Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK

IMR 05/2025 - Vorwort

Liebe Leserinnen und liebe Leser,

Vom Eise befreit sind Strom und Bäche
durch des Frühlings holden, belebenden Blick,
im Tal grünet Hoffnungs-Glück;
der alte Winter, in seiner Schwäche,
zog sich in raue Berge zurück.
(Annette von Droste-Hülshoff in Goethes Osterspaziergang)

Ob wir von Hoffnungs-Glück gesegnet sind und ob insbesondere der aktuell ausgehandelte und am 09.04.2025 veröffentlichte Koalitionsvertrag den Mietrechtler hoffen lässt, mag diskutiert werden:

Mit der Ausdehnung der Schonfristzahlung auf die ordentliche Kündigung darf wohl gerechnet werden. Die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 ist beabsichtigt. Eine Expertengruppe, bestehend aus Mieter- und Vermieterorganisationen, soll bis 31.12.2026 die Bußgeldbewehrung bei Nichteinhaltung der Mietpreisbremse vorbereiten. Das spricht für eine Verlängerung der Mietpreisbremse über 2029 hinaus. Geplant ist, über eine Änderung der Modernisierungsumlage Sorge dafür zu tragen, dass zum einen wirtschaftliche Investitionen in die Wohnungsbestände angeheizt werden und zum anderen bezahlbare Mieten künftig besser als jetzt gewährleistet bleiben. „So lösen wir das Vermieter-Mieter-Dilemma auf.“ Was konkret geschehen soll, bleibt unklar. In angespannten Wohnungsmärkten sollen Indexmieten bei der Wohnraumvermietung stärker reguliert werden und Vermietung möblierten Wohnraums sowie Kurzzeitvermietungen erweiterten Auflagen unterliegen. Auch hier kann nicht nachvollzogen werden, was konkret beabsichtigt ist. Die Aussage, Nebenkosten für Mieterinnen und Mieter transparenter und einfacher zu gestalten, bleibt mehr als wage. Wer günstig vermietet, soll steuerlich belohnt werden – und dies lässt keine konkrete Ausgestaltung erkennen.

Die hier erwähnten Punkte des Koalitionsvertrags wirken, als hätte man lange in der Küche über das Gericht gesprochen – aber niemand hat die Zutaten besorgt und den Herd angeschaltet.

Bleiben wir gespannt und hoffnungsvoll.

Ihnen wünsche ich jedenfalls spannende Lektüre bei dieser Ausgabe und angenehme Frühlingstage.

Herzliche Grüße
Ihre Henrike Butenberg

Zum Inhaltsverzeichnis