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IMR 09/2020 - Vorwort

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir werden uns wohl noch etwas in Geduld üben müssen. Kaum haben wir einmal durchgeatmet und uns etwas sortiert, läuft die zweite Pandemiewelle auf uns zu (und beim Verfassen dieser Zeilen lösen sich die geplanten Urlaubstage auf der Lieblingsinsel gerade in Aerosole auf). Aber es gibt selbstverständlich Schlimmeres:

Art. 240 § 2 EGBGB ist nicht verlängert, dies wird viele Mieter in den nächsten Wochen und Monaten noch vor erhebliche Probleme stellen. Auch die Regelung der §§ 1 und 2 COVInsAG werden zum 30.09.2020 auslaufen. Anwaltliches Augenmaß und fundierte Beratung sind somit weiterhin gefragt.

Da tut etwas Ablenkung mit dem Tages- und Kerngeschäft vielleicht ganz gut. Der BGH erlässt eine salomonische Entscheidung zu den wirtschaftlichen Folgen der Vermietung im unrenovierten Zustand (VIII ZR 163/18) und beschäftigt sich mit der Modernisierung und dem Härteeinwand bei Schonfristzahlung (VIII ZR 81/19, Dokument öffnen IMR 2020, 355; Dokument öffnen IMR 2020, 356). Der Bundestag berät in der ersten Septemberhälfte erneut über die WEG-Novelle. Das Gebäudeenergiegesetz wird zum Herbst in Kraft treten. Die Novellierung der HKVO, mit der die zum Stichtag 25.10.2020 vorgesehenen europäischen Vorgaben zur Fernablese von Warmwasser- und Heizverbräuchen umgesetzt werden sollen, wird für den Herbst erwartet.

Auch ein erster Entwurf zum Baulandmobilisierungsgesetz liegt vor, gem. § 250 BauGB-E soll zukünftig die Umwandlung von Wohnungen in Eigentumswohnungen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten genehmigungspflichtig sein.

Die Klimaschutz- und Konjunkturmaßnahmen zur Förderung der Elektromobilität zeigen erste Wirkungen. Es ist aktuell eine Rekordzulassung für Elektrofahrzeuge zu verzeichnen. Die zukünftigen Regelungen zu den Duldungsansprüchen von Mietern und Wohnungseigentümern bezüglich der Installation von Elektro-Ladeinfrastruktur gewinnen damit an Bedeutung. Sie werden flankiert von den Regelungen des ebenfalls im Entwurf vorliegenden GEIG (Gebäudeelektroinfrastrukturgesetz), die zukünftig Ausrüstungspflichten für Neu- und Bestandsbauten vorsehen. Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter sollten alternativ frühzeitig über die Installation eigener Ladetechnik im Wege der Modernisierung nachdenken.

Und schließlich steht auch noch die Herbsttagung der ARGE am 25. und 26. September in Potsdam an. Ich hoffe sehr auf ein gesundes und munteres Wiedersehen vor Ort!

Bis dahin kommen Sie gut durch die verbleibenden Sommertage und seien Sie herzlichst gegrüßt,

Ihre Beate Heilmann

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