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IVR 01/2022 - Vorwort

Liebe Leserinnen und Leser,

ich hoffe, unser erstes Heft im Jahr 2022 erreicht Sie wohlauf. Zu Beginn des „Jahres Drei“ der Corona­Pandemie und jetzt auch unter dem Eindruck des Kriegs in der Ukraine erscheint mir diese Nachfrage zwingend und die Konzen­ tration auf rein immobilien­ und/oder vollstreckungsrechtliche Themen eine verpasste Möglichkeit zu sein.

Natürlich war es uns auch bei der Gestaltung dieses Heftes wie immer ein Anliegen, Ihnen einen Über­ blick über die neueste Rechtsprechung zum Immobilien­ und Vollstreckungsrecht zu verschaffen und Sie über aus unserer Sicht und der unserer Autor:innen praxisrelevante Themen mit Beiträgen zu informieren. Dazu gehören nicht nur ein Jahresrückblick auf die Zwangsversteigerung von Immobilien im Jahr 2021 sowie ein Beitrag zur Hinterlegung von Sicherheiten, sondern auch die Auseinandersetzung mit „nick­ ligen“ Detailfragen, wie z.B. zum Recht auf Öffentlichkeit im Zwangsversteigerungsverfahren oder die Vergütung eines Zwangsverwalters für Auskünfte nach der DSGVO.

Mir persönlich ist es aber auch ein Anliegen, die Nachrichten und Bilder, die uns aus der Ukraine erreichen, nicht vor lauter braver Zurückhaltung unangesprochen zu lassen und der Fassungslosigkeit den Raum zu verweigern, den sie braucht, um etwas zu bewirken. Wir sind Zeugen eines schrecklich banalen Kriegs, der keineswegs so „Hightech“ und distanziert geführt wird, wie ich es von unserer hochtechnischen und modernen Welt erwartet hatte. Menschen verlieren ihre Heimat, den Ort, an dem Sie ihren Beruf ausüben, ihre Familie ernähren können, ihre Lebensgrundlage und möglicherweise auch noch ihr Leben und ihre Liebsten.

Was können wir tun, um zu helfen?

Neben dem Nachdenken und der Maxime, nach dem Ergebnis unseres Denkens zu handeln, bieten sich auch ganz konkrete Möglichkeiten, nämlich die Unterstützung unserer ukrainischen Kollegen und deren Familien, z.B. über den Deutschen Anwaltverein (https://anwaltverein.de/de/engagement/soziales­ engagement­rechtsberatung#collapse_493159); aber auch über private Organisationen bis hin zur hand­ festen Unterstützung Geflüchteter mitten unter uns. Ja, auch unsere Ausbildung, unser ausgebildeter Ver­ stand, verlangt nach Raum und kreativen Ideen zur Unterstützung von Kriegsflüchtlingen.

Beste kollegiale Grüße

Alice Burgmair
Rechtsanwältin

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