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IMR 09/2025 - Vorwort

Liebe Leserinnen und liebe Leser,

nach dem DAT ist vor der Herbsttagung unserer Arbeitsgemeinschaft. Wir haben einen grandiosen Anwaltstag in Berlin erlebt und schauen jetzt gespannt auf das neue Format im nächsten Jahr. Das Thema war aktuell wie selten zuvor. Für die anwaltliche Tätigkeit ist Rechtsstaatlichkeit elementar. Sie gilt es daher zu verteidigen und zu stärken.

Das Immobilienrecht bleibt in Bewegung. Zwar ist das Fahrwasser nach dem GEG wieder etwas ruhiger geworden, aber sowohl die Rechtsprechung wie auch der Gesetzgeber stellen uns immer wieder vor neue Herausforderungen.

Die Mietpreisbremse ist – erwartungsgemäß – verlängert worden. Eine ursprünglich angekündigte Ausweitung blieb jedoch aus, ist aber nach wie vor in der Diskussion und das, obwohl die EU-Kommission die Bundesregierung bereits gerügt hat, weil nach ihrer Auffassung diese Mietpreisbremse einen zu starken Eingriff in den freien Markt darstellt.

Erfreulicherweise ist ein alter Zopf abgeschnitten worden. Nach Art. 14 Ziff. 5 BEG IV ist § 556 Abs. 4 BGB dahingehend ergänzt worden, dass der Vermieter auch berechtigt ist, die Belege elektronisch bereitzustellen. Das stellt gerade für viele bereits digitalisierte Vermieter und Hausverwaltungen eine enorme Erleichterung dar, zumal die Bereitstellung auch über ein Mieterportal erfolgen kann.

Es bleibt der Ausblick auf die Herbsttagung, die in diesem Jahr in Lübeck stattfindet. Neben den traditionellen Rechtsprechungsberichten der Vertreter der drei für das Immobilienrecht zuständigen Senate wird sich die Tagung auch mit aktuellen und spannenden Themen befassen, so beispielsweise mit der Änderung der Kostenverteilung nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG, der Fertigstellung des sog. „steckengebliebenen“ Baus beim Bauträger und nicht zuletzt mit der Textform statt Schriftform für Gewerberaummietverträge. All das verspricht eine spannende Tagung eingebettet in die malerische Kulisse der alten Handelsstadt Lübeck. Sollten Sie sich noch nicht angemeldet haben, ist es Zeit, in sich zu gehen und das nachzuholen. Ich hoffe, wir sehen uns.

Mit den besten Grüßen vom Niederrhein

Ihr Thomas Pliester
Rechtsanwalt

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