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IVR 03/2022 - Vorwort

Liebe Leserinnen und Leser,

Die militärische Auseinandersetzung zwischen Russland und der Ukraine und der Konflikt zwischen China und Taiwan haben auch Auswirkungen für uns in Deutschland, insbesondere auf unsere Energiepolitik und Versorgungssicherheit. Lieferengpässe, wirtschaftliche Abkühlung sowie steigende Energiepreise sind deutlich im Geldbeutel spürbar.

Und wie steht es um die Immobilienbranche? Kann sie sich unter diesen Bedingungen stabil halten? Welche Konsequenzen ziehen Rechtsprechung und Zwangsvollstreckungsverfahren aus den jüngsten Entwicklungen?

Deutschland ist sehr bemüht, dem Klimawandel gegenzusteuern und die CO2-Emissionen zu neutralisieren. Verkehrs- und Immobiliensektor sind statistisch betrachtet die Bereiche, die den größten Anteil an Emissionen verursachen. Die deutsche Politik arbeitet an Konzepten, die „energetische Sanierung“ von Bestandsimmobilien attraktiver zu machen. Steuerrechtliche Anreize und Förderprogramme sind zwar weiterhin im Gespräch, dennoch müssen die energetischen Modernisierungen wirtschaftlich tragbar und auch für den Investor/Vermieter attraktiver sein. Ausgewogen sollte bislang der Gedanke des Gesetzgebers sein, die Befugnis von Mieterhöhungen durch Modernisierungen zu gestalten. Eine gleichzeitige überproportionale Energiepreissteigerung sprengt jedoch aktuell die Kalkulation für Mieter und Vermieter.

Was passiert aber mit unserem bestehenden Recht der Zwangsvollstreckungen? Wird das Verfahren automatisiert? Gibt es mehr Schlichtungsverfahren? Oder werden mehr Privat- und Firmeninsolvenzen abgewickelt? Welchen Schutz hat der Schuldner, welchen der Gläubiger? Ist das Zwangsvollstreckungsverfahren im Immobilienrecht noch zeitgemäß oder hat der Digitalisierungsgeist die Zeit unserer Vollstreckungsnormen überholt? Sind die Vollstreckungsverfahren bereits durch digitalisierte Verfahren ersetzbar? Kann die künstliche Intelligenz auf diese Verfahren insoweit Einfluss nehmen, dass diese Verfahren automatisiert werden können oder ist das noch Zukunftsmusik?

Die EU macht Vorgaben für die Einführung der künstlichen Intelligenz und die Digitalisierung der Justiz, die auch die Immobilien-Zwangsvollstreckung erreicht hat. Die Justiz hat in jüngster Zeit erhebliche Anstrengungen unternommen, um den „Digitalpakt der Justiz mit Anwaltschaft“ umzusetzen und das sog.
„Online-Klage-Tool“ einzuführen (z. B. das beA, s. DAV, PM Nr. 43/21 vom 25.10.2021). Solche Online-Tool-Verfahren sind auch in der Immobilien-Zwangsvollstreckung denkbar, jedoch bislang nicht vorhanden.

Erarbeitet werden jedoch bereits vorstrukturierte, digitale Formulierungs-Masken, die die Verfahren vereinfachen und beschleunigen sollen. Der Einsatz künstlicher Intelligenz mit selbst lernenden Algorithmen, die das Erfassen von Sachverhalten, Bewertungen und Beurteilungen ermöglichen, funktionieren bei Sachverhalten in Wort- und Schrift mit In- und Output. Der Anwender liefert den Input, die künstliche Intelligenz den Output. Die Fehlerquote ist aktuell noch in beiden Richtungen sehr hoch. Menschliche und fachliche Intelligenz ist in solchen Prozessen nicht abkömmlich, insbesondere dann, wenn der Sachverhalt die einfache Ebene verlässt.

Ob das eigentliche Ziel der vereinfachten und beschleunigten Verfahren auf diese Weise erreicht werden kann, bleibt somit abzuwarten und ist derzeit mindestens zweifelhaft.


Beste Grüße

Tanja Lülsdorf
RAin und FAin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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