Name des Voreigentümers in der Jahresabrechnung eine "rechtlich unbeachtliche Falschbezeichnung" ist.

2. Wenn aber mehr als 2 Jahre nach dem Eigentumsübergang weiterhin Abrechnungen zur Beschlussfassung vorgelegt werden, die ausdrücklich an den Voreigentümer adressiert sind, so kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Wohnungseigentümer mit ihrer Beschlussfassung entgegen der ausdrücklichen Bezeichnung in den Abrechnungen denjenigen zur Zahlung verpflichten wollten, der zu diesem Zeitpunkt im Grundbuch als Eigentümer eingetragen war.

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IBRRS 2013, 0207; IMRRS 2013, 0149
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BauvertragBauvertrag
Dachgleitfenstersystem mangelhaft: Komplettaustausch!

OLG München, Urteil vom 21.04.2011 - 9 U 1712/09

Bestehen erhebliche Sicherheitsmängel an der Leistung des Auftragnehmers (hier: Einbau von elektrisch betätigten Dachgleitfenstern), ist dem Auftraggeber eine Mängelbeseitigung unter Verwendung der bestehenden Elemente und der Beifügung der erforderlichen Sicherheitskomponenten jedenfalls dann nicht zuzumuten, wenn die vom Auftragnehmer angebotenen Nachbesserungsmaßnahmen keine gefahrlose Nutzung erwarten lassen. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber berechtigt, ein anderes System einbauen zu lassen.

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Leistungen eines Immobilienverwalters
(17.08.2010) Die Aufgaben und Leistungen von Hausverwaltern werden vielfach unterschätzt. Immobilienverwaltung ist jedoch eine äußerst vielschichtige Tätigkeit, die ein großes Spezialwissen erfordert. Selbst die Verwaltung von wenigen Mietwohnungen lässt sich längst nicht mehr nebenbei und auf dem Küchentisch erledigen.
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Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern
(13.08.2010) Wohnungseigentümer nehmen ihre Rechte in der Eigentümerversammlung wahr. Diese findet in der Regel einmal im Jahr statt und wird von dem Verwalter der Wohnungseigentumsanlage (WEG) einberufen: Wichtige Tagesordnungspunkte sind dabei die Verabschiedung des Wirtschaftsplans des kommenden Jahres sowie die Erörterung der Abrechnung für das vergangene Jahr.
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WEG: Eigentümer dürfen Nebenkostenabrechnungen der Miteigentümer einsehen
(24.01.2008) Wohnungseigentümer dürfen Abrechnungen anderer Eigentümer im gleichen Haus einsehen, wenn die Belege im Zusammenhang mit der Hausverwaltung stehen. Nur so können sie überprüfen, ob die Jahresabrechnung fehlerfrei und korrekt ist. „Diese Einsichtnahme verstößt auch nicht gegen den Datenschutz, da in diesem Fall die Eigentümergemeinschaft keine anonyme Gemeinschaft ist", erklärt Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse.
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Bei Denkmalen und in Sanierungsgebieten mehr Rechtssicherheit für Bauträger – BFW begrüßt Anwendungsschreiben zu § 15b EStG
(23.07.2007) Nachdem bereits am 5. Februar 2007 das Bundesfinanzministerium den Entwurf eines Anwendungsschreibens zur eingeschränkten Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen veröffentlicht hatte, sorgt das jetzt veröffentlichte offizielle Schreiben für zusätzliche Rechtssicherheit für Bauträger. Die im November 2005 in Kraft getretene Steuervorschrift regelt, dass Verluste gemäß § 15b EStG nur noch mit Gewinnen aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden dürfen. Laut BFW gab es bei Bauträgern seither Unsicherheit über die Anwendung der Vorschrift bei der Modernisierung von Denkmalen und bei Investitionen in Sanierungsgebieten.
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3 Materialien gefunden

Schreiben staatlicher Organe und Behörden

Anwendungsschreiben zu § 15b EStG
Anwendungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen zu § 15b EStG [AZ: IV B 2 - S 2241-b/07/0001]
(vom 17.07.2007)
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BetrKV (Betriebskostenverordnung)

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Aufstellung der Betriebskosten (Stand: 10.05.2012)


Richtlinie 2004/17/EG (RICHTLINIE 2004/17/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste)

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XVIIA ( 1 ) XVIIA ( 1 ) (Stand: 30.04.2004)


SektVO (Sektorenverordnung)

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1 1 (Stand: 29.09.2009)


Verordnung 2195/2002 (Verordnung (EG) Nr. 2195/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 über das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV))

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III III (Stand: 20.12.2003)


VOF (Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen) [außer Kraft getreten]

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I (Stand: 01.11.2006)


VOL/A-SKR

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I I (Stand: 01.11.2006)


VOL/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A) [außer Kraft getreten]

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(Stand: 01.11.2006)


VOL/A II (Verdingungsordnung für Leistungen Teil A - Abschnitt II)

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I I (Stand: 01.11.2006)


VOL/A III (Verdingungsordnung für Leistungen Teil A - Abschnitt III)

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I I (Stand: 01.11.2006)


VOL/A IV (Verdingungsordnung für Leistungen Teil A - Abschnitt IV)

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I I (Stand: 01.11.2006)
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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 650u BGB Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (Pause/ Vogel)
D. Anwendung des Werkvertragsrechts
II. Sach- und Rechtsmängelhaftung, §§ 633 ff. BGB
3. Durchsetzung der Mängelrechte beim Erwerb von Wohnungseigentum




1 Abschnitt im "Musielak/Voit, Zivilprozessordnung" gefunden

a) Bezeichnung (ZPO § 130 Rn. 3)



1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

2. Besondere Leistungen (HOAI § 34 Rn. 369-379)