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IVR 01/2017 - Vorwort

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Sie halten das erste Heft des Jahrgangs 2017 in den Händen – unseren 2. Jahrgang. Andere feiern dieses Jahr Jubiläen (70 Jahre NJW, 20 Jahre NZM, 20 Jahre Deutscher Mietgerichtstag e.V., 20 Jahre ARGE Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein). Wir feiern unseren ersten Geburtstag!

Aufbauend auf einem seit langem bewährten Konzept, das die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft seit den Anfängen mit „InfoM“ zu schätzen lernten, bestand das Wagnis in der inhaltlichen Themenbeschränkung.

Vollstreckungsrecht? Wer interessiert sich für Vollstreckungsrecht? Unser Mandant!

Für den Mandanten ist das Erkenntnisverfahren ein notwendiges Übel; er weiß doch schon, dass er Recht hat. Überspitzt: Wurde der Prozess gewonnen, hat das Gericht nur bestätigt, dass er Recht hat. Die Rolle des Anwalts ist dem Mandanten dabei nicht zwingend deutlich. Die Rolle des Anwalts wird ihm vermeintlich klarer, wenn der Prozess verloren geht – denn der Mandant hatte doch eigentlich Recht. Doch will der Mandant „Recht“? Die meisten Mandanten in meiner Kanzlei wollten wirtschaftlich „das, was ihnen zusteht“. Die Unterscheidung, ob der wirtschaftliche Erfolg aufgrund der vom Anwalt erkämpften Gerichtsentscheidung „freiwillig“ oder im Wege der Vollstreckung erzielt wird, scheint dem Mandanten zweitrangig.

Auch der Studiengang „Immobilien- und Vollstreckungsrecht“ an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin, mit dem wir uns unerwarteter Weise den Namen teilen, zeigt das praktische Interesse an Vollstreckung insbesondere im Immobilienrecht.

Über 40 Autoren konnten wir im ersten Jahr für Beiträge gewinnen. Helfen Sie mit, diese erfreuliche Zahl im Laufe des zweiten Jahrgangs noch deutlich zu steigern. Bis zur Hall of Fame aus den Zeiten des InfoM ist noch viel Spielraum. Wir freuen uns, wenn Sie eine selbsterstrittene oder selbsterlittene Entscheidung besprechen wollen. Wir haben aber auch regelmäßig bereits Entscheidungen und Probleme vorrätig, die auf eine Darstellung warten. Machen Sie den ersten Schritt und nehmen Kontakt zur Kollegin Ille
(camilla.ille@cms-­hs.com) auf. Der Weg zum „schwarzen Gürtel im Immobilien- und Vollstreckungsrecht“ beginnt mit dem ersten Schritt.

Nun wünsche ich Ihnen viel Spaß mit den Beiträgen des vorliegenden Hefts. Die juristische Spannweite reicht vom Amtsgericht bis zum EuGH. Die thematische Bandbreite ist kaum zu übertreffen. Schauen Sie durch die juristische Brille auf die Vielfalt des Lebens.

Ihr
Norbert Slomian
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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